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Birgitt Breinbauer
Birgitt Breinbauer | |
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Geboren | 16. September 1958 |
Beruf | Jurist |
URL | ruemmele-breinbauer.at |
Dr. Birgitt Breinbauer (* 1958) ist eine prominente österreichische Rechtsanwältin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg[wp].
Ausbildung
Zitat: | «Ausbildung: Gymnasium in Salzburg, Studium der Rechtswissenschaften, Gerichtsjahr in Innsbruck und Vorarlberg
Laufbahn: sechs Jahre als Konzipientin bei Dr. Lins in Bludenz, seit 1987 in Kanzleigemeinschaft mit Dr. Karl Rümmele in Dornbirn[wp] Familie: verheiratet»[1] |
Privates
Zitat: | «Birgitt Breinbauer lebt für ihren Beruf. Bis heute hat sie diese Wahl nicht bereut und geht Tag für Tag gerne zur Arbeit in die Kanzlei oder vor Gericht. Doch die Anwältin, die neben der eigenen Kanzlei auch einen halben bis einen ganzen Tag in der Woche ehrenamtlich für die Anwaltskammer tätig ist, kann auch richtig abschalten.
Wenn Breinbauer die Türe der Kanzlei hinter sich schließt, genießt sie ihr "wunderbares Privatleben" mit Ehemann Karl Rümmele und einem großen Freundeskreis. Sie ist nicht nur in der Berufsvertretung engagiert, sondern auch im Rotary-Club[wp].»[1] |
Berufspraxis
Zitat: | «Herr B. ist verheiratet, doch seit seine Kinder geboren sind, kann er seiner Frau nichts mehr recht machen. Sie beginnt zunehmend, mit der Scheidung zu drohen. Dabei lässt sie klar erkennen, dass sie über das Unterhaltsrecht bestens Bescheid weiß, und sie erklärt deutlich, dass sie den Kontakt der Kinder zum Vater verweigern würde, sollte er keine finanziellen Zugeständnisse abgeben. Mitte 2016 ist die Scheidung nicht mehr zu vermeiden. Nun streben beide eine einvernehmliche Scheidung an.
Doch Frau B. hat sich bei einer landesbekannten Anwältin[2] über eine heimtückische Strategie informiert. Sie versucht, Herrn B. zu einer freiwilligen Vereinbarung über Ehegattenunterhalt zu überlisten, indem sie ihm anbietet, dafür in der Vereinbarung einen niedereren Kindesunterhalt festzuschreiben. Die Tücke dabei:
Diesen schmutzigen Trick hat die Anwältin, das größte Sorgenkind des Männerservice in Vorarlberg, schon bei sehr vielen Scheidungen angewendet. Nach Ansicht des Männerservice ist das an der Grenze zum Betrug! Herr B. hatte wenigstens in diesem Punkt Glück: Durch den Männerservice war er gewarnt. Schockiert über diesen eiskalten Betrugsversuch seiner Frau lehnt er ab und erspart sich damit eine ungerechte Dauerbelastung für die Zukunft.
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Gegen den "rufmordenden Rundumschlag" wehrt sich Birgitt Breinbauer, die Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, mit einer am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Unterlassungsklage mit dem Streitwert von 33.000 Euro.
Demnach soll der beklagte Feldkircher die öffentliche Behauptung unterlassen, sie habe als unentgeltliche Verfahrenshelferin seiner geschiedenen Gattin und der gemeinsamen Kinder für die gegen ihn gerichtete Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Geld verlangt oder erhalten. Der Feldkircher habe, so Breinbauer, bei der Rechtsanwaltskammer eine Disziplinaranzeige und bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen sie eingebracht und darüber die Medien, alle Vorarlberger Rechtsanwälte, Gerichte, Bezirkshauptmannschaften und andere Behörden und Institutionen informiert, heißt es in der Unterlassungsklage. Aber weder die Kammer noch die Staatsanwaltschaft hätten "irgendein Verfahren eingeleitet". Denn die Behauptungen des Beklagten seien falsch und würden eine "böswillige üble Nachrede" darstellen. "Irrationale Aversionen" Der 49-Jährige habe, so die Klage, "offenbar gegenüber der Klägerin irrationale Aversionen entwickelt". Der Ingenieur "entzieht sich durch alle möglichen unlauteren Kunstgriffe laufend der Exekution". Er “flüchtet sich in den Zustand der Mittellosigkeit und verlegt scheinbar seinen Wohnsitz”, nach London, "obwohl alle diese Umstände tatsächlich nicht zutreffen". Er "versucht, so seinen gerichtlich längst festgestellten Zahlungspflichten zu entkommen". Inserat: "Bös und hantig" Inzwischen bietet der Feldkircher der Anwältin seiner Ex-Gattin erneut einen Anlass, gegen ihn gerichtlich vorzugehen. Am Gründonnerstag hat er im "Feldkircher Anzeiger" ein Inserat mit ihrem Bild und ihrer Adresse geschaltet, das den Eindruck erwecken könnte, Breinbauer selbst habe es aufgegeben. Unter der Überschrift "Scheidung geplant?!" wird die Dornbirner Rechtsanwältin als "eine der besten Scheidungsanwältinnen von Vorarlberg" angepriesen. Sie habe sich "den guten Ruf erarbeitet, 'bös und hantig' zu sein". Interessierte werden zur Erstberatung bei ihr aufgefordert oder zur Teilnahme an der Erfahrungsgruppe Scheidung des Feldkirchers. Die listige Absicht hinter der bezahlten Anzeige wird darin im letzten Satz deutlich: Wegen Befangenheit dürfe ein Anwalt nach einer Erstberatung die Gegenseite nicht vertreten. |
– Vorarlberg Online 2013[4] |
Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit Scheidungen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen nach der Scheidung ein Anspruch auf Witwenpension besteht. Diese Frage ist mit einem bedingten "ja" zu beantworten. Geschiedene Ehegatten haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Witwenpension. Um Missbrauch zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Witwenpension nach Scheidung allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nur ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich oder eine vor Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Verpflichtung stellen einen Titel dar, aus dem eine Witwenpension abgeleitet werden kann. Der Titel muss den nachehelichen Unterhalt regeln und im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits vorhanden sein. Darüber hinaus muss sich die Höhe des Unterhaltes entweder aus dem Titel ziffernmäßig ergeben oder zumindest ohne großen Verfahrensaufwand bestimmbar sein.
Hiervon gibt es folgende Ausnahme: Da die wenigsten Unterhaltsberechtigten die Zukunft vorhersagen können, empfiehlt es sich daher, aus witwenpensionsrechtlichen Gründen jedenfalls einen Unterhaltstitel zu schaffen und sich nicht auf die faktische Unterhaltsleistung zu verlassen. Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension, wenn der Unterhaltsanspruch im Todeszeitpunkt (z. B. wegen einer aufrechten Lebensgemeinschaft oder entsprechendem Eigeneinkommen des Hinterbliebenen) geruht hat. Auch eine Abfindung von Unterhaltsleistungen gewährt keinen Anspruch auf Witwenpension. Die Witwenpension nach Scheidung ist grundsätzlich mit der Höhe des Unterhaltes beschränkt, der geschuldet wurde. Diese Begrenzung gilt nur dann nicht, wenn ein auf Scheidung lautendes Urteil gemäß § 55 EheG vorliegt, in dem das alleinige oder überwiegende Verschulden des unterhaltsverpflichteten Klägers festgestellt wurde, die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und entweder der Hinterbliebene im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils das 40. Lebensjahr bereits vollendet hat oder seit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils erwerbsunfähig ist oder eine Waisenpension für ein Kind aus dieser Ehe bezahlt wird. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, besteht unabhängig von der Höhe des titulierten Unterhaltsanspruches ein Witwenpensionsanspruch in derselben Höhe wie bei aufrechter Ehe. Existiert kein Unterhaltsanspruch, gewährt auch ein Urteil nach § 55 EheG aus dem Verschulden des Klägers keine Witwenpensionsansprüche. Lebensgefährten erwerben grundsätzlich weder bei aufrechter Lebensgemeinschaft noch nach ihrer Trennung Witwenpensionsansprüche. Da die Folgen einer Scheidung so weit in die Zukunft reichen, dass sie nur schwer absehbar sind, empfiehlt es sich, Informationen bei fachkundigen Beratern einzuholen. Ihre Rechtsanwälte beraten Sie hiezu gerne. |
– Vorarlberg Online 2016[5] |
Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer klagt Männerservice-Leiter Hannes Hausbichler, weil dieser in einem Newsletter von "schmutzigen Tricks der Scheidungsanwältin Dr. B." berichtet hat. Am Dienstag erfolgte der Prozessauftakt.
Am ersten Verhandlungstag sagte Hannes Hausbichler, es gehe ihm nicht darum, der Rechtsanwaltskammer-Präsidentin Birgitt Breinbauer eines auszuwischen. Es sei ihm wichtig, dass keine Methoden angewandt werden, bei denen Wissensvorsprünge gegeben sind. Er sprach damit Unterhaltsvergleiche an, die letztendlich zu Lasten von geschiedenen Männern gegangen waren. Richterin sieht Wiederholungsgefahr Der Anwalt von Breibauer, Ekkehard Bechtold, argumentierte, ein Betrugsversuch der Gattin eines geschiedenen Mannes werde nun als Betrugsversuch von Breinbauer selbst gewertet. Es gehe um Rufschädigung und Ehrbeleidigung. Daher soll Hausbichler solche Aussagen unterlassen. Richterin Julia Summer merkte nach einigen Worten an, sie höre bei Hausbichler eine grundsätzliche Wiederholungsgefahr heraus. Wie üblich versuchte sie dann Vergleichsgespräche anzuregen, scheiterte damit jedoch. Hausbichler sagte, er würde sonst mundtot gemacht. Woraufhin Breinbauer anmerkte: "So viel zum Thema Wiederholungsgefahr." Streitwert mit 43.200 Euro festgesetzt Festgesetzt wurde dann der Streitwert - und zwar mit 43.200 Euro. Das ist grundsätzlich jener Betrag, den Hausbichler zu zahlen hat, falls er den Prozess verlieren sollte. Diese Summe war dem Männerservice-Leiter zu hoch. Er protestierte, dass sich Breinbauer für die Berechnung dieses Werts am Unlauteren Wettbewerbsgesetz orientiert hat, das höhere Summen als das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht. Breinbauers Anwalt Bechtold argumentierte, dass der Männerservice ja auch Rechtsberatung mache und daher im Wettbewerb stünde. Zudem argumentierte Bechtold die Summe mit der erheblichen Öffentlichkeitswirkung des Falls. Nun muss Hausbichler beweisen, dass seine Vorwürfe wahr sind. Der Prozess wird voraussichtlich im Jänner fortgesetzt. Vorwürfe in Newsletter Der Newsletter, um den es bei der Verhandlung geht, erging per E-Mail an über 1.000 Adressaten. Darin wird anonymisiert ein ganz aktueller Fall beschrieben, in dem Dr. B. versucht habe, einen Mann in einem Scheidungsverfahren finanziell über den Tisch zu ziehen. Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer, die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer, fühlt sich angesprochen und klagt den Verfasser auf Unterlassung. Sie wende keine schmutzigen Tricks an, sagte Breinbauer gegenüber ORF Vorarlberg. "Ich halte gut aus, wenn Gegner von mir mit mir nicht zufrieden sind, wenn sie meine Arbeit nicht loben, wenn sie schimpfen über mich, wenn sie mir alles Mögliche und Erdenkliche wünschen. Aber ich kann mir Heimtücke nicht vorwerfen lassen und ich kann mir nicht strafrechtlich Relevantes vorwerfen lassen. Ich habe nicht vor, das zu dulden", so Breinbauer. Hausbichler bekräftigt Anschuldigungen Hannes Hausbichler, Leiter des Männerservice und Vorsitzender der Männerpartei, bestätigte, dass mit Dr. B. tatsächlich Birgitt Breinbauer gemeint war. Und er bleibt bei seinen Anschuldigungen. Er wisse von konkreten Fällen aus den vergangenen 20 Jahren, die er bezeugen und belegen könne. "Aus meiner Sicht deutet das darauf hin, dass flächendeckend Taktiken angewendet werden, die nur für Krieg, Streit und Zwist in Familien und gebrochene Familien sorgen", so Hausbichler im ORF-Interview. Das Gericht wird nun entscheiden, ob Dr. B. - alias Birgitt Breinbauer - tatsächlich schmutzige Tricks angewendet hat oder ob Hannes Hausbichler künftig solche Anschuldigungen unterlassen muss. Der erste Verhandlungstag ist für Dienstag angesetzt. |
– ORF 2016[2] |
Dr. Birgitt Breinbauer ist Präsidentin der Vorarlberger Anwaltskammer und als Anwältin auf Scheidungen und Familienrecht spezialisiert. Hannes Hausbichler kommentiert als Vorsitzender der Männerpartei ihre Aktivitäten in der Anwaltskammer immer wieder kritisch. Als Obmann des Rat- und-Hilfe-Vereins "Männerservice" bezeichnet er sie in ihrer anwaltlichen Tätigkeit als eines der "Sorgenkinder" in Österreichs Familienrecht.
Die Männerservice-Reports sorgen für Aufsehen: Hausbichler veröffentlicht wöchentlich einen brisanten Fall, um die Menschen von Ungerechtigkeiten zu informieren und zu warnen. Schon der Männerservice-Report #2 führte zu einem aufsehenerregenden Prozess: Hausbichlers Vorwurf an Birgitt Breinbauer, in manchen Fällen schmutzige Tricks und Heimtücke an der Grenze zum Betrug zu betreiben, bestritt diese heftig durch eine Unterlassungsklage, offensichtlich mit bewusst hohem Streitwert, um ihren Gegner durch drohende, immense Kostenbelastung einzuschüchtern und vermutlich demonstrieren zu wollen: Wer eine Scheidungsanwältin wie sie kritisiert, soll dies teuer büßen. Dieser Prozess war daher beispielgebend für Österreich: Können Scheidungsanwälte aufgrund ihres Handelns kritisiert werden, ohne dass dabei der Kritiker seine wirtschaftliche Existenz riskiert? Im Laufe des Prozesses erlebte Österreichs "Scheidungsbranche" jedoch zwei spektakuläre Kehrtwenden: Erste Wende: Zahlreiche brisante Fälle belasten Birgitt Breinbauer Hausbichler bot weitaus mehr Zeugen und Fälle als erwartet auf, verbunden mit wunderschönen Sachbeweisen, welche seine Kritik beeindruckend untermauerten. Diese Fälle hätten die Scheidungsbranche erschüttert! Zweite Wende: Birgitt Breinbauer veränderte die Klage, um diese Fälle auszuschließen Kurzerhand "präzisierte" Birgitt Breinbauer ihre eigene Klage. Wollte sie zuerst Hausbichler die Vorwürfe generell verbieten lassen, so schränkte sie angesichts der vielen belastendenden Fälle das Unterlassungsbegehren nur mehr auf einen ganz speziellen Unterhaltstrick ein. Damit waren die meisten, für sie so schwer belastenden Fälle, aus dem Verfahren kurzerhand wieder ausgeschlossen. "So hat Birgitt Breinbauer ein Sprichwort umgekehrt erfüllt", kommentiert Hausbichler verblüfft: "Sie hat aus einem Elefanten eine Mücke gemacht und sich mit einem gigantischen Rückzieher verraten, aus der Sicht vieler geradezu selbst bloß gestellt. Auf einmal wäre mir erlaubt, im Allgemeinen die Vorwürfe "Schmutzige Tricks", "Heimtücke" und "an der Grenze zum Betrug" weiter gegen sie zu erheben, nur eben nicht im Zusammenhang mit diesem ganz speziellen Unterhaltstrick." Hannes Hausbichler sieht sich durch den Rückzieher der Anwältin ebenso bestätigt wie durch die vielen Zeugen, welche zu den Praktiken Birgitt Breinbauers aussagen wollten. "Auch, wenn die Klageänderung noch ein Phyrrussieg für sie werden könnte: Das Wichtigste ist für mich schon erreicht." Österreichweit ist nun klar: Die Zeiten, in denen hinter verschlossenen Türen im Familienrecht so mit Menschen umgegangen werden kann wie bisher, neigen sich dem Ende zu. Die Männerservice-Reports bringen ans Licht, was bisher im Verborgenen so viel Leid und Ungerechtigkeit verursacht hat, und konnten nicht zum Schweigen gebracht werden. Was bleibt nun von diesem Prozess? Männerpartei und Männerservice sehen sich in ihrer Arbeit bestärkt. Auf der anderen Seite bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Was geht bei Scheidungen vor sich und wie arbeiten Scheidungsanwälte wie Birgitt Breinbauer schon seit vielen Jahren? Zusätzlich stellt es für Hausbichler einen Skandal dar, dass von einem Bundesland getragene Sozialorganisationen, wie zum Beispiel das IfS in Vorarlberg, Frauen an Scheidungsanwälte weiterleiten, welche einen Stil wie Birgitt Breinbauer pflegen - möglicherweise sogar nur Frauen, während Männer sich von denselben Organisationen schlecht beraten und abserviert fühlen! Durch die Klage von Birgitt Breinbauer ist ans Licht gekommen, was für die Zukunft nicht mehr tragbar ist. Hannes Hausbichler fordert im Namen der Männerpartei und sämtlicher gerechtigkeitsliebender Menschen in Österreich:
"Wir befinden uns am Ende einer wichtigen Etappe, für den Männerservice bei der Bewusstseinsschaffung und für die Männerpartei beim Aufbrechen von Blockaden, Denk- und Redeverboten. Mögen noch so zahlreiche Etappen vor uns liegen, der Weg stimmt und das zunehmende Vertrauen aus der Bevölkerung bestätigt uns auf unseren Weg!", schließt Hausbichler zuversichtlich ab. |
– MÄNNERPARTEI[6] |
Interview
Man muss bereit sein, Feindbild zu werden
Birgitt Breinbauer ist Anwältin aus Leidenschaft und das, obwohl sie aufgrund der Spezialisierung auf Familienrecht immer wieder mit schwierigen Situationen zurechtkommen muss. Im Interview spricht sie über Licht und Schatten des Berufes und wieso das Image, das Anwälten anhaftet, oft nicht mit der Realität übereinstimmt.
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– Vorarlberger Nachrichten 2014[1] |
Das Team
Zum Team der Unterhaltsmaximierer gehören:
- Ehemalige Teammitglieder
Natalie Grabher[8]
Kommentare
Die Vorarlberger Anwaltskammer achtet nach eigener Angabe auf "korrektes Verhalten" ihrer Mitglieder. "Aus unserer Sicht bedeutet dieser Anspruch, sich gegenüber allen Konfliktbeteiligten höchst verantwortungsvoll zu verhalten," so Hannes Hausbichler, Landesvorsitzender der Vorarlberger Männerpartei.
Doch in einem aktuellen Bericht, der wohl mehr als Werbeeinschaltung zu verstehen ist, lässt die Präsidentin der Anwaltskammer dieses Verantwortungsgefühl schwer vermissen. Unter dem Titel "Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?" wirbt sie praktisch dagegen, den Boden für eine konfliktfreie Trennung zu bereiten. Hannes Hausbichler erkennt in Birgitt Breinbauers Artikel, den sie im Namen der Rechtsanwaltskammer verfasst hat, eine Werbung für Scheidungskriege, für welche sie selbst sich gleichzeitig besonders anzubieten scheint:
"Für Männer bedeutet lebenslanger Unterhalt eine zumeist ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Belastung. Eine mit 40 Jahren geschiedene Frau braucht, laut OGH, nie wieder zu arbeiten und darf sich vom Mann das Leben finanzieren lassen. Ich vermute sehr, gerade Birgitt Breinbauer kennt so manche Anwältin im Land, welche Männern weisgemacht und unterschreiben lassen hat, sie könnten doch statt Kindesunterhalt freiwillig Ehegattenunterhalt bezahlen, die Summe bliebe sich gleich - praktisch eine Prellerei mit fatalen Folgen, denn der Ehegattenunterhalt endet nie, und der Kindesunterhalt kann sofort nach der Unterschrift erhöht werden. Kann sich eine Anwaltskammer, die korrektes Verhalten fordert, so ein Verhalten von wichtigen Mitgliedern leisten?" stellt Hausbichler verwegen eine Frage, welche diesmal wohl den schwarzen Schafen einer anderen Profession als der Politik wenig Freude bereiten wird. Die Männerpartei fordert angesichts der bedenklichen Werbung der Anwaltskammer
"Vorarlbergs aufrechte Menschen können sich darauf verlassen: Die Männerpartei spricht mutig, offen und direkt aus, was gesagt gehört, denn nur, wenn über Fehlentwicklungen gesprochen wird, können Verbesserungen beginnen. In diesem Sinne harren wir der Reaktion der Anwaltskammer oder von Birgitt Breinbauer, der längst überfälligen Diskussion werden sie zuträglich sein", schließt Hausbichler zuversichtlich ab. |
– MÄNNERPARTEI 2016[9] |
Für Birgitt Breinbauer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Auch Mafia-Anwälte[wp] stehen auf dem Boden des Gesetzes, wenden keine "schmutzigen Tricks" an und lassen sich nicht "strafrechtlich Relevantes" vorwerfen. Gleiches muss natürlich auch RA Birgitt Breinbauer und der feministischen Familienzerstörungsmafia zugestanden werden. - Die WikiMANNia-Redaktion |
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Man muss bereit sein, Feindbild zu werden - Im Gespräch mit Dr. Birgitt Breinbauer, Rechtsanwältin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg, Vorarlberger Nachrichten am 13. September 2014
- ↑ 2,0 2,1 Gernot Hämmerle: Rechtsanwältin klagt Leiter des Männerservice, ORF am 18. Oktober 2016
- ↑ Schmutzige Tricks bei der Scheidung - Report Nr. 2, Männerservice am 5. Juli 2016
- ↑ Seff Dünser: Rufmord: Präsidentin der Anwaltskammer klagt, Vorarlberg Online am 30. März 2013
- ↑ Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?, Vorarlberg Online am 16. Juni 2016 (Ansprüche nur unter strengen Voraussetzungen.)
- ↑ MÄNNERPARTEI: Durchbruch: Scheidungsanwältin lässt Großteil der Klage fallen!
- ↑ 7,0 7,1 7,2 7,3 ruemmele-breinbauer.at
- ↑ Offenbar hat die Rechtsanwaltsgehilfin Natalie Grabher in der Kanzlei Rümmele und Breinbauer aufgehört. Aber anstatt diesen Sachverhalt sachlich-neutral der WikiMANNia-Redaktion mitzuteilen, führt sie sich via E-Mail kindlich-zickig "mit dem Fuß aufstampfend" auf und faselt feministisch-fordernd irgendwas von "rechtswidrig", was angeblich die WikiMANNia-Redaktion sein soll. Die traurige Tatsache ist allerdings, dass sie nicht normal kommunizieren kann, was möglicherweise an einer Überdosis Feminismus liegt. Und nun wendet sich die unfähige Rechtsanwaltsgehilfin hilfesuchend an ihren neuen Arbeitgeber, den Geschäftsführer der Kanzlei Tusch-Flatz-Dejaco Anwaltspartnerschaft, der nun pflichtschuldig die Rolle des weißen Ritters übernimmt und wilde Drohungen gegen die WikiMANNia-Redaktion ausstößt. Er wolle die WikiMANNia "vom Netz nehmen" lassen. Ein Geschäftsführer[ext], der sich nicht um seine wichtigen Mandaten kümmert, sondern um einfache Alltagsprobleme seiner Assistentin, die unfähig ist, einfache Sachverhalte zu kommunizieren und selbst zu lösen.
- ↑ Schürt Anwaltskammer-Präsidentin Scheidungskriege?, MÄNNERPARTEI am 21. Juni 2016
Netzverweise
- Webpräsenz: ruemmele-breinbauer.at
- Wikipedia führt einen Artikel über Birgitt Breinbauer