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Justizbeitreibungsordnung
Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO, seit 2016 Justizbeitreibungsgesetz, JBeitrG) regelt in Deutschland die Vollstreckung ("Beitreibung") von Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgeldern, Zwangsgeldern und Gerichtskosten.
Zitat: | «Gerichtskosten werden auf Grundlage der Justizbeitreibungsordnung bzw. des Justizbeitreibungsgesetzes beigetrieben.
Die JBeitrO wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1[wp] der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehoben. Um Forderungen der Justiz beizutreiben, hätte die BRD ein neues Justizbeitreibungsgesetz erlassen müssen. Stattdessen wurde die JBeitrO in verfassungswidriger weise durch die Hintertür wieder in das bundesrepublikanische Rechtssystem eingeführt. Genaueres dazu: Expertise zur Justizbeitreibungsordnung[ext] Bumsjustizminister Heiko Maas hat dann im vergangenen Jahr für eine Umbenennung der JBeitrO in JBeitrG gesorgt, um die NS-Herkunft zu verschleiern. Es hätte jedoch ein neues Gesetzgebungsverfahren geben müssen, denn durch die bloße Umbenennung wird eine ungültige Verordnung nicht zu geltendem Gesetz und Recht. Somit sind die Justizbehörden nicht befugt, die in Rechnung gestellten Forderungen beizutreiben.» - Wgvdl-Forum[1] |
Einzelnachweise
- ↑ WGvdL-Forum: Frage an die Rechtsexperten betr. sofortige Beschwerde gegen die Verfahrenskosten, Queerschläger am 6. November 2018 - 06:38 Uhr
Querverweise
Querverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Justizbeitreibungsgesetz
- Expertise: Konnte die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wieder aufleben?[ext] - Günter Plath (Richter i.R.), 19. Oktober 2011 (3 Seiten)
Einzelnachweise
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