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Leasing
Leasing (von engl. to lease = "mieten, pachten", deutsch etwa "Mietkauf") ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag mit einer Kaufoption am Ende der vertraglichen Mietdauer. Der Begriff wird auch in der Bedeutung als Finanzierungsalternative verwendet, bei der das Leasing-Objekt vom Leasing-Geber beschafft und finanziert wird und dem Leasing-Nehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasing-Entgelts zur Nutzung überlassen wird.
Zitat: | «Warum heiraten, wenn leasen doch so einfach ist?»[2] |
Im partnerschaftlichen Bereich entspräche das umgangssprachlich einer "Ehe auf Probe" mit Heiratsoption am Ende der "Probezeit".
Zitat: | «Ich hatte alles: Häusschen im Grünen, Vollversorgung, vier Kinder großgezogen, zwei davon nicht von mir, und die ersten 10 Jahre hatte Madame jeden Tag mindestens einen tollen Orgasmus.
Heute habe ich eine nette 1,5-Zimmer-Wohnung und meine Ruhe. Wenn Madame der Rappel packt, ist es egal, wie sehr Du Dich zuvor reingehängt hast. Langfristig ist Kurzzeit-Leasing deutlich günstiger als Kaufen.»[3] |
Einzelnachweise
- ↑ WGvdL: G.I.R.L.S. Leasing - Mit uns rechnet keiner
- ↑ Seminartitel (Nr. 567) auf dem Christival "Jesus bewegt", Bremen 2008
- ↑ Stefan am 16. März 2015 um 6:06 Uhr