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Ablehnungsgesuch gegen Richter

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Durch ein Ablehnungsgesuch - populärer bzw. allgemein gebräuchlich ist der Begriff "Befangenheitsantrag" - kann ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter seine Auffassung geltend machen, ein Richter sei in der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht neutral. In Beschwerde­verfahren vor dem OLG (hier sitzen drei Richter) ist bei solchen Gesuchen zu beachten, dass immer nur einzelne Richter abgelehnt werden können, nie ein Senat als Ganzes.

Zu ausführlichen Informationen sei auf den

Hauptartikel: Befangenheitsantrag

verwiesen.