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Strafunmündigkeit

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Der Begriff Strafunmündigkeit bezeichnet das in emotionaler Unreife begründete Unvermögen einer Person zur Übernahme von Verantwortung für Handlungen, die andere Personen schädigen, und das damit einhergehende Fehlen eines Bewusstseins dafür, dass dieselben moralisch verwerflich und gesetzlich verboten sind.

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