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15 GVG
Der Paragraph 15 GVG regelt(e) die Staatlichkeit der Gerichte.
Wortlaut
15 GVG | ||
Fassung von 27. Januar 1877 | Fassung von 1. April 1924 | Fassung von 1. Oktober 1950 |
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit[wp] desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt. Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen. |
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit des deutschen Landes, in welchem sie ausgeübt wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt. Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen. [1] |
(weggefallen) [2][3] |
Kommentar
Der Satz "Gerichte sind Staatsgerichte" wurde ersatzlos gestrichen. Da stellt sich die Frage: Gibt es in der BRD überhaupt staatliche Gerichte?
Zitat: | «Das Staatshaftungsgesetz ist vom "Bundesverfassungsgericht" 1982 für nichtig erklärt worden. Alle "Beamte" der "BRD" haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen - allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungsakten! Das ist das - niedere - Motiv für die heutige - rechtswidrige - Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungsakten! Doch der Vermerk "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" ist rechtsunwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!»[4] |
Einzelnachweise
- ↑ lexetius.com: § 15 GVG
- ↑ dejure.org: § 15 GVG
- ↑ 1. Oktober 1950: Artt. 1 Nr. I.13, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950. (Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts)
- ↑ Norbert Knobloch: Staatshaftung aufgehoben!, MMnews am 13. Juli 2014