Das Selbstbestimmungsgesetz, amtliche Bezeichnung Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SGGG), ist ein noch in der Planungsphase befindliches Gesetz, welches am 1. November 2024 verabschiedet werden soll, dessen Zweck vorgeblich darin besteht, Menschen mit Geschlechtsidentitäts oder -entwicklungsstörung, die Änderung ihres Geschlechtseintrag zu erleichtern, realiter in seiner logischen Konsequenz auf die Legalisierung der Vornahme von hormonellen und plastisch-chirurgischen Körpermodifikationsmaßnahmen an Minderjährige auf deren alleinige Initiative auf Grundlage einer Selbstauskunft hinausläuft.
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