Gewaltmonopol des Staates
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Jugendschutz | Die Berichterstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staatsbürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzigartige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauenministerium als "jugendgefährdend" indiziert wurde. | ![]() |
Der Begriff Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre[wp] die alleinige Befugnis des Staates zur Anwendung und Autorisation von (körperlicher) Gewalt.
Dieser Beitrag wird gegen eine Spende von 20 Euro freigeschaltet.
Geben Sie bitte im Verwendungszweck |