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Dienstaufsichtsbeschwerde

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Beispiel für die Abweisung einer Dienst­auf­sichts­beschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der Beschwerde, die sich auf Artikel 17 Grundgesetz[1] beruft und mit einer Petition[wp] vergleichbar ist. Ihr Sinn und Zweck liegt darin, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich beim Verdacht, ein Amtsträger bzw. ein Mitarbeiter einer Behörde oder einer anderen staatlichen Einrichtung habe eine ihm obliegende Dienst­pflicht verletzt, auf direktem Weg an dessen Vorgesetzten oder gleich an die jeweils zuständige Dienst­aufsichts­behörde zu wenden. Letztere kann bei der betreffenden Behörde bzw. Einrichtung, wo die Person beschäftigt ist, deren Verhalten beanstandet wird, erfragt werden. Diese Auskunft darf die Behörde bzw. Einrichtung nicht verweigern.

Fristen oder eine bestimmte Form sind nicht vorgeschrieben. Aus naheliegenden Gründen empfiehlt es sich aber, Dienst­aufsichts­beschwerden "zeitnah" zu erheben. Obligatorisch ist, den Vorgang zu schildern, anlässlich dessen es zum beanstandeten Verhalten der Amts­person gekommen ist. Dazu sind die Bedenken gegen die Handlungsweise zu konkretisieren und es sollte um Abhilfe gebeten werden. Sollte die konkrete Person nicht bekannt sein oder sind mehrere Personen einer Behörde beteiligt, ist die Nennung von Namen nicht erforderlich.

Dienstaufsichts­beschwerden können sich gegen alle möglichen Amtsträger bzw. Berufs­gruppen richten, beispielsweise gegen Verwaltungs­beamten, Lehrer, Polizisten oder Ärzte in staatlichen Kranken­häusern.

Zu einer besonderen Art von Dienst­aufsichts­beschwerden siehe den

Einzelnachweise

Netzverweise

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