Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Versorgungsehe

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Versorgungsehe ist von der Rechtsprechung entwickelt worden.[1] Im Gesetz selbst wird er nicht gebraucht.

Als Versorgungsehe wird im Schrifttum zum deutschen Sozialversicherungsrecht[wp] eine Ehe bezeichnet, von der aufgrund ihrer Kürze vermutet wird, sie sei nur geschlossen worden, eine Witwenrente[wp] für den überlebenden Partner zu sichern.

Einzelnachweise

  1. z. B. LAG-Niedersachsen; 3 Sa 667/05 B: "Eine Versorgungsehe i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG liegt nicht vor, wenn nachweislich für einen Ehegatten die Absicht, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, für die Heirat nicht maßgebend war."

Netzverweise