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Ehre
Der Begriff Ehre bezeichnet das Ansehen einer Person gegenüber anderen Personen.
Die Ehre gilt in den Kulturen vieler Völker als höchstes Gut und wird dementsprechend in Ehrenkodizes[wp] beschrieben.[1]
Ehre kann mit Achtungswürdigkeit[wp] oder "verdienter Achtungsanspruch" übersetzt werden.[2] Ehre kann einer Person als Mitglied eines Kollektivs[wp] oder Standes[wp] zuerkannt werden (etwa Ehre eines unbescholtenen Bürgers, eines guten Handwerkers oder eines Adeligen[wp]), sie kann aber auch jemandem (etwa durch die Nobilitierung[wp] oder Verleihung eines Verdienstordens[wp]) von einem dazu Berechtigten zugesprochen werden. Eine Person zu ehren bedeutet, ihr eine neue Ehre zuzuerkennen. Ehre (etwa die Kaufmannsehre) ist auch als ein sozialer Zwang unter freien Bürgern zu begreifen. Sie wird als Bestandteil der eigenen Persönlichkeit verstanden und muss erhalten und verteidigt werden. Ein freier Mann muss nicht gezwungen werden, er zwingt sich selbst.[3][4]
Das Gegenteil von Ehre ist die Schande[wp].[5] Die Aberkennung der Ehre wird als Entehrung bezeichnet.
Eine Vergewaltigung wird ebenfalls als "Schändung" oder "Entehrung" bezeichnet.
Einzelnachweise
- ↑ Memory Alpha, das Star-Trek-Wiki: Ehre
- ↑ Thomas Fischer: Fischer im Recht - Beleidigung: Ehre, Würde und Integration, Zeit Online am 21. April 2015
- ↑ Ricarda Huch: Im alten Reich: Lebensbilder deutscher Städte, 1967, ISBN 3-548-37008-X, S. 84-85 (über das Wappen von Münster mit dem Spruch Ehr is Dwang gnog[wp] "Ehre ist Zwang genug").
- ↑ Wikipedia: Ehre
- ↑ Laut Wikipedia: Schande (veraltet auch Schmach) bezeichnet einerseits den Verlust von Ansehen und Ehre, andererseits die Ursache für diesen Verlust. Schande kann lediglich subjektiv empfunden sein (siehe Scham) oder von außen durch Verachtung[wp], Geringschätzung oder Bloßstellung induziert und sanktioniert werden.