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Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Grundrechtekatalog[wp] des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1-19 GG).

Wortlaut

Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde)
Entwurf vom August 1948[1] Urfassung vom Mai 1949[2] Fassung vom 22. März 1956[3]
(1) Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.[4] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar. Die öffentliche Gewalt ist in allen ihren Erscheinungs­formen verpflichtet, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.[5]

Kommentare

Im Gegensatz zum Wortlaut dieses Artikels gilt die Würde des Menschen für Männer anscheinend nicht. RA Schulte-Frohlinde hat in seinem Blog einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg OVG 10 N 86.1 eingestellt[6], welches eine Klage gegen eine Plakataktion über häusliche Gewalt[7] abgewiesen hat. Das Gericht begründet die Zurückweisung u. a. damit, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleich­geschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.[8]

Die BILD stellt fest, dass wir ein Migrations­problem haben, und veröffentlicht deshalb ein Manifest in fünf Sprachen.[9] [...]
Zitat: «1. Für jeden, der in Deutschland lebt, gilt Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"!»

Nicht nur falsch, sondern schädlich.

Das Grundgesetz gilt zwar für alle, aber nur als Recht.

Als Verpflichtung gilt es nur für die drei Staatsgewalten. Es kann den Bürger nicht binden, weil der Bürger selbst der Souverän ist. Steht sogar im selben Artikel 1 drin:

Zitat: «(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.»

Nun könnte man zwar sagen, dass sich die Formulierung damit ja nur auf die nachfolgenden Grundrechte bezöge und nicht schon auf Artikel 1. Aber es steht eben nirgends, dass das Grundgesetz die Bürger binden soll, und es hat auch keinen derartigen Inhalt, weil es eben ein Gesetz über den Staat und nicht den Bürger ist. Es ist ein Abwehrgesetz gegen den Staat. Und der Bürger ist der Souverän.

Große Klappe, aber das Grundgesetz nicht verstanden.

Das Problem daran: Migranten, vor allem dann, wenn sie BILD lesen, bilden sich ein, sie hätten einen Anspruch auf Religionsfreiheit[wp] gegenüber jedem anderen Menschen. Und kommen sich dabei gut und überlegen und vor allem so superdeutsch vor, weil sie doch das Grundgesetz kennen und anwenden, und der doofe Deutsche nicht.

Ich habe schon mal versucht zu erklären, dass das Grundgesetz kein allgemeines Gesetz für jeden und unsere Version des Korans ist, sondern ein Konstruktionsplan des Staats und ein Katalog von Abwehrrechten gegen den Staat. Hoffnungslos. Jemand, der auf Koran konditioniert ist, versteht nicht mehr, dass es ein Gesetz mit einer spezifischen Bindungs­wirkung ist und nicht so etwas wie der Deutschtumskoran.

Sie glauben deshalb, jeder einzelne Deutsche sei per Gesetz und Staatsangehörigkeit verpflichtet, den Islam zu achten, weil das im Grundgesetz für die Deutschen so stehe. Grenzenlos rechts­unkundige Laien fühlen sich juristisch überlegen. Dunning-Kruger.

Hadmut Danisch[10]

Einzelnachweise

  1. "Chiemseer Entwurf" - Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder (I. Grundrechte)
  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Urfassung vom 23. Mai 1949
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist.
  4. Dieser klarstellende Satz hat es leider nicht in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 geschafft.
  5. Bundestag: Grundgesetz: Die Grundrechte, abgerufen am 13. März 2012
  6. RA Schulte-Frohlinde: Entscheidung des OVG Berlin, 14. Januar 2012
  7. Hinter deutschen Wänden: Kampagne gegen häusliche Gewalt
  8. Die Würde des Mannes ist antastbar, FemokratieBlog am 6. April 2012
  9. Deutschland, wir haben ein Problem! Hier lesen sie das BILD-Manifest, Bild-Zeitung am 29. Oktober 2023
  10. Hadmut Danisch: 50 Thesen: Das BILD-Manifest in 5 Sprachen, Ansichten eines Informatikers am 29. Oktober 2023

Querverweise