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Strafunmündigkeit
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Der Begriff Strafunmündigkeit bezeichnet das in emotionaler Unreife begründete Unvermögen einer Person zur Übernahme von Verantwortung für Handlungen, die andere Personen schädigen, und das damit einhergehende Fehlen eines Bewusstseins dafür, dass dieselben moralisch verwerflich und gesetzlich verboten sind.
Netzverweise
- Hadmut Danisch: Geplanter gestatter Mord mit Straflosigkeitsgarantie, Ansichten eines Informatikers am 24. März 2023
- Strafunmündigkeit für Vergewaltiger bis 67 Jahre -- sofern es sich bei den Tätern um wertvolle Migräntchen und Moslemlein handelt., Karikatur vom 27. Oktober 2016
- Bildunterschrift: "Und da der Angeklagte nach dem Wortlaut seines Asylantrags erst 12 ist, ist er nach geltendem Recht strafunmündig -- auch wenn das den Nazis nicht paßt!"
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