Kontaktschuld
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Der Begriff Kontaktschuld ist ein in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland entstandener Rechtsterminus, der eine "Schuld" bezeichnet, die aus einem - wie auch immer gearteten - Kontakt zu einer Person konstruiert wird.
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Kontaktschuld