Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Artikel 20b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
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Der Artikel 20b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Abschnitt föderales Staatsorganisationsrecht "Der Bund und die Länder" des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 20-37 GG).