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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Ehe

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Birgit Kelle: "Wer die Ehe für alle fordert, wird sich bald noch wundern, was dann alles gern Ehe sein würde. Wer einmal glaubt, Ehe umdefinieren zu können, der wird es auch ein zweites, drittes oder vielfaches Mal tun."
Wie Geld in der Ehe aufgeteilt wird.

Der Begriff Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtssprachlich hist. Konnubium) bezeichnet eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebens­gemein­schaft zweier Personen, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden. Traditionell war die Ehe immer implizit oder explizit nur zwischen Mann und Frau möglich, aber in den letzten Jahrzehnten wurde die Ehe für gleich­geschlechtliche Partner erst gefordert und dann in manchen Staaten auch eingeführt. Die rechtliche Auflösung der Ehe wird mit dem Begriff Scheidung bezeichnet.

Ehe und Familie sind in der westlichen Welt inzwischen völlig der Beliebigkeit überlassene sinn­entleerte Begriffe.

Galt in präfeministischen Zeiten noch, dass die Ehe für den Mann ein Ort sein sollte, wo er Frieden und Entspannung von den Kämpfen des Tages finden kann, wird sie heute nicht nur häufig selbst zum Kampf­schau­platz, sondern scheint es auch noch, als wäre dieser kranke Zustand Normalität. Manche sprechen in diesem Zusammenhang von "Ehe 2.0", als einer völlig neuen Version, die allen Eheleuten ungewollt aufgezwungen wurde.

Daher meinen viele, dass ein Mann heutzutage nur unter drei Bedingungen heiraten sollte:

  1. Die Frau verdient genausoviel Geld wie der Mann, oder mehr
  2. Der Mann hat einen guten Ehevertrag
  3. Der Mann kennt sich aus in den "venusianischen Künsten"

Andere meinen, dass ein Mann unter den heute in westlichen Gesellschaften geltenden Bedingungen überhaupt nicht mehr heiraten sollte. Siehe:

Zitat: «Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur. Sie macht den Rohen mild - und der Gebildetste hat keine bessere Gelegenheit, seine Milde zu beweisen. Unauflöslich muß sie sein; denn sie bringt so vieles Glück, daß alles einzelne Unglück dagegen gar nicht zu rechnen ist.

Und was will man von Unglück reden? Ungeduld ist es, die den Menschen von Zeit zu Zeit anfällt, und dann beliebt er, sich unglücklich zu finden.

Lasse man den Augenblick vorübergehen, und man wird sich glücklich preisen, daß ein so lange Bestandenes noch besteht!» - Johann Wolfgang von Goethe[wp][1]

Zitat: «Die Ehe ist die Adoption eines Menschen, der die Rechte eines Erwachsenen besitzt und die Pflichten eines Kindes.»[2]

Vielehe

Besonders der Feminismus führt Polygynie (Vielweiberei), und dass die Frau als Eigentum des Mannes gegolten hat, als Beispiel für die Unterdrückung der Frauen durch ein Patriarchat an.

Die Bedeutung der Polygynie lag aber nicht darin, dass jeder Mann mehrere Frauen haben konnte, sondern, dass einem armen Mann eine Ehefrau vorenthalten wurde, damit diese Frau einen reichen Mann haben konnte. Niemand hatte Mitleid mit dem armen Mann, dem deswegen die Liebe vorenthalten wurde.

Polygynie war also ein System, das eine Frau davor bewahrte, mit einem armen Mann vorlieb­nehmen zu müssen, weil ein reicher Mann mehrere Frauen heiraten konnte. Polygynie war eine Art Sozialismus für die arme Frau: Der reiche Mann musste für die arme Frau bezahlen. Für einige Mormonen­frauen war sie das, was der Staat heute für so manche Frau ist - ein Ersatz­ehemann.

Polygynie war eine (religiöse) Vorschrift, die arme Frauen auf Kosten armer Männer rettete.[3]

Hauptartikel: Polygamie

Von Herkunft und Ziel der Ehe

Die romantische Liebe ist eine Erfindung des 18. Jahrhunderts, eine Wahnvorstellung, wie manch abgeklärter Zeitgenosse nicht ganz zu Unrecht vermutete. In dem Maße, wie sich das romantische Ideal[wp] der Liebesheirat durchsetzte, begann das Elend mit den überhöhten Ansprüche des Mannes an die Tugend der Frau, und die der Frau an die Gefühle des Mannes. (vgl. auch Pamela-Feminismus)

Es spricht viel dafür, dass Bindung ein anderes Fundament braucht als romantische Verblendung. Die Ehe war lange Zeit eine stabile und verlässliche Basis, zu stabil für alle, die sie als Zwangskorsett empfanden. Sie ist keine Erfindung der Kirche und schon gar nicht Folge von Liebe, die jedoch ebensowenig ausgeschlossen war. Ehe als Institut entsprach den Interessen von Adel und Bauerntum, war dort wichtig, wo es ein Erbe zusammen­zu­halten galt, galt also nicht dem individuellen Glück des Paares, sondern dem Erhalt und dem Fortkommen der Familie. Und so kamen die Paare zusammen: im völlig zweck­rationalen Geist des Familien­interesses.

Da nicht alle Eltern Unmenschen gewesen sein dürften, hatte eine geschickte Ehepolitik gewiss auch das künftige Wohl der zu Verheiratenden im Sinn, dort jedenfalls, wo man zusammen lebte und arbeitete. Das Brautpaar sollte zusammen­passen, wofür das gemeinsame Interesse am Familienwohl keine schlechte Basis war. Doch nicht nur in der Landwirtschaft verbot sich die schlechte Behandlung der Gattin, die im elementaren Sinne Hausherrin war, von deren Fleiß und praktischem Geschick die Existenz abhing. Ein Narr der Mann, der das nicht begriff.

Für den Mann war das Motive für die Ehe nicht der Geschlechts­verkehr, der war auch anders zu haben, sondern die Tatsache, dass nur der verheiratete Mann einen Hausstand gründen und ein vollgültiges Mitglied der Gemeinschaft werden konnte.

Die Weiber waren kaum weniger machtbewusst als die Männer. Von der Arbeit und der guten Haushalts­führung der Weiber hing viel ab - manchmal alles. Das wussten beide Seiten.

Ökonomie und gesellschaftliche Strukturen gaben Rollen vor, in denen einerseits man gefangen war. Andererseits verlieh es dem Leben Sinn. Viele moderne Klagen hören sich an, als ob ziellose Individuen schlicht nichts mit sich anzufangen wüssten.

Ganz ketzerisch betrachtet ist es doch seltsam, dass, obschon Menschen sich als rationale Wesen verstehen, ausgerechnet eine so weitreichende Entscheidung wie eine Bindung an einen anderen Menschen nicht dem Kalkül unterliegt. Vielleicht ist es der Mythos der von allen rationalen Erwägungen freien Wahl, der heute die Kluft zwischen den Wünschen von Männern und Frauen so weit aufgerissen hat.

Wozu braucht ein Mann heute eine Frau? Zu Goethes Zeiten hatte dessen Frau Christiane alle Hände voll damit zu tun, den Haushalt so zu organisieren, dass der Hausherr zu jeder Jahreszeit seinen Wein und seinen Schinken vorfand, was ausgefeilte Logistik, penible Vorrats­haltung und saubere Buch­führung voraussetzte. Heute gibt es Restaurants und Supermärkte, Frittenbuden und Tiefkühlkost, und der Mann von Welt schafft es sogar, für sich und seine Angebetete Erlesenes zu kochen, wenn es denn der Verführung dient. Ansonsten nimmt er seinen Drink auch gern allein.

Und die Frau? Schwanger werden ist nicht schwer und die Existenz ist auch für Alleinerziehende ohne lästige Pflichten vom Sozialstaat gesichert.

Die Altersvorsorge ist inzwischen auch unabhängig von Nachwuchs geregelt. Der einzelne Bürger wurde durch den wohltätigen Staat von Ehe und Nachwuchs völlig unabhängig gemacht. Deshalb ist ein schwaches Argument für ein Kind, dass die Renten­kassen Nachwuchs brauchen.[4]

Zitat: «Die Ehe ist eine Dreiecksbeziehung[wp] mit dem Staat. [...] Wenn die Leute immer sagen, die Ehe sei eine Institution, die es seit Jahrtausenden gibt, dann bestreite ich das und sage: Nein, in der Form wie wir sie heute haben, gab es sie nicht seit Jahrtausenden. Früher wurde die Ehe durch die soziale Gruppe, in der man war, praktisch erzwungen. Die Frau konnte sich nicht einfach die Kinder schnappen und zu einem Typen auf der andere Seite der Welt ziehen, oder den Mann einfach ausnehmen. Das ging einfach nicht, es gab keinen Sozialstaat [...] Die Frau war angewiesen auf einen Mann und konnte ihn nicht einfach verlassen. Und wenn es in der Ehe Probleme gab, dann wurde das innerhalb der Familie, innerhalb der kleinen Gemeinschaft geregelt.» - Niccolò[5]

Nutzen der Ehe

Zitat: «Die Vorteile der Arbeitsteilung[wp] im Haushalt[wp] haben seit der Industriellen Revolution[wp] stark abgenommen, weil aufgrund des technischen Fortschritts bei Haushalts­geräten immer mehr Substitute für die traditionelle Haus­frauen­tätig­keit auf den Markt gekommen sind: Elektro- oder Gasherd, Mikrowelle, Geschirr­spül­maschine, Waschmaschine, Staubsauger, Öl- oder Gas­heizung usw. Dadurch haben sich die Terms of Trade der Frau als Hausfrau verschlechtert. Insofern ist die Emanzipation der Frau auch eine defensive Anbieter­reaktion auf einen wachsenden Wett­bewerbs­druck (Substituier­bar­keit der Hausfrau) - vergleichbar der Ver­edelungs­strategie der deutschen Stahl- oder Textil­industrie in den letzten 50 Jahren.
Je geringer die Spezialisierungs­möglichkeiten in einer Organisation, desto schwächer ihr Zusammenhalt. Auch dies ist eine Ursache der zunehmenden Scheidungs­raten.»[6]
Zitat: «Die Ehe ist ein privatrechtlicher Vertrag, eine verbindliche Vereinbarung zwischen Parteien, die sich aus dieser Verbindung Vorteile versprechen. Daher besteht zwischen der Ehe und der Begründung einer BGB-Gesellschaft, eines Vereins oder einer OHG kein Unterschied. Die Gründung einer solchen Vereinigung führt dazu, dass es ein Binnen­verhältnis und ein Außen­verhältnis gibt, und für beide gelten u.U. verschiedene Regelungen. [...]

Das Problem der Ehe ist das Problem der Unternehmen: verzichten die Parteien auf die langfristige Bindung, werden die Beteiligten auf kurzfristige Nutzen­optimierung setzen. Die Ehe wird zum Konkubinat und der Arbeitnehmer zum Tagelöhner, mit den entsprechenden Folgen für die Arbeitsmoral und die Loyalität. Beide Austausch­verhältnisse gleichen sich der Prostitution an, einem Austausch­prozess, bei dem Dienst­leistung und Bezahlung auf den Kernprozess beschränken und ansonsten, neben der üblichen Höflichkeit, keine weiteren Verpflichtungen der Geschäfts­partner bestehen, ein Wir-Gefühl erst gar nicht aufkommt.»[7]

Das Ende der bürgerlichen Zivilehe

Die Zeiten, wo ein Mann eine Familien­gründung ein vollgültiges Mitglied der Gemeinschaft werden konnte, sind lange vorbei. Heute macht sich ein Mann in westlichen Gesellschaften durch Heirat nur zum Depp und Zahlesel.

Es war nur konsequent, als am 30. Juni 2017 im Bundestag die bürgerliche Zivilehe in Deutschland abgeschafft wurde.

Zitat: «In Deutschland ist die Ehe jetzt eine gender­beliebige Beistands­gemeinschaft. So haben es die Fraktionen von SPD, die Linke und Grünen beschlossen. Mitgestimmt hat auch ein Viertel der Fraktion von CDU und CSU. Selbst in Brüssel war man überrascht. Nie zuvor gab es so einen Blitzkrieg gegen das Fundament jeder Gesellschaft, nämlich die Ehe zwischen Mann und Frau, die die Generationen­folge sichert. Ausgerechnet in Deutschland. Zwar hat man mit der deutschen Bundeskanzlerin schon manche machtpolitische Kehrtwende erlebt. Nur ist diese Volte moralisch ganz anders zu bewerten als etwa der Ausstieg aus der Atomenergie mit den seither notwendigen Milliarden­subventionen für die Energie-Industrie, oder der Ausstieg aus der Wehrpflicht, oder die Einführung einer Frauenquote, die gegen das betriebliche Selbstbestimmungs­recht verstößt und bei Personal­entscheidungen nicht mehr die Betriebs­erfahrung und beruflichen Qualitäten der Kandidaten, sondern das Geschlecht zum entscheidenden Faktor macht. Oder auch der Umschwenk für den Mindestlohn und die Abschaffung des drei­gliedrigen Bildungs­systems zum "Abitur für Alle". Und nicht zu vergessen die Euro­rettung, bei der deutsche Sparer täglich enteignet werden und nun für Italiener und Griechen zahlen, die ihrerseits über mehr Spar­guthaben verfügen als die Deutschen. Schließlich gehört in die Reihe der Kehrtwenden auch die mit dem deutschen und europäischen Recht unvereinbare Öffnung der Grenzen für Wirtschafts­migranten, die Deutschland auf Jahre verändern wird, und dass nur, weil man keine negativen Schlagzeilen erdulden wollte. Nur die Grünen freuen sich heute noch darüber, immerhin lief ihre Frontfrau und Bundestags­vize­präsidentin Claudia Roth bei einer Anti-Afd-Demo am 28. November 2015 in Hannover hinter einem Transparent mit der Aufschrift "Deutschland, Du mieses Stück Scheiße" her. Nun also erfolgte innerhalb einer Woche die Abschaffung der natürlichen Ehe zwischen Mann und Frau zugunsten einer grenzenlosen Gender­beliebigkeit.

Wer solche Blitzkriege gegen Ehe und Familie in den politischen Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene verstehen will, muss die "Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität" kennen. Sie wurden 2006 von einer Handvoll selbst­ernannter Rechts­experten unter der Leitung von Michael O'Flaherty[wp] geschrieben und stellt die Strategie der LGBT-Gemeinschaft dar, um vor dem Hintergrund des Kampfes um individuelle Grundrechte alle gesell­schaft­lichen Normen auf den Kopf zu stellen. Heute ist O'Flaherty Direktor der einflussreichen EU-Agentur für Grundrechte. Die Yogyakarta-Prinzipien wurden nie international anerkannt, aber ihre Inhalte werden Stück für Stück in nationales Recht eingeführt. Jetzt auch in Deutschland. Diese intellektuelle Grundlage des Kultur­umbaus in Deutschland war kein Geheimnis. Man dürfte sie auch in Berlin gekannt haben.

Die Propheten der Homo-Ehe in allen Parteien haben bei europäischen Partnern abgeschaut, wie es möglichst nicht laufen soll und was vermieden werden muss, um die Homo-Ehe auch gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzudrücken. In den vergangenen Jahren wurde die Homo-Ehe in Frankreich, Irland, Spanien, Italien nämlich nur nach massiven Protesten auf der Straße und einer tief­gründigen gesellschaftlichen Diskussion eingeführt. Politiker mussten sich erklären. Transparenz in der Prozedur wurde eingefordert. Die katholischen Bischofs­konferenzen sprachen machtlose Hirtenworte, legten sich aber bekenntnis­stark mit den ihnen eigentlich nahe­stehenden christ­demokratischen Parteien an. Sie blieben glaubwürdig, auch im Sinne "des Glaubens würdig". Bürger mobilisierten sich gegen ihre gewählten Funktions­träger. Das jeweilige Volk dachte konservativ, die linken Regierungen setzten wie in Paris Tränengas und Wasser­werfer gegen Kinderwagen ein, der UNO-Menschen­rechts­ausschuss beschäftigte sich in Genf damit. In Slowenien und Kroatien mussten entsprechende Gesetze wieder annulliert werden. In der sozial­demokratisch regierten Slowakei stimmte die Regierung einer Verfassungs­änderung zu, um die Ehe nur als Verbindung von Mann und Frau zu definieren.

Diese gesellschaftspolitischen Grundfragen haben in Europa die Forderung nach direkter Demokratie auf nationaler wie europäischer Ebene neu belebt. Zwar hält sich die Mobilisierung in Deutschland in über­schau­baren Grenzen, wenn man Paris, Rom und Madrid als Vergleichs­größen heranzieht. Doch wenn sich alle Familien-Organisationen und einige Diözesan­verbände des Familienbunds der Katholiken zusammen­täten, entstünde eine erhebliche gesellschaftliche Kraft in den Städten und Gemeinden - dort wo Mandats­träger im Einzelfalle persönlich bekannt sind, ihre Entscheidungen rechtfertigen müssen und wo sich ihre politische Zukunft im Wahlkreis entscheidet. Um solch eine Mobilisierung zu vermeiden, wurde die gesellschaftliche Diskussion von vornherein ausgeschlossen.» - iDAF[8]

Abgrenzung zum Konkubinat

Vergleich: Ehe und Konkubinat
Ehe / Konkubinat heterosexuell homosexuell
Ehegemeinschaft
(Familie)
Basis: Verwandtschaft[9] ? [10]
Ziel: Nachwuchs, Erbschaft, Existenzsicherung
Beginn: Formeller Akt durch Eheschließung vor dem Standesamt[wp] mit Eheurkunde[wp]
Dauer: auf Lebenszeit[11]
Ende: Nach Beendigung der Ehegemeinschaft besteht Anspruch auf Entschädigung (Unterhalt)
Scheidung: offizielle Aufhebung der Ehe vor einem Gericht[12]
Recht: Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG
Lebensgemeinschaft
(Konkubinat)
Basis: Zweierbeziehung von Mann und Frau, Liebe[13] Zweierbeziehung von Schwulen oder Lesben, Liebe[13]
Ziel: Selbstverwirklichung, Sex Selbstverwirklichung, Sex
Beginn: Informeller Akt durch "Zusammenziehen" oder zwei­seitiger Konfrontation des Umfeldes mit vollendeten Tatsachen "Wir sind jetzt zusammen!" Informeller Akt durch "Zusammenziehen" oder zwei­seitiger Konfrontation des Umfeldes mit vollendeten Tatsachen "Wir sind jetzt zusammen!"
Dauer: unbestimmt (so lange es gut geht) unbestimmt (so lange es gut geht)
Ende: Mit dem Erlöschen der Liebe entfällt die Geschäftsgrundlage[13] Mit dem Erlöschen der Liebe entfällt die Geschäftsgrundlage[13]
"Schluss machen": informeller Akt, mit dem die Beziehung ein­seitig aufgekündigt wird: "Ich habe mich getrennt!"[14][15] "Schluss machen": informeller Akt, mit dem die Beziehung ein­seitig aufgekündigt wird: "Ich habe mich getrennt!"[14][15]
Recht: nicht justiziabel, nicht schützbar[16] nicht justiziabel, nicht schützbar[16]


Bei dem Begriff Homo-Ehe ist nicht die Homosexualität der Skandal, sondern die Tatsache, dass ein Konkubinat als Ehe verkauft wird. Die vorstehende Tafel zeigt, dass die Gleich­geschlechtlichkeit nichts dran ändert, dass ein bloßes Zusammenleben (Lebensgemeinschaft) ein Konkubinat ist. Und Konkubinat, ob nun gleichgeschlechtlich oder nicht, ist nun mal per Definition keine Ehe. Man muss schon die Ehe vollständig ihres Sinnes und ihrer Bedeutung berauben, damit eine Gleichheit auf unterster Ebene im Sinne von "Null gleich Null" herauskommt.

Was in der FAZ' so vernünftig klingt, birgt in sich schon den Keim des Falschen:

"Nur die Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf die Hervorbringung von Kindern angelegt. Sie ist Keimzelle der Gesellschaft. Daher wird die Ehe als Institution geschützt." [17]

Denn die Ehe begründet zunächst ein Verwandtschafts­verhältnis zwischen zwei Herkunfts­familien. Die Kinder kommen dann dazu. Der Fehler ist darin begründet, die Ehe nicht an den Begriff Verwandtschaft zu knüpfen, sondern an den Begriff Kinder.

Kinder entstehen aber zunächst einmal auf rein biologischem Wege, notfalls auch ohne die Institutionen Ehe und Familie. Bis vor wenigen Jahren gab es den Ausdruck "uneheliches Kind". Das hat man abgeschafft. Mit dem Argument der Gleichberechtigung hat man die unehelichen Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Absicht dahinter war wohl, den unehelichen Kindern etwas Gutes zu tun. De facto aber hat man mit dieser Maßnahme die Ehe in die Nähe der Nichtehe gerückt. Plötzlich kann der bloße Beischlaf zu Verbindlichkeiten führen, für die früher ein förmlicher Ehevertrag nötig war.

Während man einerseits, vordergründig zumindest, die unehelichen Kinder den ehelichen gleichstellt, werden andererseits Väter von ihren Kinder ausgegrenzt. Nach Angaben von Agens rund 400 an jedem Arbeitstag eines Familiengerichts. Andersherum wird ein Schuh draus: Ehelich geborene Kinder, die bei alleinerziehenden Müttern leben, teilen das Schicksal der unehelichen Kinder. Unehelichen Vätern hält man das Sorgerecht gleich ganz vor, ehelichen Vätern wird ihr Sorgerecht bis zu Bedeutungslosigkeit entwertet.

"Als die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt wurde, hat man lang und breit betont, sie sei keine Ehe, weshalb dieser auch nichts genommen werde.
Dem hat sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Doch warum sollte man sie dann nach und nach der Ehe gleichstellen? Wer andere Lebensgemeinschaften privilegiert, der muss mehr Steuern eintreiben. So wird die Ehe bald am Ende sein. Das passt zur allgemeinen Abkehr von Institutionen." [17]

Die Behauptung, die eingetragene Lebenspartnerschaft sei keine Ehe, weshalb dieser auch nichts genommen werde, ist in diesem Zusammenhang die größte Propagandalüge. Sie gelingt, weil den Menschen die Maßstäbe genommen werden, um noch zwischen Ehe, Konkubinat, Lebenspartnerschaft und Beischlafs­gemeinschaft unterscheiden zu können. Mit der Behauptung "Familie sei da, wo Kinder sind" wird schon lange alles in einen Topf geworfen und solange kräftig umgerührt, bis keine Unterschiede mehr erkennbar sind.

Es wird von Gleichstellung schwadroniert, während darüber geschwiegen wird, was tatsächlich passiert:

  1. Aus dem Konkubinat nimmt man die Unverbindlichkeit der Beteiligten, das Recht die Beziehung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
  2. Aus der Ehe nimmt man das Recht des Staates, ohne Rechtsgrundlagen (Ehevertrag = Eheschließung) und möglichst unbefristet Transferleistungen erzwingen zu können (siehe Unterhaltsmaximierungsprinzip).

Damit tötet man die Ehe per Genickschuss, die man zu schützen vorgibt. Die Zwecklüge, mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft würde der Ehe ja nichts genommen, ist also Zynismus pur. Schließlich will es hinterher immer niemand gewesen sein.

Was nicht mehr verstanden wird, ist die Tatsache, dass die Familie zuerst da war und dann erst der Staat entstand. Der Staat wurde von Familien, beziehungsweise Sippen und Clans dazu legitimiert worden, den öffentlichen Raum zu schützen, zu verwalten und zu regeln. Zu diesem Gesellschaftsvertrag gehört im Gegenzug die Zusage des Staates, sich in den privaten Raum nicht einzumischen und diesen zu schützen. So steht es auch noch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Doch längst ist der Staat dazu übergegangen, seinen Teil des Vertrages einseitig aufzukündigen. Er mischt sich immer tiefer in die Privatangelegenheiten der Bürger ein, setzt sich selbst in Form von Familiengerichten an die Stelle des Familienoberhaupts und untergräbt massiv und gezielt die Institutionen Ehe und Familie.

Das Ergebnis wird ein totaler Staat sein, in dem es keine (privaten) Freiräume mehr geben und das Wort Freiheit ein Fremdwort werden wird.

Institutionalisierung der Liebe

Die "Liebesheirat"[wp] ist eine Idee, die unter dem Einfluss der Romantik um 1800 zum Ideal des Bürgertums wurde. Vorher war die stetige Paarbeziehung, die in aller Regel als Ehe geführt wurde, in allen Schichten eine Zweck­gemeinschaft (Vernunftehe[wp]). Die Aufgaben zwischen Mann und Frau im Hauswesen und im Berufsleben waren zwar aufgeteilt, allerdings arbeiteten beide häufig im Sinn einer Produktions­gemeinschaft zusammen.

Im Zuge der Romantik[wp] verbreitet sich das Konzept einer "Ehe, die im Himmel geschlossen wird", einer Liebesehe, die über das Willkürliche hinausgeht. Die Liebesehe hat jedoch zu Problemen innerhalb der Ehe geführt, denn nie zuvor in der Geschichte ist versucht worden, leidenschaftliche Gefühle und eine rechtliche Institution zu verbinden. Der neue Anspruch an das eheliche Leben führt nicht selten zu Enttäuschungen und letztlich zu einer Zunahme der Ehescheidungen.

Der Kern des Problems ist, dass Liebe und Sex nicht justiziabel sind, das heißt nicht juristisch einklagbar. Eine auf Liebe und Sex gegründete Beziehung ist deshalb nicht im Sinne des Artikel 6 GG schützbar ist. Die Institutionalisierung der Liebe ist ein Widerspruch in sich. Absolut absurd ist aber die Rechtspraxis nach 1976, den Versorgungs­anspruch aus der Vernunftehe auf die geschiedene Liebesehe zu übertragen.

Staatliche Eingriffe

Zitat: «In der staatlichen Ehe werden Verpflichtungen eingegangen, deren Rechtsbasis aus politischen Gründen jederzeit revidiert werden kann und in der Vergangenheit massiv revidiert worden sind.

Es gibt kaum eine wichtigere Entscheidung im Leben eines Menschen als eine Ehe zuschließen und es gibt kaum einen Bereich, in dem man sich so bedingungslos in die Hände der Gesellschafts­politik begibt, wie in diesem. Ganze Lebens­planungen können mit einem Federstrich revidiert oder Verpflichtungen geschaffen werden, denen man niemals zugestimmt hat.» - Gérard Bökenkamp[18]

Kirchliche Lehre

Zitat: «Die traditionale Lehre

Die traditionale Lehre über die Ehezwecke wird nach allgemeiner Überzeugung in Can. 1013 § 1 des im Jahre 1918 in Kraft getretenen kirchlichen Gesetzbuches (CIC[wp]) zum Ausdruck gebracht. Es heißt dort: "Erster, vorrangiger Ehezweck (finis primarius) ist die Zeugung und Erziehung von Kindrn (procreatio atque educatio prolis); zweiter, zweitrangiger Ehezweck (finis secundarius) ist die gegenseitige Hilfe (mutuum adiutorium) und das Heilmittel für die Begehrlichkeit (remedium concupiscentiae)". Diese Lehre wird von den Dogmatikern als "sententia certa", d.h. als sichere kirchliche Glaubenslehre bezeichnet.[19]

In Übereinstimmung damit betonte das 1944 vom Heiligen Offizium herausgegebene "Decretum de finibus matrimonii" mit Nachdruck die Vorrangstellung der Weitergabe des Lebens.[20] Den zweirangigen Ehezwecken kommmt gegenüber dem Hauptziel der Ehe eine "gewisse Unabhängigkeit"[21] zu. Die traditionale kirchliche Eheauffassung gründet sich hauptsächlich auf Überlagerung zur Natur des Menschen und wird als eine Konsquenz der Bewertung der Geschlechtlichkeit innerhalb der Ehe entwickelt. So betrachtet Thomas von Aquin[wp] die Arterhaltung, d.h. die Erzeugung und Erziehung von Nachkommen, als ersten Zweck (finis principalis) der Ehe. Dieses Ziel teilt der Mensch mit allen Lebewesen, während der zweite Zweck (finis secundarius) der Ehe, die gegenseitige Treue, ein Spezificum des Menschen(im Gegensatz zum Tier) darstellt.[22] Die Treue als sekundärer Zweck der Ehe ergibt sich nach Aristoteles aus der Gemeinsamkeit der lebens­notwendigen Tätigkeiten in der Ehe. Für den getauften, gläubigen Menschen liegt ausschließlich der dritte Zweck (finis tertius) der Ehe in ihrer Sakramentalität. Als sekundärer Zweck wird neben der gegenseitigen Hilfe auch das "remedium concupiscentiae" genannt.[23]

Die Lehre von den Ehezwecken stellt keinesfalls eine Beschreibung des Wesens oder eine ausreichende Definition der Ehe dar, bildet aber natürlich einen wichtigen Bestandteil für solche Überlegungen. Zur Definition der Ehe sei auf römischen Katechismus verwiesen, der 1566 im Auftrag des Konzils von Trient zuerst veröffentlicht wurde. Dieser spricht von der ehelichen Verbindung (maritalis coniunctio) und der unzerstrennlichen Lebens­gemein­schaft.[24] Das Wesen der Ehe besteht in diesem Bande[25], durch das die Menschen mehr als durch alle anderen menschlichen Verbindungen miteinander verknüpft werden und in dem Mann und Weib "durch die höchste Liebe und Zuneigung unter sich verbunden sich".[26]» - Wigand Siebel, Bernhard Schach[27]

Juristischer Sinn der Ehe

Der juristische Sinn der Ehe ist schnell erklärt: Streit und Streitwert. Von Harmonie, Zukunfts­orientierung, von Familiensinn keine Spur.[28]

Zitate

Zitat: «Die Ehe ist längst zum Umerziehungs­lager geworden. Die Lebens­abschnitts­partnerin ist damit beschäftigt, erst einmal alles zu beseitigen, was die Mutter ihrem Sohn beigebracht hatte. Hat sie das erreicht, muss er ihrem Bilde angeglichen werden, denn nur gemeinsam sind beide stark, was heißt: Sie gleichen sich unter ihrer Anleitung einander an. Ein Mann, der noch an Egoresten hängt und sich totaler Betreuung entziehen möchte, wird bald entsorgt.» - Eberhard Straub[29]
Zitat: «Die Ehe als einzig erlaubte Institution für die Intimbeziehung zwischen Mann und Frau verschwindet, und alte Eheformen kehren zurück, vom Konkubinat über die Friedelehe[wp] bis zur Mehrehe - DschinDschin[30]
Zitat: «Die verfassungswidrige Entprivilegierung der Ehe ist ein Trend, auf den die Union keine plausible Antwort hat. Eigentlich hat sie nicht einmal eine unplausible, sondern gar keine.»[31][32]
Zitat: «Einer der Gründe, warum alternative Sexualitäten und Lebensmodelle durch die Politik solch eine Würdigung und Förderung erfahren, ist die Destabilisierung (behaupteter) männlicher Macht. Die Ehe wurde - und wird - als Kontrollinstrument des Mannes über die Frau gesehen (oder zumindest behauptet). Alles, was diese Vormacht irgendwie durchbricht oder in Frage zu stellen verspricht, ist erwünscht und förderungswürdig. Es gibt keinen anderen "Nutzen" - die "Gleichstellung" erfüllt keinen Zweck, außer der Auflösung der Institution.»[33]
Zitat: «Die "Ehe für alle" ist ein Terminus der Neuen Weltordnung, genauso wie "humanitäre Intervention" bedeutet sie das krasse Gegenteil des Gesagten: Die Institution der Ehe wird nicht ausgeweitet, sondern zerstört - wie die "Humanität" durch die Militär­interventionen.» - Jürgen Elsässer[34]
Zitat: «Die Ehe ist zu einem Geschäft verkommen, das Frauen einseitig bevorteilt.» - Detlef Bräunig[35]
Zitat: «Männer müssen sich im Klaren darüber sein, dass die lebenslängliche und stabile Ehe ein Relikt der Vergangenheit ist. Das liegt weniger an den Männern, als an den angeblich anspruchsvollen Frauen, deren Erwartungen die Männer nicht erfüllen können. Wenn das so ist, dann darf eben nicht geheiratet werden. Nebenbei lernen Frauen allmählich, dass die Ehe und die folgende Scheidung keine Lebensversicherung mehr ist. Unterhalt gibt es oft nur für wenige Jahre, weil der Zahlhengst entweder in die Pleite abrutscht oder den Hasenfuß macht. Der Gesetzgeber erhöht zwar regelmäßig die Unterhaltssätze, aber die Freude der Frauen darüber währt meist nicht lange. Die Folge ist, dass Männer noch schneller und entschlossener handeln, um sich vor Unterhalt zu drücken - Detlef Bräunig[36]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Johann Wolfgang von Goethe[wp]: Die Wahlverwandtschaften[wp], Teil I, Kap. 10
    Die Wahl­verwandt­schaften ist ein Roman von Johann Wolfgang von Goethe aus dem Jahr 1809. Er beschreibt die Geschichte zweier Paare, die sich "über Kreuz" verlieben. Der Konflikt zwischen Leidenschaft und Vernunft führt ins Chaos und schließlich zu einem tragischen Ende.
  2. Twitter: _MASKULIST - 19. Apr. 2016 - 16:12 Uhr
  3. Warren Farrell: Mythos Männermacht, Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2, S. 110f.
  4. (mit Auszügen aus) Dr. Cora Stephan[wp]: Die neue Geschlechterdebatte - das ewige Wehklagen., AchGut-Blog am 29. Januar 2012
  5. Youtube-link-icon.svg (Diskussion) MGTOW ist keine Lösung - Niccolò] (12. Februar 2018) (Länge: ab 16:45 Min.)
  6. Roland Vaubel: Ökonomische Theorie der Ehe: Markt versus Regulierung, Wirtschaftliche Freiheit am 2. April 2014
  7. WGvdL-Forum: Die Ehe steht unter dem Schutz des Staates - und genau das ist das Problem, DschinDschin am 12. August 2015 - 9:51 Uhr
  8. Ehe für alle - auch ein Demokratietest für Europa, iDAF - Brief aus Brüssel, 2017/Juli
  9. Durch die Eheschließung wird zwischen den beiden Herkunftsfamilien von Braut und Bräutigam eine verwandt­schaft­liche Verbindung geknüpft (Verschwägerung). Da dadurch ein vielschichtiges Beziehungs­netzwerk entsteht, sollte dies nicht leichtfertig und egoistisch von einer Partei aufgekündigt werden. Von einer Eheschließung zwischen einer christlichen Frau und einem Muslimen wird von Vertretern beider Religionen abgeraten, da die Auffassungen über Ehe, über Gleichberechtigung der Partner und (religiöse) Erziehung der Nachkommen zu weit aus­einander­liegen. Mögen die Eheleute gegebenenfalls noch individuelle Lösungswege für sich finden, so ist ein tragfähiges Übereinkommen zwischen den Herkunftsfamilien in aller Regel unwahrscheinlich.
  10. Gibt es nicht! Was soll das sein?
    Eine Lebensgemeinschaft, die auf Liebe und Sex beruht, kann weder auf Lebenszeit geschlossen werden noch wird damit die Verschwägerung zweier Herkunfts­familien angestrebt.
  11. Christlich: "Bis der Tod euch scheidet." - "Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Matthäus 19,6; Markus 10,8-9) - "Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann -, und der Mann darf die Frau nicht verstoßen." (1. Korinther 7,10-11) - "Denn ich hasse die Scheidung, spricht der Herr, Gott Israels." (Maleachi 2,16) - "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere Frau heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch." (Lukas 16,18; Matthäus 5,31-32)
    Islamisch: "Und wenn sie sich zur Ehescheidung entschließen, dann ist Allah allhörend, allwissend." (Sure 2, 227) - "Unter den erlaubten Dingen ist die Scheidung Allah am meisten verhasst." (Hadith: Abu Dawud)
    Säkular: Da die Ehebeziehung auf Dauer angelegt ist - Verwandtschafts­beziehungen[wp] wurden zwischen zwei Familien geknüpft - sollte die Scheidung die Ausnahme bleiben.
  12. Die Scheidung einer Ehe sollte im Gegensatz zum "Schluss machen" in einem Konkubinat nicht einseitig geschehen, sondern von der Überzeugung beider Herkunfts­familien getragen sein, dass die Fortsetzung der Ehe unzumutbar (bei extremer Gewalt) oder unmöglich (Eheleute und Herkunfts­familien sind unrettbar zerstritten) ist oder sonstwie Übereinkunft über die Aufhebung der Verschwägerung hergestellt wurde.
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 Zum Thema Liebe: Im Konkubinat ist die Liebe konstituierend und mit ihrem Erlöschen entfällt die Geschäftsgrundlage. Im Gegensatz dazu ist man nicht schon verheiratet, nur weil man jemanden liebt oder weil man zusammen wohnt. Auch ist man mit dem Erlöschen der Liebe nicht gleich geschieden.
  14. 14,0 14,1 Das "Schluss machen" lässt sich inhaltlich auf ein "Hey, es ist jetzt vorbei, du kannst gehn" zusammenfassen.
    Weiber gehen oft ziemlich verworrene Wege, um Beziehungen zu beenden: nehmen sich so genannte "Auszeiten", verweigern sich sexuell, suchen sich einen neuen Freund oder sogar gleich einen komplett neuen Freundeskreis ..., gerade so als würden sie Indizien hinterlassen, die der "ungeliebte" Partner einsammeln soll und ihn möglichst auf die richtige Fährte locken sollen. Das hat den Zweck, dass die unangenehme Wahrheit nicht selbst ausgesprochen werden muss, sondern "bequem" darauf gewartet werden kann, dass der Partner von allein irgendwann darauf kommt, dass er nicht mehr geliebt wird.
  15. 15,0 15,1 ElitePartner.de: Fünf Sätze beim Schlussmachen und was sie bedeuten
  16. 16,0 16,1 Liebe ist genauso wenig wie Freundschaft justiziabel, Sex ist nicht erzwingbar. Insofern kann bei einem Konkubinat die Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG nicht greifen. Die Forderung nach der Gleichstellung gleich­geschlechtlicher Lebens­gemein­schaften mit der Ehe sind deshalb systematischer Unsinn oder verfolgen den Zweck, das Institut Ehe zu einem Konkubinat abzuwerten und so des Schutzes nach Art. 6 Abs. 1 GG zu berauben.
  17. 17,0 17,1 Die Keimzelle Ehe am Ende, FAZ am 13. August 2012
  18. Gérard Bökenkamp: Scheidungsrecht: Heiratsverträge als Alternative, Die Freie Welt am 6. Dezember 2012
    Anreißer: Solidität[wp] hat etwas mit Verlässlichkeit zu tun, mit der Verlässlichkeit, dass die Regeln mit denen man Abends einschläft, auch noch gelten, wenn man morgens aufwacht. Wer aber heute nach bestimmten Regeln heiratet, weiß nicht, nach welchen Regeln er morgen geschieden wird.
  19. So z.B. Ott Ludwig: Grundriss der katholischen Dogmatik, 3. Aufl., Freiburg 1957, S. 552. Vgl. auch Schmaus, Michael: Katholische Dogmatik IV, 1. 4. Aufl. 1952, S. 634
  20. Decretum de finibus matrimonii AAS XXXVI (1944), S. 103; Denzinger 2295 (3838)
  21. "Quandam Independentiam", AAS XXXVI (1944), S. 193
  22. St. Thomas von Aquin: Summa Theologica, Suppl. q. 65, a.1
  23. Suppl. q.41, a.1; q.49, a.1 ad 3; q.65, a.1 ad 7.
  24. II. 8,3
  25. II. 8,4
  26. II. 8,15
  27. Wigand Siebel, Bernhard Schach: Eine soziologische Analyse moraltheologischer Theorien
  28. WGvdL-Forum: Streit und Streitwert, Peter am 4. August 2015 - 18:19 Uhr
  29. Vom Ende der Gleichberechtigung: Frauen haben Männer längst zum Objekt ihrer Erziehung gemacht, Deutschlandradio am 1. Juli 2011
  30. WGvdL-Forum (Archiv 2)DschinDschin am 27. Dezember 2011 - 16:21 Uhr
  31. Die Union hat für die Ehe kein Konzept, Die Freie Welt am 14. August 2012
  32. Reinhard Müller: Die Keimzelle: Ehe am Ende, FAZ am 13. August 2012
    Anreißer: Nur die Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf die Hervorbringung von Kindern angelegt. Sie ist Keimzelle der Gesellschaft. Daher wird die Ehe als Institution geschützt.
  33. WGvdL-Forum: Nutzen, Newman am 13. Februar 2013 - 23:39 Uhr
  34. Jürgen Elsässer: Adoptionsrecht für Schwule? Nein danke!, Elsässers Blog am 20. Februar 2013
  35. Johannes Schüller: Frauen, ein Kostenfaktor, Blaue Narzisse am 30. Juli 2014]
  36. Detlef Bräunig: Männer sind nicht benachteiligt, Das Männermagazin am 15. Oktober 2014

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