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Solidarprinzip

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Das Solidarprinzip Prinzip zielt auf gegenseitige Hilfestellung in der Gesellschaft ab und bezeichnet die Inanspruch­nahme des Einzelnen für bestimmte Gemeinschafts­aufgaben und im Gegenzug das Eintreten der Gemeinschaft für den Einzelnen in bestimmten Situationen bzw. Notlagen. In der gesetzlichen Kranken­versicherung treten Gesunde für Kranke, Alleinstehende für Familien und Kinder, Leistungs­fähige für weniger Leistungsfähige, Junge für Alte usw. ein. Siehe auch Solidarität[wp].

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Solidarprinzip aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.