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Unterschrift

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Hauptseite » Staat » Recht » Unterschrift

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift.

Zitat: «Die Übermittlung bestimmter Schriftsätze auf elektronischem Wege kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan sein.

Dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist.

Dies gilt nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist.»

Zitat: «Das Staatshaftungs­gesetz ist vom "Bundesverfassungsgericht" 1982 für nichtig erklärt worden. Alle "Beamte" der "BRD" haften seitdem privat und persönlich voll­umfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen - allerdings nur bei persönlich unter­schriebenen Verwaltungs­akten! Das ist das - niedere - Motiv für die heutige - rechts­widrige - Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs­akten! Doch der Vermerk "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" ist rechts­unwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!»[1]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Norbert Knobloch: Staatshaftung aufgehoben!, MMnews am 13. Juli 2014
  2. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise