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Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250-1330) zurück. Die Unschuldsvermutung wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt.
Die Grenzen der Unschuldsvermutung sind beim Vergewaltigungsvorwurf erreicht. Wenn eine Frau einen Mann bezichtigt, sie vergewaltigt zu haben, dann wird die Unschuldsvermutung recht schnell aufgehoben, wird ein Vater - etwa in Sorgerechtsauseinandersetzungen - beschuldigt, das Kind missbraucht zu haben, dann wird die Unschuldsvermutung gar nicht erst angewandt. Das ist zwar nicht rechtsstaatlich, hat sich aber in die deutsche Rechtspraxis so eingebürgert. mehr