Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Haager Landkriegsordnung

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Recht » Völkerrecht » Haager Landkriegsordnung

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist ein "Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges", dass am 18. Oktober 1907 durch die Staaten­gemeinschaft geschlossen wurde. Von deutscher Seite unterzeichnete der damalige deutsche Kaiser[wp] dieses Abkommen und auf deutschem Staatsgebiet gilt es seit dem 26.01.1910 (RGBl. 1910, S. 107).

Die Haager Landkriegsordnung wurde geschaffen, um "die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Durchsicht zu unterziehen, sei es, um sie näher zu bestimmen, sei es, um ihnen gewisse Grenzen zu ziehen, damit sie soviel wie möglich von ihrer Schärfe verlieren". Unter anderem ist dort in Art. 43 geregelt, dass, "nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden über­gegangen ist, dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wieder­her­zustellen und aufrecht­zu­erhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landes­gesetze". Dies geschieht durch eine grund­sätzliche Regelung - ein Grundgesetz.

Ein Grundgesetz kann somit als ein "Provisorium zur Aufrecht­erhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit" definiert werden.

Netzverweise