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Babycaust

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Hauptseite » Recht » Abtreibung » Babycaust

Das Fehdewort Babycaust (Kofferwort aus Baby und Holocaust) bezeichnet die massenhafte und staats­feministisch orchestrierte, vorgeburtliche Tötung menschlichen Nachwuchses.


Zitat: «Abtreibungs­ärzte dürfen mit "Babycaust" in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungs­äußerung verurteilt. Erfolg hatte eine Beschwerde des Abtreibungs­gegners Klaus Günter Annen aus dem baden-württem­bergischen Weinheim. [...]

Die Listung auf der Seite babycaust.de vergleiche Abtreibungs­ärzte auch nicht zwingend mit dem NS-Holocaust. Man könne darin auch nur einen allgemeinen Hinweis darauf sehen, dass Recht und Moral aus­einander­klaffen können.»[1]

Einzelnachweise

  1. Christian Rath: EGMR-Urteil zur Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner, TAZ am 26. November 2015 (Abtreibungsärzte dürfen mit "Babycaust" in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.)

Querverweise

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