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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Elterngeld

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Modifizertes Titelbild einer Broschüre der GEW Berlin zum Elterngeld[1]

Das Elterngeld ist eine Transfer­zahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebens­grund­lage, die in erster Linie als Entgelt­ersatz­leistung[wp] ausgestaltet ist. Die Eltern­geld­zahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes[wp] hinaus und wird je nach Land verschieden lang gezahlt.

In Deutschland tritt das Elterngeld an die Stelle des früheren Erziehungs­geldes[wp]. Das Elterngeld ist vom Nettoeinkommen abhängig und zeitlich befristet.

Wir brauchen keine Ganz­tags­betreuung, kein Elterngeld, keine Auf­stockung und kein Ehe­gatten­splitting. - Wir brauchen Löhne, die es zwei Leuten ermöglichen zu Leben, ohne dabei fünf Jobs zu machen!

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld

  1. Was ist das Elterngeld?
    Jeder kennt sicherlich das Thema des Geburten­rückgangs in Deutschland. Dem möchte die Bundes­regierung mit dem Elterngeld entsprechend entgegen­wirken, damit junge Familien möglichst wenig finanzielle Nachteile haben. Mit dem Elterngeld können Familien einen finanziellen Einbruch aufgrund der Geburt eines Kindes vermeiden. Es ersetzt das Netto­einkommen des Elternteils, der das Kind betreut.
  2. Wie hoch ist das Elterngeld?
    Die Höhe des Zuschusses ist abhängig direkt vom Einkommen des Antrag­stellers vor der Geburt abhängig. Als Grundregel sollte man davon ausgehen, dass die Ersatzrate (Elterngeld) bei steigendem Einkommen sinkt.
  3. Gibt es einen Mindestbetrag?
    Ja, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Diesen erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufs­tätig waren.
    ZDF WISO: Sehen Sie auch den Videobeitrag von WISO zum Thema Elterngeld:
  4. Gibt es eine maximale Höhe dieser Entgelt­ersatz­­leistung?
    Bei einem Kind- welches im gleichen Haushalt lebt - beträgt der Grundbetrag des Eltern­geldes maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlings­geburten und bei Familien mit mehreren Kindern wird der Grundbetrag um einen Mehrlings­zuschlag und ggf. um einen Geschwister­bonus erhöht.
  5. Wer bekommt das Elterngeld?
    Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, um sich um das neu­geborene Kind zu kümmern.
  6. Wer hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
    Eltern, die im Jahr vor der Geburt ein zu ver­steuerndes Einkommen hatten, das über 500.000 Euro lag (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro), haben keinen Anspruch auf das Elterngeld.
  7. Wie lange kann man Elterngeld höchstens beziehen?
    Das Elterngeld ist zeitlich begrenzt. Das Elterngeld wird während der ersten 14 Lebens­monate des jeweiligen Kindes gezahlt.
  8. Erhalten beide Partner Elterngeld?
    Pro Elternteil wird mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate eine Elterngeld von der Regierung gezahlt. Um die volle Höhe in Anspruch zu nehmen, müssen also beide Eltern­teile sich mindestens zwei Monate lang um den Nachwuchs kümmern.
  9. Wird das Elterngeld bei anderen Sozial­leistungen berücksichtigt?
    Beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und dem Kinder­zuschlag wird Elterngeld als Einkommen angerechnet, es ist allerdings ein Freibetrag von 300 Euro zu berücksichtigen.
  10. Wird auch ein ausländisches Einkommen berücksichtigt?
    Nur Einkommen, die ein einem Land der EU oder einem der Vertrags­staaten des Europäischen Wirtschafts­raums erzielt wurden, werden bei der Berechnung berücksichtigt.[2]

Einzelnachweise

  1. Pdf-icon-extern.svg Das neue Elterngeld. Tipps und Informationen für Mütter und Väter.[ext] - Herausgeber: GEW Berlin, 18. Januar 2007 (14 Seiten, 154 KB)
  2. Smart-Rechner: Elterngeld, berechnen Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld

Querverweise

Netzverweise