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Staatsbürgerschaft

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Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person[wp] in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staats­angehörig­keit mit der Staats­bürger­schaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft[wp] (Rechts­gemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern beziehungsweise dem Staatsvolk. Die ethnische[wp] Zugehörigkeit eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.

Vielfalt

Manchmal erschöpft sich die von Multi­kulturalisten viel gepriesene "Vielfalt" auch in der Vielzahl der Staatsangehörigkeiten:

Eben kam gerade im Radio, dass die Augsburger Polizei im Falle des getöteten Mannes (Feuerwehrmann, spielt hier aber anscheinend keine Rolle) den Haupt­verdächtigen ermittelt und festgenommen hat.

Es handele sich um einen 17-Jährigen mit "mehreren Staats­angehörig­keiten".

Na, bitte. Für jedes politische Lager ist was dabei.

(Wo er herkommt, sagten sie nicht.)

Die BILD schreibt:

Zitat: «Es handelt sich beim Haupttäter nach BILD-Informationen um einen 17-Jährigen mit deutscher, türkischer und libanesischer Staats­angehörig­keit. Der zweite Festgenommene (17) ist Italiener.»

Gerecht verteilt. Für jedes politische Lager ist was dabei.

Hadmut Danisch[1]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Mehrere Staatsangehörigkeiten, Ansichten eines Informatikers am 8. Dezember 2019

Querverweise

Netzverweise