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Betreuungskosten
Die Betreuungskosten für die staatliche Betreuung von Kindern sind aus den laufenden Betriebskosten und den einmaligen Investitionskosten vor Eröffnung der Einrichtung zu ermitteln.
Betriebskosten pro Platz
Die Betriebskosten oder auch laufenden Kosten umfassen sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten wie z. B. Miete, Bastelmaterial und Verpflegung. Pro Monat betragen die Kosten für einen Platz halbtags (4 Stunden/Tag) und ganztags (8 Stunden/Tag):
- Krippenplatz (für 0 bis 3jährige): 500 € halbtags bis 1.500 € ganztags
- Kindergartenplatz (für 3 bis 6jährige): 300 € halbtags bis 1.000 € ganztags
- Hortplatz (für 6 bis 14jährige): 300 € halbtags bis 800 € ganztags bzw. schulergänzend
- Hochflexibler Back-up-Platz (für 0 bis 14jährige): 1.300 € bis 1.500 € ganztags
Die erheblichen Unterschiede entstehen vor allem durch folgende Faktoren:
- Region: Die Kosten sind unterschiedlich in Ost- oder Westdeutschland und in Städten und ländlichen Regionen. Sie sind von der Arbeitsmarktlage und von den Personalpreisen abhängig.
- Personalausstattung: Die Anzahl der Fach- und Hilfskräfte muss umso höher sein, je kleiner die Kinder sind und je höher der landesübliche Personalschlüssel ist. Eine hochwertige, bildungsorientierte Pädagogik bedarf generell einer höheren Personalausstattung - wie auch eine Einrichtung mit längeren und flexibleren Öffnungszeiten.
- Mieten: Die Preise für Räume einschließlich Außengelände schwanken regional.
- Öffnungszeiten: Die täglichen Öffnungszeiten (z. B. 4-12 Stunden/Tag) und über das Jahr (mit oder ohne Schließzeiten) beeinflussen vor allem die Personalkosten.
- Flexibilität: Nutzungsmöglichkeiten für zusätzliche Bedarfe wirken sich ebenfalls auf die Kosten aus.
Managementkosten: Diese sind davon abhängig, wie und mit welchem Aufwand die Einrichtung verwaltet und betrieben wird, z. B. hinsichtlich der Platzbelegung, fachlichen Begleitung, Personalbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, etc..
- Besondere Angebote: Das können Angebote zur Sprachförderung oder besondere Aktivitäten und Spielmaterialien sein.
Bei der Ermittlung der Kosten ist zudem wichtig, ob sie die Verpflegungskosten beinhalten oder ob diese noch zu addieren sind.
Sie kennen Platzkosten, die deutlich niedriger liegen? Möglicherweise wurden Ihnen nur die Beiträge der Eltern genannt. Diese decken aber nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Oder es wurden nicht alle Aufwendungen eingerechnet. Besonders die Verwaltungskosten übergeordneter Behörden oder auch die mietfreie Nutzung städtischer Immobilien werden dem einzelnen (öffentlichen) Platz nicht immer als Kosten zugerechnet. In nicht in allen Kommunen ist das Controlling und die Einbeziehung aller anfallenden Kosten abschließend entwickelt.
Investitionskosten vor Eröffnung der Einrichtung
Die Investitionskosten für Kinderbetreuungseinrichtungen können in drei Bereiche unterteilt werden:
Personalkosten für Planung und Vorbereitung, z. B. für die Konzeption, Verhandlungen mit den Behörden zur Genehmigung, Begleitung der baulichen Maßnahmen, die Auswahl des Betreuungspersonals. Bau- und Umbaukosten, die zum einen durch die baulichen Vorgaben in den Landesgesetzen geregelt sind und zum anderen von der gewählten Immobilie abhängen und ggf. erheblich sein können (vor allem zu Brandschutz, Fluchtwegen, Küchen- und kindgerechtem Hygienebereich). Ausstattungskosten für Inneneinrichtung, Spielzeug und Außengelände.
Die Personalkosten für Planung und Vorbereitung sind bei der Literatur zum Thema bei den meisten Angaben zu Investitionskosten nicht einbezogen - diese müssen sie entsprechend Ihrem Aufwand selbst dazu rechnen. Bei einem Neubau kann von Baukosten zwischen ca. 10.000 und 20.000 € pro Platz ausgegangen werden, bei einem Umbau je nach Aufwand zwischen 3.000 und 15.000 € pro Platz. Wenn sich der Vermieter an den Kosten beteiligt, reduzieren sich diese entsprechend. Die Ausstattung kostet je nach Qualität ab 2000 € pro Platz sowie ca. 5.000 € für die Büroausstattung.
Die Investitionskosten vor Eröffnung werden meist nicht auf die laufenden Kosten umgelegt, sondern gesondert finanziert. In den laufenden Kosten ist dagegen meist ein geringer Teil für laufende Investitionen in Ausstattung, Reparaturen u.ä. einkalkuliert.
Beteilung der Eltern an den Kosten
Die Elternbeiträge für betriebliche Einrichtungen orientieren sich in aller Regel an denen, die für die öffentlichen Einrichtungen derselben Kommune gelten. Diese sind z. T. einkommens- und nutzungsabhängig bis zu einer örtlichen Obergrenze, also z. B. höher für Kinder unter drei Jahren und geringer für halb- als für ganztägige Nutzung. Die örtlichen Elternbeiträge betragen bundesweit zirka:
- Krippenplatz (für 0-3jährige): 0 bis 500 €
- Kindergartenplatz (für 3-6jährige): 0 bis 450 €
- Hortplatz (für 6-14jährige): 0 bis 400 €
In manchen Kommunen sind aufgrund eines Mangels gerade an Krippenplätzen die örtlichen Elternbeiträge für städtisch getragene Einrichtungen aus politischen Gründen allerdings sehr niedrig (z.B. nicht über 100 € für alle Einkommensgruppen). Plätze privater Träger müssen aber teurer sein. So ist das örtliche Niveau für die Elternbeiträge in diesen Kommunen zweigeteilt: Es gibt die "sehr" günstigen Plätze in den städtischen Krippen und die - auch noch bezahlbaren - aber teureren der privaten Träger. In den Kalkulationen der Firma können die Elternbeiträge, besonders wenn das Angebot gut oder besonders hochwertig ist, damit an das teurere "örtliche" Niveau der Elternbeiträge angelehnt werden.
In manchen Modellen finden sich Besonderheiten: Bei Elterninitiativen ist es möglich, dass die Elternbeiträge unter dem örtlichen Niveau liegen, v.a. dann, wenn sich die Eltern wesentlich am Management oder sogar an der Kinderbetreuung, an Koch- oder Reinigungsdiensten beteiligen. Diese intensiven Formen der Elternbeteiligung nehmen allerdings eher ab. Vielerorts ist es darüber hinaus auch möglich, die Elternbeiträge in Zusammenhang mit einem besonderen pädagogischen Konzept oder besonderen Öffnungszeiten oberhalb der ortsüblichen Beiträge zu erheben. Die Betreuung in betrieblich unterstützen Einrichtungen für Notfallbetreuung ist meist völlig kostenfrei für die Mitarbeiterkinder, um die Nutzung dieses Angebotes zu fördern. Lediglich die Verpflegungskosten übernehmen in manchen Modellen die Eltern. Werden in einer Einrichtung zusätzlich zum gebuchten Platz Betreuungszeiten gebucht, ist es sehr verbreitet, dass die Eltern dafür extra bezahlen.
Grundsätzlich ist bei den Elternbeiträgen zu beachten, dass sie nicht so hoch sein sollten, dass die Nutzung für Eltern unattraktiv wird.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Einrichtungen - Kosten von "Mittelstand und Familie". |