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Richter

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Hauptseite » Staat » Justiz » Richter
Deutsche Richter und das Grundgesetz.
Aufruf an Richter in Deutschland: Recht im Namen des Volkes und nicht im Sinne der Regierung sprechen.

Der Begriff Richter bezeichnet den Inhaber eines öffentlichen Amtes bei Gericht, der für die Leitung von Gerichts­verfahren und auf Grundlage von Gesetzesrecht zu erfolgende Entscheidung von Rechts­streitigkeiten verantwortlich ist. In Deutschland ist bei Richtern zwischen so genannten Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zu unterscheiden, wobei letztere Personen sind, die im Regelfall nicht die so genannte "Befähigung zum Richteramt" besitzen, also weder ein Jurastudium noch die zusätzlich nötigen Prüfungen absolviert haben. Die de facto Laienrichter darstellenden ehrenamtlichen Richter werden als Schöffen, das heißt als Beisitzer neben einem Berufsrichter, bei bestimmten Arten von Verfahren berufen, was beispielsweise bei Verfahren vor den Arbeits- und Sozial- sowie Verwaltungs- und Finanz­gerichten erfolgt. Ihre Aufgabe besteht darin, als Repräsentanten der Allgemein­bevölkerung ihre detaillierte Kenntnisse der Alltags­realität bei der Rechtsfindung einzubringen und jene durch Lebens­erfahrung und möglichst auch ihre - vom Gesetzgeber teilweise ausdrücklich verlangte - Nähe zur Sache zu verbessern.

Im Folgenden geht es ausschließlich um Berufsrichter. Ihre Zahl beträgt hierzulande etwa 21.000. In der Theorie, das heißt nach den gesetzlichen Bestimmungen, sind sie bei ihrer Entscheidungs­findung an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes). Die Praxis bleibt leider allzu oft hinter dieser Ideal­vorstellung zurück.

Kurze Einführung

Zitat: «Was ist der Unterschied zwischen Esoterikern und deutschen Richtern? Die Antwort ist einfach: Der Esoteriker kann dich nerven, der Richter verurteilen. Glauben tun beide, beide wissen wenig und beide sind überzeugt, allwissend zu sein und das Richtige zu tun.»[1]
Zitat: «Der Jurist ist in seinem Selbstverständnis ein Mietmaul. Er vertritt jede Meinung, wenn er dafür bezahlt wird. Das ist keine Unterstellung, sondern das ist sein selbst angestrebtes Ideal. [...] Es geht vor allem um Rhetorik[wp], Rabulistik[wp], Dialektik[wp], und dann kommt lange, lange nichts.

Fatal daran ist, dass das eben nicht nur bei Anwälten so ist, wo man das ja noch als nützliche Tugend und Auftrags­erfüllung ansehen kann, sondern auch bei Richtern. Denn Richter sind nicht etwa die unabhängige Instanz, als die sie sich ausgeben, sondern sind, wie die beteiligten Anwälte, nur Vertreter eines Interessen­trägers. Und zwar ihrer eigenen Interessen, Karriere und Politik, und die ihres Dienstherrn, der über ihre Karriere entscheidet. Das ist eine große Korruptions­suppe[wp], und wer nicht mitspielt, ist beruflich auf dem Abstellgleis.

Berlin versinkt in Kriminalität, weil man Kleinigkeiten hoch, aber die Straßen­kriminalität eigentlich gar nicht mehr oder nur mit Watte­bällchen bestraft, und das ganze Rechtssystem in einer linken Ideologie­suppe versinkt. Der Suizid der Richterin Kirsten Heisig[wp] kam nicht von ungefähr.

Und spätestens mit dem Juristinnenbund hat man sowieso Recht durch Lobbyismus und Willkür ersetzt. Bei Richterinnen wie Baer findet sich das ja sogar in den Schriften, dass man Gesetze ablehnt und Recht schleichend unterwandern soll, um deren Interessen da zu verankern und einzubringen.»[2]

Arbeitsumfeld

Lockere Arbeitszeiten

Was viele Menschen nicht wissen: Anders als das übrige, in der Justiz tätige Personal und in krassem Gegensatz zu sämtlichen Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft, haben Richter keine festen Arbeits­zeiten. Während die Damen von der Geschäftsstelle ebenso wie Wachtmeister, Rechtspfleger und sonstige Menschen, die bei deutschen Gerichten Dienst tun oder anderswo abhängig beschäftigt sind, zumindest feste Kernzeiten einzuhalten haben und den Nachweis führen müssen, dass sie eine bestimmte Zahl von Arbeits­stunden pro Tag abgeleistet haben, können Richter an der Stechuhr vorbeilaufen. Unglaublich aber war: Für die Götter in Schwarz (oder Rot) gelten keine festen Bürozeiten, in denen sie bei Gericht anwesend sein müssten. Das ist unbegreiflich! Warum bitteschön kann Richtern nicht zugemutet werden, beispielsweise zwischen 9 und 16 Uhr auch tatsächlich ihrem Dienst nachzugehen?

Eben weil eine effektive Kontrolle, welche Leistung ein Richter bringt, praktisch kaum möglich ist, stößt diese eigentlich unglaubliche Bevorzugung bei Kritikern auf Unverständnis. So kann es beispielsweise nicht per Vorschrift geregelt werden, wie viele Verhandlungs­termine ein Richter pro Woche abzuhalten hat, dafür sind die Fälle, mit denen Richter konfrontiert werden, zu verschieden. Aber warum kann man denn nicht verlangen, dass Richter, wie andere Menschen auch, Woche für Woche eine bestimmte Zahl von Stunden NACHWEISBAR ihre Arbeit erledigen?

Die Begründung, welche das "Dienstgericht des Bundes" für dieses an sich geradezu verrückte Privileg liefert, dürfte insbesondere bei vielen Berufstätigen, die ähnliche Argumente anführen könnten, auf Empörung stoßen: So schreibt das "Dienstgericht des Bundes" in einer, wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sagt, "nicht unkritisiert gebliebenen" Entscheidung tatsächlich:

Zitat: «Als Ausfluss seiner sachlichen Unabhängigkeit sei der Richter nicht an allgemein festgesetzte Dienst­stunden gebunden. Zwar habe er ebenso wie der Beamte seine ganze Kraft dem Amt zu widmen. Aus seiner Unabhängigkeit folge jedoch, dass er, soweit nicht bestimmte Tätigkeiten wie Sitzungen, Beratungen oder Sofort- und Eilsachen seine Präsenz erforderten, seine Arbeit nicht innerhalb festgelegter Dienstzeiten und nicht an der Gerichtsstelle zu erledigen habe. In seiner eigentlichen Arbeit, der Rechtsfindung, solle der Richter soweit als eben möglich von äußeren Zwängen, seien sie auch nur atmosphärischer Art, frei sein. Er solle die Möglichkeit haben, sich, wann immer seine Anwesenheit im Gericht nicht unerlässlich sei, mit seiner Arbeit zurückziehen zu können, um sich ihr in anderer Umgebung und mit freier Zeiteinteilung umso intensiver widmen zu können. Ihm dies zu verwehren, hieße bereits, ihn von einer Arbeitsweise abzuhalten, die er für ertragreicher und der Sache angemessener erachte und die dies im Zweifel auch sei. Der größte Teil der richterlichen Arbeit vollziehe sich auf einer von der Gerichts- und Behörden­organisation losgelösten Ebene, die Rechtsfindung sei außerhalb der Sitzungen und Beratungen nicht das Ergebnis eines behördlichen Ablaufs, sondern eines höchst­persönlichen Erkenntnis­prozesses. Eine Festlegung des Richters auf bestimmte Arbeitszeiten wäre daher, so das Dienstgericht des Bundes, als Eingriff in seine richterliche Arbeit unzulässig.»[3]

Auch so mancher Bauleiter, der in einem auf 40 Grad aufgeheizten Blech­container Rechnungen prüfen muss und damit darüber befindet, ob an Baufirmen Zahlungen in fünf- bis acht­stelliger Höhe geleistet werden, während nebenan Kreissägen kreischen oder Press­luft­hämmer wummern, würde sich gerne in eine ruhigere und besser klimatisierte Atmosphäre zurückziehen, die seiner Konzentration sicher zugute käme. Sein beklagens­wertes Schicksal teilt er mit Millionen von Beschäftigten, die in lauten Großraum­büros oder anderen, der Kontemplation eher abträglichen Orten geistige Arbeit verrichten müssen. Natürlich würden sich diese Menschen ihrer Tätigkeit, die - zumindest teilweise - nicht weniger verantwortungsvoll ist als diejenige von Richtern, gerne ebenfalls unter angenehmeren Bedingungen intensiver widmen. Leider stehen dem gewisse äußere Zwänge entgegen, weshalb diese Arbeitnehmer auf Ohrstöpsel oder so genannten "Kapsel­gehör­schutz" (sieht aus wie Kopfhörer) zurückgreifen müssen.

Nun wäre es unsachlich, Richter per se als faule Säcke zu bezeichnen. Fakt ist aber auch: Natürlich stecken unter der ein oder anderen Robe Individuen, die es gerne etwas ruhiger angehen lassen und einer solchen Haltung leistet die derzeitige "Dienst­regelung", in der wesentliche Dinge eben nicht geregelt sind, ganz massiv Vorschub. Umgekehrt würden feste Bürozeiten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Arbeits­pensum einer nicht geringen Zahl von Richtern deutlich erhöhen, damit eine Steigerung der Erledigungs­zahlen bewirken, zu kürzeren Verfahrens­dauern führen und Rückstände bzw. die Zahl unerledigter, oft seit Jahren anhängiger Altfälle minimieren. Anders gesagt wären feste Dienstzeiten mutmaßlich ein probates Mittel, um der von einigen Richtern weinerlich beklagten "Überlastung der Justiz" wirksam abzuhelfen.

Problematisch ist nämlich Folgendes: Die allermeisten Richter kennen nur Schule, Studium und landen dann im Staatsdienst in einem extrem privilegierten Job. Weder mussten sie je in ihrem Leben in einer Fabrik Akkord arbeiten oder im Winter auf einer Baustelle zubringen, noch kennen sie den extremen Stress, der ein Büroalltag in der freien Wirtschaft mit sich bringt. Anders gesagt: Richtern fehlt der Maßstab und deshalb dürfte zumindest mit Blick auf einige von ihnen die Vermutung zutreffen, dass die meisten Maurer oder Versicherungs­angestellten bis zur Frühstücks­pause genauso viel leisten wie manche Richter an einem ganzen Tag.

Dennoch stöhnen viele Richter unter ihrer angeblich so hohen Arbeitsbelastung:

Hauptartikel: Überlastung der Justiz

Berufsbedingt überheblich

In einem Artikel der "Zeit" befand der frühere Bundesminister Norbert Blüm: "Eine Klasse von Staats­bediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz." Blüm fragt, ob zur richterlichen Unabhängigkeit auch die Freiheit von Kritik und der Verzicht auf Rechtfertigung gehörten und ob Unabhängigkeit auch Unangreifbarkeit bedeuten würde? Bei fehlerhafter Rechts­aus­legung würden sie schlimmstenfalls von über­geordneten Instanzen zur Ordnung gerufen, was sie nicht weiter beunruhigen müsse. Notfalls werde einfach die Überprüfung der Urteile verweigert, weil eine erneute Beweisaufnahme nach so langer Zeit "unzumutbar" sei. Weiter schreibt Blüm:

Zitat: «Wohin eine berufsbedingte Überheblichkeit führen kann, demonstrierte unlängst Richter Manfred Götzl zu Beginn des Münchner NSU-Prozesses. Die Kritik an seinem dilettantischen Verfahren bei der Vergabe der Plätze für journalistische Beobachter konterte er mit der von Selbstmitleid triefenden Bemerkung, die Angriffe auf das Gericht seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel". Richter Götzl gilt unter Kollegen als "brillant". Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe. Einen Staatsanwalt ließ er wegen eines flüchtigen Lesefehlers einen langen Vortrag wiederholen.

Kann es sein, dass solche Skurrilitäten mehr sind als nur Marotten? Dass sie symptomatisch sind für eine amtgemachte Überheblichkeit, die Richter vergessen lässt, dass sie ihre Urteile im Namen des Volkes fällen? Eine gewisse sprachliche Nähe zu ihrem Arbeitgeber, nämlich dem Volk, sollte dieses erwarten können, inklusive alltags­verträglicher Umgangsformen. Die Verwechslung von Unabhängigkeit mit Recht­fertigungs­freiheit befördert eine strukturelle Enthobenheit des Richteramtes. Diese Entrücktheit führt zum Gegenteil dessen, was mit den Richter­privilegien beabsichtigt war: Sie beschädigt nicht nur die Rechtspflege, sondern auch die Gewaltenteilung[4]

Mitunter hat es den Anschein, als würde diese Überheblichkeit bereits von frisch­gebackenen Juristen Besitz ergreifen, sobald sie die Ernennung zum "Richter auf Probe" geschafft haben. Mehr dazu im

Hauptartikel: Jungrichter

Kritiker aus den eigenen Reihen und der Anwaltschaft

Der Hamburger Richter und Vorsitzende der Arbeits­gemeinschaft sozial­demokratischer Juristen, F.J. Mehmel, beklagt in der FAZ vom 27.5.1997 u.a.:

Zitat: «Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrens­dauern mit teilweise existenz­bedrohenden Folgen, Binnen­orientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeits­staat­lichem Auftreten von Geschäfts­stellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeits­einsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeits­ergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist. Unter Richtern besteht die Tendenz, sich der Bewertung der Justiz durch ihre Adressaten und die sonst an der Rechtsfindung Beteiligten abzukapseln.»[5]

Der frühere Richter am Landgericht, Frank Fahsel, befand:

Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie system­konform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staats­an­wältinnen und Staats­anwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen [...] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.»[6][7]

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, Dr. Egon Schneider, äußerte unter anderem:

Zitat: «Es gibt in der deutschen Justiz zu viele macht­besessene, besser­wissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.»[8][7]
Zitat: «Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 339 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.»[9]
Zitat: «Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.»[10]
Zitat: «Ursächlich für diese gesetzeswidrige Praxis ist einmal mehr der Korpsgeist der Richterschaft. Manche Richter scheuen es wie der Teufel das Weihwasser, berechtigten Ablehnungs­gründen einer Partei nachzugeben.»[11]

Der frühere Richter Joachim Bode sagt:

Zitat: «Bei näherer Betrachtung des Falls Mollath kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass manche Richter "Unabhängigkeit" mit "Narrenfreiheit" verwechseln. [...]

Es ist nicht Sinn der Unabhängigkeit (der Richter), krasse Fehlurteile auf immer in Stein zu meißeln. [...]

Skandalös ist nicht nur das Wegsperren aufgrund völlig unzureichender Gutachten (z. B. ohne persönliche Untersuchung!). Nein, noch schlimmer ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg, das den Grund­an­forderungen an ein Strafurteil in kaum einer Hinsicht stand hält (eklatante Unterlassungen bei der Beweis­aufnahme, fehlerhafte Beweis­würdigung). Diese Qualitäts­mängel gehen die Justiz­verwaltung direkt an (Ausbildung und Auswahl der Richter und Staatsanwälte).»[12]

Renate Jaeger, früher Richterin am Bundesverfassungsgerichts, jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, merkt in "Neue Justiz" 1995, Seite 562 f. zur richterlichen Unabhängigkeit an:

Zitat: «Vielleicht wird man unabhängig, wenn man zuvor der Justiz als Rechtsanwalt ausgesetzt war. Vielleicht fördert es die innere Unabhängigkeit sogar, wenn Richter nur auf Zeit gewählt werden.»[5]

Wolfgang Neskovic[wp], Politiker und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, meint:

Zitat: «Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen. Dazu stehe ich noch heute.»[13]
Zitat: «Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozess­parteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gut­organisierter und funktionierender Selbst­immunisierungs­mechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozess­parteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die Richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Medien­demokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat.

Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Aus­einander­setzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotterie­charakter der Recht­sprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem recht­suchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. [...]

Das Fortbildungs­interesse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein "anständiges" Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozial­wissen­schaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltags­weisheiten und Stammtisch­wahr­heiten zurück.

Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungs­ziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozess­parteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde "Schulnote" missverstanden. Nicht wenige Richter­kollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. [...]

Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikations­begriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personal­förderung wird immer noch der Rechts­technokrat und Paragraphen­reiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staats­verständnis ausgestattet, wendig und anpassungs­fähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen. Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt.»[14]

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe, in einem Beitrag in der Deutschen Richterzeitung, 9/1982, S. 325.:

Zitat: «In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.»

Prof. Diether Huhn in: Richter in Deutschland, 1982, zitiert nach: Diether Huhn in memoriam von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51.:

Zitat: «Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.»

Der Rechtsanwalt Heinrich Senfft in Richter und andere Bürger, 1988, Seiten 53ff:

Zitat: «Der Vorsitzende ist Herr des Protokolls, der Zeuge erst in zweiter Linie. Selten diktiert der Richter etwas ins Protokoll, das der Zeuge gar nicht gesagt hat, oft aber, was er so nicht gesagt hat. Die feinen, aber immer deutlichen Nuancen lassen erkennen, wie dieser Satz des Zeugen später im Urteil auftauchen wird: Er wird passen.

Überhaupt hat man den Eindruck, dass die ganze Beweisaufnahme mehr dazu dient, die Meinung des Richters zu bestätigen als die Wahrheit zu ermitteln, weil der Richter ohnehin auf ein bestimmtes Ergebnis fixiert ist. Und da sie ohnehin nicht in sozialen Rollen, sondern in juristischen zu denken gelernt haben, lindern ihre Urteile nicht soziale Konflikte, sondern schaffen bloß Ordnung mit Hilfe staatlicher Herrschafts­gewalt.»[15]

Dazu nochmals Dr. Egon Schneider:

Zitat: «Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! - Ferner: Wann werden gemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO prozeßfördernde Hinweise so früh gegeben, daß sich die Parteien rechtzeitig und vollständig erklären können.

Ebenso verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht zu Beginn der Verhandlung in den Sach- und Streitstand einführen muß und ihn mit den Parteien erörtern soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Fälle, in denen korrekt verfahren wird, zu jenen, in denen das nicht geschieht?» - Dr. Egon Schneider[16]

Heimatnahe Verwendung

Problematisch ist, dass Richter unmittelbar am Geburts- bzw. Heimatort eingesetzt werden dürfen. Tatsächlich geschieht dies auf entsprechenden Wunsch hin wohl nicht selten. Speziell im ländlichen Raum, also an kleinen Amtsgerichten, birgt diese Praxis die Gefahr, dass in Gerichts­verfahren nicht selten eine wohlwollende private Nähe zwischen dem verhandlungs­führenden Richter und einem Prozess­beteiligten besteht. Auch ist es im Einzelfall nicht auszuschließen, dass ein Richter durch vermeintliches oder tatsächliches Wissen zur Lebens­führung oder dem familiärem Hintergrund etc. eines Prozess­beteiligten jenem gegenüber vorgefasste abschätzige Meinungen vertritt oder in seinem Urteil von Eindrücken beeinflusst wird, die aus einer persönlichen Bekanntschaft resultieren. Da kann es dann schon mal passieren, dass ein vor Gericht wegen mehr Umgang mit seinen Kindern klagender Vater von der zuständigen Richterin als "exzentrischer Mitschüler" tituliert wird. Zuweilen spielen auch Animositäten gegen die Eltern einer Prozesspartei eine Rolle. Möglicherweise liegen die Gründe sogar weiter zurück, wenn beispielsweise die Großeltern eines Richters bei Geschäften mit der Familie einer Prozesspartei Geld verloren haben (dann sinnen phantasie­begabte Richter zuweilen sogar darüber nach, ob der betreffende Prozessbeteiligte etwa jüdische Vorfahren hatte).

Im preußischen Dienstrecht war die heimatnahe Verwendung für Richter, um die geschilderten Trübungen des Urteils zu vermeiden, noch ausgeschlossen. Die Abkehr von diesem Grundsatz ist ein weiteres Indiz dafür, wie das Justizwesen der BRD momentan immer mehr in die Richtung einer Filzokratie schreitet.

Vertrauen in die Justiz? - Was die Bürger denken

In einer Fernsehsendung über spektakuläre Rechtsfälle äußerte Guido Knopp vom ZDF, laut einer Umfrage glaubten zwei von drei Deutschen, es würde vor Gericht "im Allgemeinen gerecht" zugehen. Dazu befand er sinngemäß, dies sei als ein Verdienst der Richterschaft im Nachkriegsdeutschland zu werten.

Selbst diese Zahl, würde sie denn stimmen, könnte man aber auch anders interpretieren, denn schließlich lässt sie erkennen, dass immerhin ein Drittel der Bevölkerung vom Gegenteil überzeugt ist und von den übrigen zwei Dritteln ein gewisser Prozentsatz annimmt, es könne vor Gericht durchaus auch ungerecht zugehen. Ein "sehr gut" ist das nun nicht gerade, nicht einmal ein "gut".

Stand 2010

Mutmaßlich bezog sich Herr Knopp bei seiner Äußerung auf eine Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Jahr 2010 durchgeführt hat.[17] Dort lesen sich die Ergebnisse jedoch etwas anders. Auf die Frage: "Kann man zur deutschen Justiz, also zu den Richtern und deutschen Gerichten, volles Vertrauen haben oder kein volles Vertrauen?" bekundeten nur 32 % ihr volles Vertrauen, 39 % antworteten mit "Teils, teils" und immerhin 25 % hatten "Kein volles Vertrauen". Anders als der Chefhistoriker des Staatsfunks glauben machen wollte, ist das Ergebnis der Umfrage nun wahrlich kein überwältigendes Lob für die Leistungen des bundesdeutschen Rechtswesens.

Stand 2014

Vier Jahre später hat das selbe Institut erneut die Bürger befragt: Inzwischen glauben nur noch 26 % der Bevölkerung, dass an deutschen Gerichten alles mit rechten Dingen zugeht.[18]

Eine Umfrage aus dem Jahr 2015

Einen noch weitaus größeren Vertrauensverlust offenbaren die folgenden Zahlen: Anläßlich eines Artikels zum Fall Harry Wörz fand/findet auf t-online.de eine Umfrage statt. Die Frage lautet: Haben Sie Vertrauen in das deutsche Justizsystem?[19] Am 07.07.2015 war folgendes Zwischen­ergebnis zu verzeichnen: Von 2415 Teilnehmern stimmten 82,9 % (2003) mit Nein; 8,3 % (200) waren sich nicht sicher, gerade mal 8,8 % (212) beantworteten die Frage mit "Ja".

Vogel-Strauß-Mentalität bei führenden Richtervertretern

Demgegenüber behauptet der stell­vertretende Bundes­vorsitzende des "Deutschen Richterbundes", Jens Gnisa, tatsächlich, das Vertrauen der Bevölkerung in die Richter und Staatsanwälte sei ungebrochen hoch und er erklärt das ernsthaft mit dem "unermüdlichen Arbeits­einsatz der Kollegen".[20] Diese ausgesprochen grobe Falsch­darstellung zeugt von völligem Realitätsverlust. Das Traurige dabei: Wenn führende Funktionäre der Richterschaft ihre Köpfe so tief in den Sand stecken, ist zu befürchten, dass es an der Fähigkeit und dem Willen mangelt, den wirklichen Problemen ins Auge zu blicken.

Jammerarie der Richter

Der Blogger Hadmut Danisch nimmt die Jammerarie des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa auseinander:

Der gerade neu gewählte Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, jammert über den Ansehens­verlust der Richter und der Rechtsprechung.
Zitat: «Die Politik beuge Gesetze und die Bevölkerung orientiere sich an selbst gestrickten Vorstellungen von Gerechtigkeit, meint Jens Gnisa, Chef des Richterbunds. Er sieht schwarz für die deutsche Justiz. [...]

Der 52-Jährige, kürzlich zum Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes gewählt, bekam "Beleidigungen und Beschimpfungen in zweistelliger Zahl" zugeschickt, wie er sagte. Zugleich sei nicht eine einzige Zuschrift gekommen, in der nachgefragt wurde, wie er dies oder jenes gemeint habe oder ob er seine Argumente noch einmal ausführlicher formulieren könne.»[21]

Da frag ich mal böse:

Seit wann kann man bei dem Urteil eines Richters nachfragen, wie er das gemeint hat oder ob er das nochmal ausführlicher formlieren könnte?

Habe ich jedenfalls nie bekommen. Die stellen irgendeinen Mist als Entscheidung hin, strotzt vor Fehlern, widerspricht sich selbst, passt nicht zu Fakten und zu Gesetz, auch nicht zu Verfahrensrecht[wp], aber das steht dann da so. Wenn es überhaupt begründet wird.

Man kann mit Richterin nicht reden. Man kann nur über sie reden. Freilich, beleidigen kann man sie schon, aber das bringt auch nichts und löst auch keine Denkvorgänge oder Korrekturen aus.

Immerhin, und das zeigt die Einlassung Gnisas, werden Beleidigungen immerhin zur Kenntnis genommen, gezählt und erwähnt, während die Rückfragen und Bitten um Erläuterungen, deren Ausbleiben er beklagt, normalerweise schon von der Geschäftsstelle zurück­gewiesen werden.

Zitat: «"Unter vier Millionen Zuschauern war nicht ein Einziger, der in eine sachliche Diskussion eintreten wollte", sagte der Direktor des Bielefelder Amtsgerichts bei einem Vortrag des rheinland-pfälzischen Richterbundes. Für Gnisa war diese Erfahrung ein weiterer Hinweis auf eine, wie er fürchtet, fatale Entwicklung: Das Rechtssystem wird immer weniger geschätzt und respektiert. "Das deutsche Recht steckt in einer Krise", warnte Gnisa in Trier. "Es ist im Sinkflug."»[21]

So?

Ich könnte es auch so sagen: In den allermeisten der Verfahren, die ich da hinter mir habe, gab es unter den Richtern auch keinen einzigen, der in eine sachliche Diskussion eintreten wollte. Ich rede von Gerichtsverfahren, wohlgemerkt.

Ich bitte, den Unterschied zu beachten: In einem Gerichts­verfahren hat die Partei Anspruch auf rechtliches Gehör und eine sachliche Diskussion.

Wer hingegen von der Meinungsfreiheit Gebrauch macht, ist nicht daran gebunden, seine Meinung vorher zu legitimieren, indem er dem Kritisierten Erläuterungs- und Rechts­mittel­frist einräumt.

Richter verlangen hier Rechte, die sich nicht haben, und die sie selbst denen, die sie haben, vorenthalten.

Zitat: «Vielen Menschen gehe es nur noch darum, Emotionen zu äußern. "Das funktioniert nach dem Motto: Ich bin wütend, also kann was nicht in Ordnung sein", kritisiert der Richterbund-Vorsitzende. Diese immer mehr um sich greifende deutsche "Empörungs­kultur" verweigere sich dem abwägenden Blick auf beide Seiten der Medaille, beziehungs­weise eines verhandelten Falles oder einer Anklage.»[21]

Jo. Ich habe neulich vor Gericht klären wollen, was eigentlich hinter Gender Studies steckt, und musste mir von den Richtern sagen lassen, das wäre unzulässige Polemik[wp], wenn man fragt, ob es stimmt. Die Gerichte sind längst von Genderisten und dem Juristinnenbund durchsetzt, die längst nur noch darauf bauen, worüber sie wütend und emotional erregt sind. Und der wirft der Öffentlichkeit nun das Echo dessen vor?

Zitat: «Nach Lust und Laune würden per Internet Menschen beleidigt und beschimpft, aus dem Bauch heraus vernichtende Urteile gefällt und Richter­sprüche infrage gestellt. "Früher wurde ein Urteil akzeptiert und die Strafe beglichen. Heute erleben wir immer öfter, dass Leute das Urteil für falsch halten und deshalb zum Beispiel einfach nicht zahlen." Mit der Justiz drohe eine der wichtigsten Säulen des Staates Schaden zu nehmen.»[21]

Wisst Ihr, wie man das nennt? Meinungsfreiheit!

Das ist ein Grundrecht, Urteile für falsch zu halten und Richtersprüche infrage zu stellen. Gehört übrigens auch zum Rechtsweg, aber weil da Anwalts­pflicht gilt, glauben Juristen immer, erst das juristische Staatsexamen legitimiere, Urteile überhaupt zu kritisieren.

Und es ist richtig, dass damit eine Säule des Staates Schaden nimmt. Aber das liegt nicht an den Empfängern der Urteile, sondern an deren Verfassern.

Zitat: «Man merkt dem frisch angetretenen Sprecher von mehr als 12.000 Richtern und Staatsanwälten an, dass er in Sorge ist um das deutsche Rechtssystem und dass er viel über die Gründe für den Verfall der Sitten gegrübelt hat. Viele Ursachen hat er dafür ausgemacht, die permanente Unterfinanzierung der Justiz etwa, der zurzeit mindestens 2000 Richter und Staatsanwälte fehlen. Der wachsende Berg an Aufgaben durch die Flüchtlings­krise ohne die dafür notwendige Ausstattung. Die schlechte Bezahlung von Richtern und Staats­anwälten.»[21]

Die alte Geistes­wissen­schaftler­krankheit: Wir sind unfehlbar und schuld sind immer nur alle anderen. Noch nie wäre jemand an irgendetwas selbst schuld gewesen. Noch nie wäre man auf die Idee gekommen, dass man einfach Schrott und Pfusch produziert und die Öffentlichkeit das gemerkt hat.

Zitat: «Die Presse neige zu Vorverurteilungen und ruiniere dadurch Menschen, selbst wenn sie frei­gesprochen würden. Und die Politik? Die weiche das Recht auf, statt es zu befolgen und dem Bürger damit ein Vorbild zu geben. Das könne bis hin zum Rechtsbruch[wp] reichen, sagte Gnisa und nannte als Beispiel die Aussage von Angela Merkel im Herbst 2008, als die Bundes­kanzlerin eben mal so im Alleingang versprochen hatte: "Die Spar­einlagen sind sicher."

Diese Aussage am Parlament vorbei hätte Merkel von Rechts wegen womöglich so nicht machen dürfen, meint Gnisa. "Wenn sich schon die obersten Repräsentanten das Recht herausnehmen, das Recht zumindest aufzuweichen und infrage zu stellen, dann ist es nicht verwunderlich, wenn in der Bevölkerung die Bindung an das Recht immer mehr nachlässt." Das Recht sei nicht mehr die entscheidende Größe, sondern eine mitunter sehr fragwürdige, selbst gestrickte Moral. "Es geht nicht mehr um die Frage, ob man etwas darf oder nicht darf, sondern, ob man etwas soll oder nicht soll."»[21]

Ach, gar. Wenn es um die anderen Staatsgewalten geht, dann kritisieren sie gerne.

Dass man das gleiche aber über Richter und Gerichte sagen kann, und das im Bundesverfassungsgericht inzwischen sogar Hauptprogramm an Stelle der Verfassung ist, das wird unter den Teppich gekehrt. Wehe dem, der es wagt, Richter und Urteile zu kritisieren. Die Bösen sind immer die anderen.

Zitat: «Ein besonders schlimmes Beispiel nannte Gnisa das Buch "Aufschrei!" von Ex-Sozialminister Norbert Blüm (CDU), das er ein "Pamphlet" nannte, "eines Akademikers nicht würdig". Blüm habe unreflektiert nur eine Seite betrachtet und Partei ergriffen, ohne sich dem schwierigen Prozess einer sachlichen Abwägung auszusetzen. Umso wichtiger sei es daher, Öffentlich­keits­arbeit für die Justiz zu betreiben und aufzuklären.»[21]

So?

Kleiner Denkanstoß: Die meisten Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts erfolgen ganz ohne Begründung und Abwägung. Und die meisten normalen Gerichtsurteile, die ich realiter bisher gesehen habe, waren das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt waren. Und wenn ich mich so zurück­erinnere, dann habe ich in den letzten 25 bis 30 Jahren bestimmt einige tausend Urteile aus den verschiedensten Rechts­bereichen gelesen, dazu Dutzende Kommentare und Rechts­fach­bücher. Nur sehr, sehr wenig darin erschien mir eines Akademikers würdig. Vieles ist bloße Willkür, verpackt in Denkfehler, Rabulistik, Dialektik - und nicht selten Dummheit, Inkompetenz und die entsetzliche Borniertheit und Über­heblichkeit von Juristen.

Ich muss es leider sagen: Viele Juristen lassen es einfach massiv raushängen, dass sie jeden Nicht­juristen für einen unmündigen Dummmkopf halten, dessen Menschwerdung erst durch anwaltliche Vertretung und Bevormundung stattfindet. Zu oft habe ich es erlebt, dass man als Informatiker (= Nichtjurist) Juristen erst mal richtig weh tun muss, indem man ihnen ihre (auch juristischen) Wissens­grenzen aufzeigt, damit sie einem überhaupt mal zuhören. Erst wenn sie merken, dass sie Gefahr laufen, sich gegenüber dem Laien zu blamieren, werden viele dann etwas vorsichtiger. Oder anders gesagt: Ich habe schon ein paar Verfahren gewonnen, von denen mir vorher Juristen sagten, ich hätte keinerlei Chancen und es wäre nur meine Laien­unwissenheit, die überhaupt angehen zu wollen.

Was wir hier sehen ist die Auswirkung dessen, dass diese Geistes­wissen­schaftler­demenz immer stärker auch zu den Juristen durchschlägt. Wie bei den Feministinnen: Miserable Leistung, lausige oder gar keine Begründung, aber allen anderen die Schuld dafür zuschieben und sich beschweren, dass man überhaupt noch kritisiert wird und die Leute das Zeug nicht in blinder Unterwürfigkeit und in tiefem Respekt widerstandslos schlucken.

– Als die Richter jammern lernten[2]

Gründe für den Vertrauensverlust

Die genannten Zahlen bzw. die überwiegend wenig positive bis offen negative Einschätzung dürfte zu einem guten Teil aus ganz konkreten Erfahrungen herrühren, die Bürger mit Richtern hierzulande gemacht haben und diese Erfahrungen sind nun mal oft ausgesprochen ernüchternd. So erlebt beispielsweise jedes Jahr eine gehoben fünfstellige Zahl von Vätern in Umgangsverfahren, wie der Amtsermittlungsgrundsatz von unredlich arbeitenden Familienrichtern, die von vorneherein auf ein bestimmtes Ergebnis hinauswollen, ausgesprochen einseitig gehandhabt wird. Damit nicht genug, scheut zumindest ein gewisser Prozentsatz dieser Richter nicht davor zurück, an sich glasklar formulierte Gesetze für jeden vernunft­begabten Laien erkennbar bewusst falsch anzuwenden oder schlicht und ergreifend nicht zu beachten. Insgesamt mag es zwar nur eine Minderheit von Richtern sein, die bei der Ausübung ihres Amtes immer wieder einen allzu flexiblen Umgang mit Recht und Gesetz pflegen. Für diese Vertreter ihrer Zunft gilt aber der Satz von Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin:

Zitat: «Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter werden die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.» - Gerd Seidel[22]

Bei einer anderen Gelegenheit befand Prof. Seidel sehr treffend:

Zitat: «Der Bürger macht keine abstrakte Begegnung mit dem Rechtsstaat, sondern die macht er immer über eine konkrete Erfahrung im Gericht und vor allen Dingen mit Richtern. Und wenn der Rechtsuchende auf einen Richter stößt, der eben seine Launen auslebt oder der infolge nicht plausible Entscheidungen trifft, dann (...) wird damit großer Schaden am Rechtsstaat angerichtet, darüber muss man sich im Klaren sein.»[23]

Fragwürdige Personalauswahl

Bedingt durch die reformbedürftige Einstellungspraxis gelangen auch Persönlichkeiten ins Richteramt, denen es an der hierfür nötigen charakterlichen Eignung mangelt. Während in anderen Berufen, für die besondere Anforderungs­profile gelten, psychologische Eignungs­tests längst gang und gäbe sind, erfolgt die Auswahl von Richtern immer noch genauso wie vor 80 Jahren. Hier wären Modifikationen und vor allem die besagten Tests dringend geboten, denn noch lange nicht jeder kann mit der nahezu unbeschränkten Machtfülle, die deutsche Richter haben, verantwortungsvoll umgehen.

Auf dem Papier werden seitens der Justiz­ministerien der Länder zwar Bemühungen unternommen, Richter­stellen mit Persönlichkeiten zu besetzen, deren Selbstverständnis, Werte­bewusst­sein, Lebens­ein­stellung und Weltbild mit einer demokratischen Bürger­gesell­schaft korrespondiert.[24] Hierzu ein paar Auszüge aus dem für Bayern formulierten Anforderungsprofil. Wir beginnen mit Pkt. 1 - Einleitung:

Zitat: «Das Verhältnis der Bürger zum Staat hat sich im letzten Jahrzehnt stark gewandelt. Anstelle der obrig­keitlichen Durch­setzung staatlicher Maßnahmen rückt immer mehr die Dienst­leistung im Interesse der Bürger in den Vordergrund. Diese veränderte Blickrichtung hat Auswirkungen im Außen- und im Innen­verhältnis auf die staatlichen Institutionen und die dort handelnden Personen. [...]

Als erster Schritt in diese Richtung wurde vor einigen Jahren erstmals schriftlich ein Anforderungsprofil für Richter und Staats­anwälte niedergelegt, das - ohne erschöpfend sein zu wollen - Kriterien enthält, die von Richtern und Staats­anwälten in ihren von hoher Verantwortung geprägten Ämtern allgemein erwartet werden müssen. Dieses Basis-Anforderungs­profil enthält ein Leitbild und hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bereits im Einstellungs­verfahren Bedeutung. [...]»

Im "Basis-Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte" des Bundeslandes Bayern liest man unter Pkt. 2.1 - Fachliche Eignung, Unterpunkt 2.1.2 "Besondere Qualifikationen" unter anderem:

Zitat: «
  • Entscheidungsfreude
  • Bereitschaft, die Entscheidungs­kompetenz mit hoher Verantwortung auszuüben
  • Objektivität bei der Bewertung widerstreitender Interessen
  • Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion
  • Fähigkeit zur Verhandlung und zum Ausgleich
  • Autorität, die keine Barrieren aufbaut
  • Streben nach Fortbildung»

Unter Pkt. 2.2 "Persönliche Eignung" werden folgende Kriterien formuliert:

Zitat: «
  • Bereitschaft zur Mäßigung und Zurückhaltung innerhalb und außerhalb des Amtes
  • Unparteilichkeit
  • Sozialkompetenz (Freude am Umgang mit Menschen und Fähigkeit zu einfühlendem, mitmenschlichem und sozialem Verstehen / angemessenes Auftreten / Bürgernähe / gesellschaftliches Engagement)
  • Interesse, sich außerberuflich weiterzubilden.»

Jenseits dieser hehren Worte stoßen Rechtsuchende im wirklichen Leben aber leider allzu oft auf betonköpfige Spießer und kleinkarierte Piefkes sowie deren weiblichen Pendants, die ihre Entscheidungen auf der Basis der eigenen (oft sehr begrenzten) Alltags- und Lebens­erfahrung treffen. Im Übrigen lassen sich nicht wenige Richter augenscheinlich bevorzugt von Trivial­theorien leiten. In bestimmten Bereichen, beispielsweise dem Familienrecht, fällt auf, dass die betreffenden Richter - hier heißen sie dann "Familienrichter" - teilweise auch nach Jahren im betreffenden Ressort immer noch keine nennens­werten spezifischen Kenntnisse besitzen: Weiterbildung findet offenbar nur am Stammtisch oder beim Schwatz auf der Gasse statt. Zum Kriterium "Entscheidungs­freude" seien der

Hauptartikel: Prozessverschleppung

und der

zur Lektüre empfohlen. Ein beachtliches Beispiel für ausgeprägte "Bereitschaft zur Mäßigung und Zurück­haltung" sowie "angemessenes Auftreten" wird im Abschnitt "Persönliche Beziehungen, Abhängig­keiten, Filz" des Beitrags AG Cochem vorgestellt. Beispiele für mangelnde Neutralität bzw. Objektivität werden in nahezu allen Artikeln des Portals "Familienrecht" von WikiMANNia aufgezeigt.

Der unter Rechtsanwälten verbreitete Spruch

"Richter sind auch nur Menschen"

erzeugt bei vielen Betroffenen von Richterwillkür Erbitterung. Vor dem Hintergrund teilweise gröbster Fehlurteile, denen eine extreme Einseitigkeit und Ignoranz bei der Beweis­aufnahme bzw. Beweis­würdigung vorangegangen ist und angesichts der peinlichen Verrenkungen, die Richter im Falle von Befangenheitsanträgen aufführen, um klares Fehl­verhalten von Kollegen zu decken, stellen immer mehr Bürger die Frage: Ist es tatsächlich unmöglich, aus einem 80-Millionen-Volk 20.000 moralisch-integre Richter­persönlich­keiten auszuwählen? Muss man wirklich hinnehmen, dass teilweise Menschen mit niederster Gesinnung "Recht" sprechen dürfen? Fast scheint es so, als würde beim Zugang zum Richteramt eine Negativ­auslese getroffen. Die Eskapaden von Richtern, die mit der Machtfülle ihres Amtes offenbar überfordert sind, haben Ausmaße erreicht, dass Rechtsanwälte mit Blick auf die Praktiken an einzelnen Gerichten inzwischen sogar von Schweinesystemen sprechen.

Rechtswegegarantie oft nur auf dem Papier

Des Weiteren dürfte das Imageproblem der Richterschaft mutmaßlich zu einem guten Teil noch aus einem anderen Umstand resultieren. Zwar wird bereits den Schülern im Sozial­kunde­unterricht die so genannte "Rechts­wege­garantie" als ein wesentliches Merkmal von Rechtsstaatlichkeit vermittelt. Wenden sich Rechtsuchende an eine Beschwerde­instanz, erleben sie nicht selten, dass die Fähigkeit bzw. Bereitschaft zur Selbstkontrolle in weiten Teilen der deutschen Justiz nur schwach ausgeprägt ist. Wenn ein Amtsrichter in einem Zivilprozess Verfahrensrecht missachtet und beispielsweise kein rechtliches Gehör gewährt oder gesetzliche Bestimmungen fehlerhaft ausdeutet bzw. schlichtweg ignoriert, wird selbst die gröbste Missachtung oder die absurdeste Fehl­inter­pretation eines Paragraphen allzu oft von den übergeordneten Instanzen gedeckt. Offenbar geht häufig eine falsch verstandene Kollegialität dem Recht vor.

Mangelnde Verantwortlichkeit und Kontrolle

Wenn sich die Beschwerde­instanzen blind und taub stellen - sei es aus politischer Opportunität oder einfach nur, um den Kollegen an der Basis die Stange zu halten - wird der Kern des Problems sichtbar: Das gänzliche Fehlen einer wirksamen Kontrolle. Selbst offen praktizierte Missachtung von Gesetzen oder grobe Verstöße gegen elementare Rechts­grund­sätze oder Bestimmungen des Verfahrensrechts fallen nicht unter den Tatbestand des § 339 StGB.

Hauptartikel: Rechtsbeugung

Kaum zu glauben, aber wahr: Noch heute werden ausgesprochen schändliche Urteile des BGH aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts - siehe im folgenden Abschnitt - dazu verwendet, um Gesetzesverstöße und Rechtsbeugungen von Richtern zu verleugnen. Auch viele Juristen waren und sind von dieser schlimmen Spruchpraxis, durch die national­sozialistische Blutrichter vor Strafverfolgung geschützt wurden, angewidert. Allein von daher sollte es sich verbieten, eine "Rechtsprechung", die den Begriff besudelt, noch heute dafür zu missbrauchen, um Gesetzesverstöße und Rechtsbeugungen von Richtern zu verleugnen.

Auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht ist in den allermeisten Fällen aussichtslos: Gerade dann, wenn Richter Gesetze verletzt oder Verfahren manipuliert haben, werden Verfassungs­beschwerden regelmäßig abgebügelt, das heißt, ohne Begründung nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Darunter bleibt nur noch die Möglichkeit einer Dienst­aufsichts­beschwerde, aber wie im entsprechenden Beitrag aufgezeigt wird, darf man auch da keine Wunder erwarten.

Faktisch liegt es insbesondere bei Zivilprozessen einzig und allein im Belieben des Richters, ob er sich an die jeweils geltenden Gesetze hält oder sie einfach außen vor lässt. Auch beim Ermitteln der entscheidungs­erheblichen Tatsachen kann er so einseitig zum Nachteil bzw. zu Gunsten einer Partei vorgehen, wie es ihm gefällt (→ Amtsermittlungsgrundsatz). Für den Rechtsstaat hat dies fatale Folgen: Charakter­schwache Richter, die ihre nahezu uneingeschränkte Machtfülle skrupellos missbrauchen, indem sie Recht und Gesetz selbstherrlich nach eigenem Gusto beachten oder eben nicht, sind in zunehmendem Maße eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

In diesem Zusammenhang ist, wie schon oben erwähnt, ebenfalls zu beklagen, dass die Selbstkontrolle der Richterschaft nach dem Bekunden vieler Rechtsanwälte auch bei Ablehnungs­gesuchen nur in Ausnahmen funktioniert. Ein Berliner Anwalt befindet:

Zitat: «Die tatsächliche Einstellung von Richtern zu "Recht und Gesetz" kann man jedenfalls häufig am ehesten im Rahmen eines Ablehnungs­verfahrens feststellen. Gerade dass, was man als Partei und als Rechtsanwalt hier erlebt, wird einem nicht selten zu denken geben müssen.»[25]

Etliche Kollegen sehen das ähnlich. Mehr dazu im

Hauptartikel: Befangenheitsantrag

Die unselige Rolle des BGH

Die Ursache der Misere, die fehlenden Möglichkeiten, Richter selbst bei krasser Missachtung bzw. falscher Anwendung von Gesetzen oder grob falschen Darstellungen und Bewertungen von Sachverhalten zur Rechenschaft zu ziehen, geht auf die "Rechtsprechung" des BGH zum so genannten Richterprivileg zurück, bei der - erstmals im Jahr 1952, danach folgten weitere Schandurteile im gleichen Tenor - "demokratisch-gewendete" NS-Richter die im Dritten Reich begangenen Verbrechen ihrer Kollegen für sakrosankt erklärt haben. Auf den Punkt gebracht sagte der BGH seinerzeit, die Tatsache, dass ein Nazirichter Menschen wegen des Verteilens regimekritischer Flugblätter oder der Unterstützung von Juden zum Tode verurteilt habe, reiche nicht aus, um ihn zu bestrafen. Voraussetzung hierfür sei vielmehr der darüber hinaus zu führende Nachweis, dass dem Richter der Unrechts­charakter seines Handelns bewußt gewesen sei.

Im Klartext bedeutet das: wenn ein Richter, wie beispielsweise der spätere baden-württem­bergische Minister­präsident Hans Filbinger[wp] wegen Diebstahls eines Stückes Brot ein Todesurteil verhängt hat und sich später darauf zurückzieht, er habe seinerzeit geglaubt, das sei so in Ordnung, traf ihn nach Ansicht des BGH keine Schuld.

Von Richtern mit dieser Gesinnung wurde die Justiz der BRD begründet. Es war ein früher Deichbruch, dass durch die Nachkriegs­justiz im neuerstandenen "Rechtsstaat" das Morden von Nazirichtern für legal erklärt wurde. Kann man sich da wirklich wundern, wenn es im Getriebe knirscht und dem Justiz­apparat bis heute eine gewisse Un­mensch­lich­keit und Betriebs­blind­heit bzw. mangelnde Fähigkeit zur Selbstkritik innewohnt? Mit ihrer schändlichen "Rechtsprechung" hat die deutsche Nachkriegs­justiz nur sieben Jahre nach Gründung der BRD schon ihre Unschuld verloren und es wurden auf fatale Weise Maßstäbe gesetzt. Wenn Richter erleben, dass sogar Justizmorde ungesühnt blieben, kann man kaum erwarten, dass sie Bereitschaft zeigen, vergleichsweise harmlose Rechts­verletzungen von Kollegen zu ahnden. Vielmehr wird ihnen signalisiert, dass sie mit dem Überstreifen der Robe einem Bund beitreten, bei dem das "Zusammenhalten" und sich gegenseitig decken die höchsten Tugenden sind.

Kollegenschutz selbst bei Lappalien

Wie sehr die im letzten Satz des vorigen Abschnitts formulierte Einschätzung zutrifft, belegt ein Fall aus Siegen. Dort war ein Richter über eine rote Ampel gefahren und die Polizisten, die ihn dabei ertappt hatten, wollten diese Ordnungs­widrigkeit tatsächlich verfolgen. Die Vorgänge, welche sich danach am Amtsgerichts Arnsberg abgespielt haben, waren mehr als peinlich. Alle normalerweise für Straßen­verkehrs­delikte zuständigen Kollegen haben sich selbst wegen Befangenheit abgelehnt, um eine Verhandlung in der Sache zu vereiteln. Schließlich übernahm ein ansonsten nur mit anderen Verfahren betrauter Richter den Fall. Der sprach den Kollegen frei und drohte den beiden Polizisten mit einer Anzeigen wegen Falschaussage. Jene haben gegen den besagten Richter nun ihrerseits Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet.[26][27]

Fazit: Offenbar sind Richter dazu bereit, sogar wegen banaler Kleinigkeiten ihren Ruf aufs Spiel zusetzen. Oder haben sie begriffen, dass ihr Ansehen in der Öffentlichkeit ohnehin längst schwer beschädigt ist und sie frei nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich recht ungeniert" quasi alle Hemmungen fallen lassen können?

Kein Respekt vor dem Bürger

In der Erziehung wie auch in der Personalführung gilt längst, dass Entscheidungen gut zu begründen sind, damit sie akzeptiert, das heißt nicht nur befolgt, sondern auch verstanden werden. Abgesehen davon hat das Bemühen, das Warum einer Entscheidung zu erklären, mit Transparenz und nicht zuletzt mit Respekt zu tun. Analog dazu ist es unabdingbar, Urteile und Beschlüsse mit angemessener Sorgfalt nachvollziehbar zu begründen, um in möglichst vielen Fällen tatsächliche, von Einsicht begleitete Akzeptanz zu erreichen. Eine diesbezügliche Notwendigkeit erschließt sich vielen Richtern aber offenbar nicht. Im Gegenteil: Der Deutsche Richterbund[wp] tritt in seinen "Leitlinien"[28] dafür ein, in deutlich mehr Fällen als bisher Beschlüsse ohne Begründung zuzulassen. Unter Ziffer 55 heißt es:

Zitat: «Der Begründungszwang für gerichtliche Entscheidungen sollte eingeschränkt bzw. - soweit vertretbar - abgeschafft werden.»

Hier offenbart sich ein Selbstverständnis, durch das Richter - so wie dereinst allmächtige Väter gegenüber unmündigen Kindern oder absolutistische Herrscher im Verhältnis zu ihren rechtlosen Untertanen - in die Rolle eines Wesens geraten, das jedwedem Zwang zur Erklärung oder gar Rechtfertigung enthoben ist. Diese Haltung des Berufsverbandes ist indessen kein Wunder, geht doch das Bundesverfassungsgericht mit schlechtem Beispiel voran, indem es Verfassungs­beschwerden überwiegend abbügelt, ohne sich die Mühe einer Begründung zu machen.

Zitat: «Richter und Staatsanwälte können, wie alle Menschen, auch Angst haben. Und sie überlegen sich folglich, was aufgrund ihrer Entscheidungen auf sie zukommen könnte.

Ich denke da an eine Bemerkung von Akif Pirinçci im Anschluss an eine Gerichts­verhandlung. Der Richter habe ihn gefragt, ob er Verwandte habe, und wieviele. Als Pirinçci erklärte, er habe keine oder nur wenige Verwandte (ich erinnere mich nicht mehr genau an seinen Wortlaut), habe der Richter sichtlich Mut gefasst.»[29]

Ideologisches Umfeld

Unvereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

In seinem Artikel zitiert Blüm den ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch mit der Feststellung, bei der gesetzes­aus­legenden Urteils­findung gehe es nicht darum, "was der Gesetzgeber - wer immer das sein mag - beim Erlass eines Gesetzes 'gedacht hat', sondern was er vernünftigerweise gedacht haben sollte". Dazu stellt Blüm die rhetorische Frage, ob sich Selbst­über­schätzung noch höher treiben lasse? Der Richter wisse es also besser als das Parlament und würde sich anmaßen, Recht nicht [wie es seine Aufgabe ist] nur auszulegen, sondern es selbst zu erschaffen.[4]

Mit solchen Aussagen maßen sich Richter quasi den Status von Göttern an, denn nach unserer Verfassung ist das Volk der gesetzgebende Souverän, welches durch von ihm gewählte Repräsentanten, nämlich die Abgeordneten im Bundestag und den Landes­parlamenten, vertreten wird. Eben genau die Leute, welche Herr Hirsch mit "wer immer das sein mag" apostrophierte.

Wenn ein Berufsstand über solche Macht­befugnisse verfügt wie Richter und gleichzeitig keiner wirksamen Kontrolle unterliegt, widerspricht das dem Wertekanon einer freiheitlichen Bürger­gesell­schaft. Gerade weil einigen Vertretern der Richterschaft offenbar eine überbordende Arroganz zu eigen ist, die ihnen quasi Flügel verleiht und sie eine Ungebundenheit an das Recht spüren lässt, müsste es in einem demokratischen Rechtsstaat unbedingt möglich sein, gegen Richter vorzugehen, welche ihr Amt mit der Willkür mittelalterlicher Landvögte ausüben, die über ihre tumben Mägde und Knechte zu Gericht sitzen.

Dies wäre dringend geboten, denn es hat den Anschein, als hätten sich nicht wenige Richter vom Rest der Bevölkerung abgekoppelt und jegliche Bodenhaftung sowie den Kontakt zu den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung verloren. Teile der Richterschaft sind mutmaßlich nie in der Demokratie angekommen, sondern pflegen, ihren Verlautbarungen bzw. ihrer Amtsführung nach zu urteilen, ein Menschenbild und ein Staats­verständnis, dass auf eine geistige Affinität zu totalitären Systemen schließen lässt.

Ein Rückblick: Tätigkeit beim Volksgerichtshof kein Karrierehindernis

In verschiedenen Beiträgen - z. B. Wechselmodell, Verfassungsbeschwerde zum Wechselmodell, strukturkonservative Familiengerichte - wird gefragt, warum deutsche Richter teilweise so wenig Rückgrat zeigen und weshalb sie sich bei ihren Urteilen bzw. Beschlüssen so oft bedingungslos an den Vorgaben der politischen Klasse orientieren und dabei häufig bedenkenlos gegen das Verfahrensrecht verstoßen, elementare rechtsstaatliche Prinzipien missachten und Sachverhalte grob verfälscht darstellen?

Die Antwort auf diese Fragen liegt zum einen in der Tatsache, dass sich die Ausbildung der Richter seit den Zeiten des Dritten Reiches nicht verändert hat. Zum anderen ist es aufschlussreich, wenn man beispielhaft die Nachkriegs­karrieren der Mitglieder des Volks­gerichtshofs[wp] betrachtet. Diese und andere NS-Richter, die nach 1945 im Beruf verbleiben durften, haben die Mentalität der Richterschaft mutmaßlich bis in die heutige Zeit hineinwirkend mitgeprägt. Hier die Kollegen vom VGH:

  • Hans-Dietrich Arndt, nach 1945 Senatspräsident am Oberlandesgericht Koblenz
  • Walter Brem, nach 1945 Landgerichts­direktor in Nürnberg-Fürth bis August 1965
  • Erich Carmine, nach 1945 Amtsgerichtsrat in Nürnberg
  • Johannes Frankenberg, nach 1945 Oberamtsrichter in Münnerstadt
  • Andreas Fricke, nach 1945 Landgerichtsrat in Braunschweig bis 1969
  • Wilhelm Grendel, nach 1945 Oberlandes­gerichtsrat in Celle (1966)
  • Erich Hammel, nach 1945 Landgerichts­direktor in Duisburg bis 1964
  • Paul Hellrung, nach 1945 Landgerichtsrat in Konstanz bis 1964
  • Rudolf Indra, nach 1945 Landgerichts­direktor in Gießen bis 1966
  • Alfred Leberl, nach 1945 Landgerichtsrat in Heilbronn
  • Adam Lorenz, nach 1945 Amtsgerichtsrat in Düsseldorf
  • Johannes Lorenz, nach 1945 Kammergerichtsrat in Westberlin bis 1970
  • Ludwig Luger, nach 1945 Landgerichtsrat in Mannheim
  • Bruno Otto Paul Makart, nach 1945 Verwaltungs­gerichts­direktor in Köln
  • Karl Müller, nach 1945 Amtsgerichtsrat in Bad Kreuznach
  • Paul Reimers, nach 1945 Landgerichtsrat in Ravensburg
  • Hans Ulrich von Rueppert, nach 1945 Oberlandes­gerichtsrat in Stuttgart bis 1976
  • Franz Schlüter, nach 1945 Senatspräsident am Bundespatentgericht bis 1972
  • Adolf Schreitmüller, nach 1945 Landgerichts­direktor in Stuttgart bis 1968
  • Michael Franz Schwingenschlögl, nach 1945 Landgerichtsrat in Kempten
  • Gustav Strödter, nach 1945 Amtsgerichts­direktor in Wetzlar bis 1974
  • Otto Weber, nach 1945 Amtsgerichtsrat in Ahrensburg
  • Alfred Wettengel, nach 1945 Amtsgerichtsrat in Heilbronn bis 1964[30]

Imagepflege durch Rechtskundeunterricht?

Offenbar haben einige Richter erkannt, wie sehr ihr Ansehen gelitten hat und dass Imagepflege Not tut. Unter Ziffer 64 wird in den Leitlinien des Deutschen Richterbundes[wp][31] gefordert:

Zitat: «An allen Schulen ist Rechtskundeunterricht durch berufserfahrene Volljuristen zu erteilen.

Begründung:

Der Rechtskundeunterricht muß als eigenes Fach an allgemein­bildenden Schulen und Berufs­schulen erteilt und auf genau festzulegende Lernziele ausgerichtet werden. Es muß dafür Sorge getragen werden, dass der Unterricht weitgehend durch pädagogisch befähigte Praktiker - Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte - gestaltet wird, um zu gewährleisten, dass das Recht wirklichkeitsnah vermittelt wird. Der Rechts­kunde­unter­richt hat das Recht nicht isoliert, sondern in seiner Wirkung auf Staat und Gesellschaft darzustellen. Durch ihn soll den Schülern kein juristisches Fachwissen vermittelt werden, vielmehr sollen die Schüler das Recht als wesentliche Voraussetzung für das Zusammen­leben in der menschlichen Gemeinschaft verstehen lernen. Sie sollen auch zur Kritik­fähigkeit erzogen und dadurch instand gesetzt werden, Rechte und Pflichten als Mitglied der Rechts­gemein­schaft wahrzunehmen und an der politischen Meinungs­bildung mitzuwirken. Die Justizministerien sind an der Entwicklung der Lerninhalte zu beteiligen.»

Prinzipiell ist gegen einen derartigen Unterricht nichts einzuwenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erziehung zur Kritik­fähig­keit miteinschließt, dass auch die Schwächen des deutschen Rechts­systems thematisiert werden und über Möglichkeiten der Abhilfe diskutiert wird. Hierbei wären dann unter anderem die im

Hauptartikel: Rechtsbeugung

aufgezeigten Probleme anzusprechen. Eine der tieferen Ursachen für den Ansehens­verlust der Richterschaft liegt nun mal darin, dass sie sich dagegen sperrt, gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen wirksam vorzugehen. Gerade letzteres wäre es aber sicherlich zielführender, um verloren­gegangene Achtung wieder zu gewinnen.

Auch ein Richter namens Clemens Lückemann sieht die Schulen in der Pflicht. Der Präsident des OLG Bamberg beklagt sich über "eine bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz" und befand: "Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit". Dabei würde "bewusst die Grenze zwischen selbst­verständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten". Das "bodenlose Genre der Gerichtsshows" habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein "realitäts­nahes staats­bürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz" zu vermitteln.[32]

Nun ja, soweit Lückemann hier auf die Kritik im Fall Mollath abhebt, ist diese wohl mehr als berechtigt und es gibt durchaus weitere prominente Beispiele für filzbedingtes Versagen der bayerischen Justiz. Die dürfen nicht ausgeklammert werden, wenn man Heranwachsenden ein realitäts­nahes Bild vermitteln will. Bei Herrn Lückemann klingt es aber eher so, als wolle er einer strafrechtlichen Verfolgung von Kritikern das Wort reden und in den Schulen Rechts­kunde­unter­richt in Form einer unkritischen PR-Veranstaltung etablieren.

Hierzu eine aufschlussreiche Pressemeldung mit einem vielsagenden Zitat: "Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 1970er Jahren im Würzburger Jura­studenten Lückemann brannte. Damals gründete er - unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß[wp] - die Hochschul­union (HSU), weil ihm der Ring Christlich-Demokratischer Studenten[wp] (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine 'offensive Politik'. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als 'kleine, harte CSU-Kämpfer'." [33]

Richter und der Männerhass

T.R.E. Lentze berichtet aus dem Gerichtssaal:

Zitat: «Ein Freispruch würde mir nicht gefallen. Das habe ich auch dem Richter heute gesagt.

Ich habe ihm erklärt, daß es mir von Anfang darum ging, den Männerhaß justiziabel zu machen. Denn wenn der (vermeintliche) Weiberhaß für justiziabel erklärt wird, dann wird es der (tatsächliche und festgestellte) Männerhaß implizite auch. Die 550 Euro Strafe zahle ich gerne dafür, ja ich rechne sie mir zur Ehre an. Die weiblichen Exponenten der Frauenbewegung habe ja viel höhere Preise gezahlt: lange Gefängnis­strafen, z.T. mit Todesfolge.

Ein Freispruch würde nur bedeuten: Herr Lentze hat häßliche Dinge über die Frauen geschrieben, aber die Schwelle zur Strafbarkeit knapp verfehlt. Also konnte er - diesmal - nicht bestraft werden. Sein fieser Charakter wird sich dadurch wohl nicht ändern. Er hat noch mal Glück gehabt, aber ab jetzt muß er aufpassen. -

In der bevorstehenden Verhandlung (vielleicht werden auch noch weitere folgen) wird es dann zur Sache gehen. Da wird es beginnen, spannend zu werden.

Die heutige, ziemlich kurze Verhandlung war aber insofern lehrreich für mich, als sie mir vor Augen und Ohren führte, wie wenig die Prozeß­beteiligten von dem real existierenden Männerhaß Kenntnis erlangt haben. Natürlich erregte es Befremden bei den Richtern und beim Staatsanwalt, als ich erklärte, daß ich meine Verurteilung im weiteren Verfahren begrüßen würde. Ich sagte: Wenn es erlaubt ist, von toxischer Männlichkeit zu reden, dann muß es auch erlaubt sein, von toxischer Weiblichkeit zu reden, oder von der Toxizität irgendeiner ethnisch oder religiös definierten Gruppe. Ginge es allein nach mir, dann wäre alles gleichermaßen erlaubt. Nun aber, da man mich angeklagt hat, bestehe ich darauf, die ideologischen Gegner ebenso anzuklagen, und zwar mit Aussicht auf Erfolg.

Das SCUM-Manifest der Solanas war dem leitenden Richter unbekannt. Auf meine Behauptung eines real existierenden Männerhasses reagierte er - wie auch die beisitzenden Richter - mit allen Anzeichen ungläubigen Staunens, ja mit einem Anflug von Amüsement.»[34]

Gerichtete Ermittlungstätigkeit

Kritiker beanstanden, dass manche Richter die gesamte Ermittlungsarbeit an einem vorgedachten Ergebnis ausrichten. Sämtliche Zeugen­aus­sagen und alle Beweis­stücke werden nur danach bewertet, inwieweit sie das vom Richter gewünschte Ergebnis stützen oder ihm widersprechen. Im ersten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person besonders glaubwürdig oder das Beweisstück besonders wichtig ist. Im zweiten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person ohnehin nicht besonders glaubwürdig oder das Beweisstück nicht besonders aussagekräftig ist. Oft werden der Anfangsthese widersprechende Beweisstücke oder Zeugen auch einfach ganz missachtet.[35]

Nachvollziehbarkeit von Urteilen

Egon Schneider, der sich jahrzehntelang darum bemüht hat, Logik und Folge­richtigkeit in richterliche Urteile einzuführen, hat in seinem Buch "Logik für Juristen" u. a. darauf hingewiesen, dass Urteile nachvollziehbar und deshalb auf klaren Begrifflich­keiten beruhen müssen.

Fehlerhafte Urteile

Seitens der Neuen Richtervereinigung heißt es, Richter seien Menschen und daher komme es leider immer wieder vor, dass ein Richter die an ihn gestellten Anforderungen verfehlen würde. Statistiken gibt es kaum. Fachleute gehen aber davon aus, dass bei Zivil­verfahren eine erhebliche Anzahl der Urteile bzw. Beschlüsse falsch seien; die Schätzungen bewegen sich zwischen 10 und ca. 25 Prozent. Das sei zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen.[36][37]

Viele alt gediente Anwälte berichten, dass es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechtsaufsicht noch eine Qualitäts­kontrolle für Urteile gebe.[38]

Psychische Störungen

Der Psychoanalytiker Dieter Katterle berichtet aus seiner Praxis über die Behandlung von psychisch kranken Richtern, die noch voll im Beruf stehen und ihr Amt ausüben, Richter mit unbehandelten Psychosen, schweren Persönlich­keits­störungen, Fehl­entwicklungen, Angst­erkrankungen, Zwängen und der bekannten Neigung zum Alkohol­missbrauch. Und er fragt sich besorgt, wie sich die Vielzahl der unbehandelten psychischen Störungen gerade dort, wo Richter in psycho­sensiblen Bereichen wie dem Straf- und Familienrecht agieren und biographie­entscheidende Urteile fällen, auf ihre Urteils­bildung auswirkt.[39]

Notwendigkeit der Unterschrift

Ein Richter, der an einem Urteil mitgewirkt hat, muss in Deutschland laut der §§ 315[40] und 317 ZPO[41] solch ein Urteil auch unterschreiben.

Allerdings bekommt in Deutschland kein Inhaber eines Personalausweises[wp] einen richterlichen Beschluss mit der Unterschrift des Richters. Statt dessen werden nur wertlose Ausfertigungen zugestellt. Damit ist rein rechtlich gesehen kein gültiges Urteil zugegangen.

Einzelnachweise

  1. Dirk S am 16. April 2015 um 11:44 Uhr
  2. 2,0 2,1 Hadmut Danisch: Recht im Sinkflug: Als die Richter jammern lernten, Ansichten eines Informatikers am 25. Mai 2016
  3. Die richterliche Unabhängigkeit und ihr Schranken - Festvortrag des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, aus Anlass des 40. Geburtstags des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg
  4. 4,0 4,1 Norbert Blüm: Justiz: Berufsbedingt überheblich, Zeit Online am 27. Juni 2013
    Eine Klasse von Staats­bediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz.
  5. 5,0 5,1 Pdf-icon-extern.svg Missstände in der Justiz[ext] - Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V.
  6. Leserkommentar in der "Süddeutschen Zeitung" vom 9. April 2008
  7. 7,0 7,1 Betrugsopferhilfe: Beitrag zum Zustand der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland
  8. Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266, zitiert in: Rechtsbeugung, eine unheilbare Justizkrankheit?, Onlinezeitung24.de am 7. Oktober 2008
  9. Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Richter und Anwalt" in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992, zitiert in: Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen
  10. Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Richter und Anwalt" in "Zeitschrift für die Anwaltspraxis" 1994, Seite 155, zitiert in: Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen
  11. Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters", Monatsschrift des Deutschen Rechts, 1998, Seite 456, zitiert in: JUSTIZUNRECHT - Der Blog justizunrecht.wordpress.com von Gisela Müller zum Thema Justizunrecht und zur Menschenrechtsverletzung durch die Bremer Justiz
  12. Joachim Bode, Richter am Amtsgericht i.R.
  13. Wolfgang Neskovic, Politiker und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof (LN vom 19./20.12.1999)
  14. Wolfgang Neskovic, seinerzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, danach Richter am Bundesgerichtshof und derzeit Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion Die Linke
    Quelle: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP) vom 25.7.1990, S. 625
  15. Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V.
  16. ehem. Richter am OLG, in ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f, zitiert in: Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen
  17. Vertrauen in die deutsche Justiz, de.statista.com
  18. Gisela Mueller Kachelmanns Frisur und andere Feinheiten des Strafrechts - Mein Faktencheck zu "Hart aber fair“ vom 20.04.2015
  19. Umfrage: Haben Sie Vertrauen in das deutsche Justizsystem?
  20. Studie: 71 % der Deutschen sehen Überlastung der Gerichte
  21. 21,0 21,1 21,2 21,3 21,4 21,5 21,6 Richterbund: Das deutsche Recht ist im Sinkflug, Die Welt am 25. Mai 2016
    Anreißer: Die Politik beuge Gesetze und die Bevölkerung orientiere sich an selbst gestrickten Vorstellungen von Gerechtigkeit, meint Jens Gnisa, Chef des Richterbunds. Er sieht schwarz für die deutsche Justiz.
  22. Gerd Seidel: Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit, AnwBl 6/2002
  23. ARD-Reportage "Pfusch in der Justiz“ vom 05.03.2003
  24. Pdf-icon-extern.svg Justiz Bayern.de - Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte[ext]
  25. Winter Partner - Befangenheitsablehnung
  26. Urteil mit ordentlich "Geschmäckle“ Verfahren gegen Richter eingestellt
  27. Siegener Zeitung: Verdacht der Rechtsbeugung - Strafanzeige gegen Richter
  28. Leitlinien des Deutschen Richterbundes
  29. WGvdL-Forum: Strafbefehl gegen Lentze: Wie es weitergeht, T.R.E. Lentze am 14. Mai 2019 - 23:43 Uhr
  30. Wikipedia: Liste der Richter am Volksgerichtshof
  31. Leitlinien des Deutschen Richterbundes
  32. Ein Heimspiel für die neue Chefin: Dr. Luitgard Barthels ist als Direktorin des Amtsgerichts Gemünden eingeführt worden, Mainpost am 22. Juli 2013
  33. Lückemann nimmt Kurs auf Bamberg: Am Dienstag fällt voraussichtlich die Entscheidung über den künftigen Generalstaatsanwalt, Mainpost am 17. April 2009
  34. WGvdL-Forum: Strafbefehl gegen Lentze: Aufhebung des Freispruchs. Der Prozeß geht weiter., trel am 9. Juni 2020 - 14:44 Uhr
  35. Pdf-icon-extern.svg Kommunique zu gerichteter Justiz[ext] - Gießener Antirepressions-Stelle K.O.B.R.A.
  36. Wenn Richtern alles egal ist - Wie sich Betroffene gegen Richter-Willkür wehren - Die Relevanz
  37. Falsche Zeugen: Lügen, die man gerne glaubt, Die Zeit am 11. Juli 2011
  38. Barbara Moormann: Streitfall des Tages: Wenn Richtern alles egal ist, Handelsblatt am 20. November 2012
    Anreißer: Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. Diese römische Weisheit gilt, wenn Amtsrichter die Recht­sprechung der Kollegen ignorieren. Wie sich Kläger und Beklagte gegen scheinbare Willkür wehren.
  39. Befreiungsbewegung für Männer, Beitrag "Ignoranz, Mitleidlosigkeit, Hass", S. 156
  40. § 315 ZPO
  41. § 317 ZPO

Querverweise

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