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Geheimjustiz

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Geheimjustiz widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens. Hiervon gibt es nur eng begrenzte gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise in Strafverfahren[wp] gegen Jugendliche oder zum Schutz der Intimsphäre von Prozess­beteiligten.

Querverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Geheimjustiz des Rechtslexikon. Der Rechtslexikon-Artikel steht unter Nutzungsbestimmungen.