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Hoheitsgebiet
Das Hoheitsgebiet bezeichnet den Raum, innerhalb dessen ein Staat die Staatsgewalt ausübt.
Mangels natürlicher Markierungen ist zwischen Staaten in einigen Fällen umstritten, wie weit das Hoheitsgebiet über die Küste hinausgeht[wp].
Vom Hoheitsgebiet abzugrenzen ist das Staatsgebiet; in der Regel fallen Staats- und Hoheitsgebiet zusammen, doch kann es wie im Falle der Guantanamo Bay Naval Base[wp][1] und Ramstein Air Base[wp][2] auch Gebiete innerhalb eines Staatsgebietes geben, wo ein Staat - zugunsten eines anderen Staates oder eines anderen Völkerrechtssubjekts[wp] - keine Hoheitsgewalt ausübt. Dieses Gebiet gehört dann zwar weiterhin zu seinem Staatsgebiet, nicht jedoch zu seinem Hoheitsgebiet.
Einzelnachweise
- ↑ Vergleiche Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base[wp]
- ↑ Vergleiche US-Drohnenkrieg
Querverweise
- Souveränität in Deutschland
- Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Geltungsbereich)
- Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Rechtsnachfolge, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet)
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Seevölkerrechtliche Regelungen
- Wikipedia führt einen Artikel über Gebietshoheit
- Wikipedia führt einen Artikel über Territorium