Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Rückgriffquote
Die Rückgriffquote bezeichnet das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) innerhalb eines Monats oder eines Haushaltsjahres. Da die Unterhaltsleistungen nach UVG teilweise als Vorschuss, teilweise aber auch als Ausfallleistung erbracht werden, sind nicht alle gewährten Unterhaltsvorschüsse rückholbar. Bei Versterben des unterhaltspflichtigen Elternteils, unbekanntem Aufenthalt und nicht bestehender Leistungsfähigkeit (Leistungsunfähigkeit nach § 1603 BGB) ist kein Rückgriff gegeben. Interessant bezüglich der Verfolgung von Rückerstattungsansprüchen ist deshalb die Differenz zwischen einer höchstmöglichen und tatsächlichen Rückgriffquote.
Damit ist in dem Begriff "Rückgriffquote" die Lüge bereits systematisch, und politisch gewollt, integriert: Da sie sich immer auf 100 % der ausgezahlten Beträge bezieht, jedoch gesetzlich geplant niemals 100 % erreicht werden kann. Weil Unterhaltsvorschuss auch gezahlt wird, wenn der Vater tot ist, von vornherein erwerbsunfähig, verschollen, behindert oder z. B. noch Schüler ist, wird in diesen Fällen von vornherein als Ausfallleistung gezahlt wird. Diese Leistungen können natürlich auch nie zurückgefordert werden und das ist gesetzlich auch nicht beabsichtigt.
Aber als Schikane-Propaganda gegen Väter wird es beibehalten.[1]
Zitat: | «Viele Väter rechnen sich arm, tricksen und drücken sich vor ihrer Verantwortung.» - Christine Lieberknecht[wp][2] |
Ursula von der Leyen (CDU) setzte sich an der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" mit der Lohndiskriminierungslüge und ausbleibenden Unterhalt auseinander:
- "Und wie immer ist der Vater säumig!"
und zeigt für Mütter Hilfen auf:
- Sechs Jahre springe der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die eingesetzten Mittel bekomme die öffentliche Hand trotz großer Bemühungen nur zu 20 % zurück, weil die Väter nicht greifbar seien. Nach den sechs Jahren sei ein Kinderzuschlag möglich, der 85 % der Antragstellerinnen bislang verwehrt wurde.
Doch Ursula von der Leyen machte Hoffnung:
- "Die Leistung haben wir deutlich entbürokratisiert."[3]
Das Fraudeutsch bedeutet übersetzt:
- "Das Anspruchsdenken der Frauen haben wir gestärkt und das Leistungsprinzip wieder geschwächt."
"Ausbleibender Unterhalt" klingt aus Frauenmund so natürlich wie "ausbleibende Regelblutung". Unterhaltszahlungen sind für Frauen halt naturgegebene Geldflüsse.
Das Schöne am Unterhalt ist:
- "säumig" kann nur sein, wer unterhaltspflichtig ist.
- Unterhaltspflichtig ist nur, wer sich selbst unterhalten kann.
Somit ist ein großer Teil der angeblich Pflichtigen gar nicht pflichtig und auch nicht säumig.[4]
Je reicher das Bundesland, desto höher die Rückgriffquote. Bayern ist Spitzenreiter vor Baden-Würtemberg. In Berlin dagegen nur gut 13 %. Dort scheint sich Realismus breit gemacht zu haben:
- Von den Rückständen sei ein sehr hoher Anteil "nicht einbringlich", rechtfertigte sich der für Familien zuständige Senator Jürgen Zöllner vor dem Parlament. Sein Haus gibt die fatalistische Losung aus, allzu viele Schuldner in der Hartz-IV-Kapitale seien "dauerhaft nicht leistungsfähig". Bei dieser Klientel führten "Beitreibungsversuche" lediglich zu Kosten und seien "wirtschaftlich fragwürdig". Uta von Pirani, Direktorin des Jugendamts von Charlottenburg-Wilmersdorf, bekommt jeden Tag Stundungsanträge auf den Tisch. In den miesen Zahlen sieht auch sie ein "Symptom für die zunehmende Verarmung".
Ganz anders dagegen im Neckar-Odenwald-Kreis. Dort scheut sich die "versierte Alimentejägerin Leonhardt" nicht, auch Vätern mit 900 Euro netto noch 100 Euro abzuknöpfen oder Strafanzeigen zu stellen.[5][6]
Angesichts der vielerorts desaströsen Kassenlage der Städte und Gemeinden fordert der Präsident des Inkasso-Verbandes BDIU, Wolfgang Spitz, die Rückgriffsquoten zu steigern und damit die kommunalen Kassen zu entlasten.[7]
Zitat: | «Der VAMV ist der Meinung, dass die Rückgriffquote von ca. 22 % viel zu niedrig ist. Noch immer werden in unserem Land Unterhaltsschulden als Kavaliersdelikt[wp] angesehen.
Der VAMV fordert den Anspruch des Unterhaltsvorschusses bis auf das 18. Lebensjahr des Kindes auszudehnen. Um einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel einzuleiten und die Zahlungsmoral zu erhöhen, hat der VAMV ein Kampagnenkonzept "Ich zahle gern!" in der Schublade.» - Verband alleinerziehender Mütter (VAMv)[8] |
Einzelnachweise
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: Rückgriffquoten Unterhaltsvorschuss, sorglos am 5. Dezember 2008 - 02:56 Uhr
- ↑ Erfurter Sozialministerin Christine Lieberknecht: Inkasso. Wer zeugt, der zahlt., Focus am 17. November 2008
- ↑ Ministerin zu Gast: Zeit für Kinder, Der Westen am 17. April 2009
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: Rückgriffquoten Unterhaltsvorschuss, P am 17. April 2009 - 22:08 Uhr
- ↑ Inkasso. Wer zeugt, der zahlt., Focus am 17. November 2008
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: Rückgriffquoten Unterhaltsvorschuss, lordsofmidnight am 3. Dezember 2008 - 17:54 Uhr
- ↑ WGvdL: Rückgriffsquoten bei Unterhaltsvorschuss rückläufig, 30. August 2011; Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen: Unterhaltsvorschuss 2010[ext]
- ↑ VAMv: Der VAMV in NRW - von Gestern bis heute