Grenzsicherung
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Ein Staat, der verfassungswidrig mit der Aufgabe der Grenzsicherung auch sein grundgesetzlich geschütztes Staatsvolk aufgibt, verletzt gleich BEIDE konstitutiven Grundaufgaben, die seine bloße Existenz (ohnehin nur in MINIMALER Ausprägungsform) rechtfertigen: die Verteidigung des Rechts nach innen und die Verteidigung des Territoriums nach außen! Ein Staat, der beides aufgibt, ist keiner mehr und hat jedes Recht auf Steuererhebung verwirkt! |
– Peter Böhringer[1] |
Einzelnachweise
- ↑ Peter Böhringer: Merkel, Gabriel und Medien geben Schießbefehl: gegen geltendes Recht, gegen Ausreisewillige, gegen die AfD, gegen das deutsche Volk, Goldseiten-Blog am 1. Februar 2016