69/16. Aktivitätenprogramm für die Durchführung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung
Die Generalversammlung,
- unter Hinweis auf ihre Resolution 68/237 vom 23. Dezember 2013, mit der sie die Internationale Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung, vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2024, unter dem Motto "Menschen afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung" verkündete, deren Auftakt unmittelbar im Anschluss an die Generaldebatte der neunundsechzigsten Tagung der Generalversammlung stattfinden soll, und zu diesem Zweck die Gelegenheit hervorhebend, durch die wirksame Begehung der Dekade maßgebliche Synergieeffekte bei der Bekämpfung aller Geißeln des Rassismus zu erzielen und in dieser Hinsicht zur Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban beizutragen,
- sowie unter Hinweis auf ihre Resolution 64/169 vom 18. Dezember 2009, mit der sie 2011 zum Internationalen Jahr der Menschen afrikanischer Abstammung erklärte, eingedenk dessen, dass es von vorrangiger Bedeutung ist, auf den Fortschritten aufzubauen, die im Zuge der Durchführung des Aktivitätenprogramms für das Jahr erzielt wurden, und zu diesem Zweck unter Hinweis auf Ziffer 61 ihrer Resolution 66/144 vom 19. Dezember 2011, mit der sie die Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung ermutigte, ein vom Menschenrechtsrat zu verabschiedendes Aktionsprogramm, einschließlich eines Mottos, zu entwickeln, mit dem Ziel, vor Ablauf des Jahres 2013 die Internationale Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung zu verkünden,
- ferner unter Hinweis auf ihre Resolution 52/111 vom 12. Dezember 1997, mit der sie beschloss, die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz einzuberufen, und ihre Resolutionen 56/266 vom 27. März 2002, 57/195 vom 18. Dezember 2002, 58/160 vom 22. Dezember 2003, 59/177 vom 20. Dezember 2004 und 60/144 vom 16. Dezember 2005, in denen sie den Weg für die umfassende Weiterverfolgung der Weltkonferenz und die wirksame Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban vorgab,
- im Bewusstsein ihrer Resolution 62/122 vom 17. Dezember 2007, mit der sie den 25. März zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels erklärte,
- entschlossen, die Menschenwürde und Gleichheit für die Opfer der Sklaverei, des Sklavenhandels und des Kolonialismus zu wahren, insbesondere für die Menschen afrikanischer Abstammung in der afrikanischen Diaspora,
- unter Begrüßung der von der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für die wirksame Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban geleisteten Arbeit an dem Entwurf eines Aktivitätenprogramms für die Durchführung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung,
- Kenntnis nehmend von dem Bericht der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe über die Ausarbeitung des Entwurfs eines Aktivitätenprogramms für die Durchführung der Dekade,
- verabschiedet das Aktivitätenprogramm für die Durchführung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung, das dieser Resolution als Anlage beigefügt ist;
- fordert die Staaten nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die Aktivitäten und Ziele für die Dekade im Einklang mit Ziffer 10 des Aktivitätenprogramms für die Durchführung der Dekade geplant und durchgeführt werden, auf der Grundlage einer umfassenden Konsultation und Zusammenarbeit mit Menschen afrikanischer Abstammung;
- beschließt, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum Koordinator der Dekade zu ernennen, um die Durchführung der Aktivitäten im Rahmen der Dekade zu verfolgen;
- ersucht die Staaten und legt den zuständigen Menschenrechtsgremien, -organen und -mechanismen der Vereinten Nationen, den Sonderorganisationen, Fonds und Programmen, den internationalen, regionalen, subregionalen und nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich der Organisationen von Menschen afrikanischer Abstammung, den nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Interessenträgern nahe, spezifische handlungsorientierte Aktivitäten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auszuarbeiten und durchzuführen;
- ersucht den Generalsekretär, jährlich einen Fortschrittsbericht über die Durchführung der Aktivitäten der Dekade vorzulegen;
- ersucht den Generalsekretär außerdem, berechenbare Finanzmittel aus dem ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen für die wirksame Durchführung des Aktivitätenprogramms für die Dekade zuzuweisen, und bittet die Mitgliedstaaten und die anderen Geber, für diesen Zweck außerplanmäßige Mittel bereitzustellen;
- ersucht den Präsidenten der Generalversammlung, vor der vierundsiebzigsten Tagung der Versammlung eine Halbzeitüberprüfung zur Bestandsaufnahme der Fortschritte und Beschließung weiterer notwendiger Maßnahmen abzuhalten;
- ersucht den Generalsekretär, eine abschließende Bewertung der Dekade abzuhalten, die im Rahmen einer internationalen Veranstaltung auf hoher Ebene zum Abschluss der Dekade stattfinden soll;
- beschließt, die Dekade gemäß Resolution 68/237 der Generalversammlung unmittelbar im Anschluss an die Generaldebatte der neunundsechzigsten Tagung der Versammlung mit der erforderlichen globalen Bekanntund Sichtbarmachung offiziell zu eröffnen, deren Modalitäten vom Präsidenten der Versammlung im Benehmen mit den Mitgliedstaaten koordiniert werden.
55. Plenarsitzung 18. November 2014
- Anlage
- Aktivitätenprogramm für die Durchführung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung
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