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Sachzwang

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Sachzwang bezeichnet die Zwänge und Beschränkungen, denen das Handeln der Menschen aufgrund der Naturgesetze[wp] und/oder der durch die jeweilige Situation gegebenen Randbedingungen unterliegt. Häufig werden Entscheidungen von Herrschenden mit Verweis auf angebliche Sachzwänge angeordnet, obwohl die Situation durchaus eine Veränderung der gegebenen Bedingungen und somit eine andere Entscheidung erlaubt hätte; der Verweis auf die Sachzwänge hat in diesem Zusammenhang die Funktionen, die Entscheidung zu legitimieren, sie zu begründen, mögliche Alternativen zu negieren und die Chance zu erhöhen, für die Entscheidung Gehorsam zu finden, da ein Auflehnen wider den Entscheidungs­absender scheinbar ein Auflehnen wider die Natur wäre.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sachzwang aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.