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Unberührbare

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Der Begriff Unberührbare wurde von Hadmut Danisch geprägt als Bezeichnung für bestimmte Einzel­personen bzw. Personen­gruppen (in Deutschland), die meinen, außerhalb des rechtlichen Rahmens von Gesetzen und Grundgesetz handeln zu dürfen und für strafbare Handlungen nicht strafrechtlich belangt zu werden.