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175 StGB
Der Paragraph 175 StGB hat sich inhaltlich von der Strafbarkeit der Widernatürliche Unzucht zum Straftatbestand Homosexuelle Handlungen gewandelt und wurde dann am 11. Juni 1994 ganz aufgehoben.
Wortlaut
175 StGB - Widernatürliche Unzucht | 175 StGB - Homosexuelle Handlungen | ||||
Fassung von 1. Januar 1872 | Fassung von 1. Sept. 1935 | Fassung von 1. Sept. 1969 | Fassung von 1. April 1970 | F. von 24./28. Nov. 1973 | Fassung von 11. Juni 1994 |
Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte[wp] erkannt werden. | (1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. | (1) Mit Gefängnis wird bestraft | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft | (1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | (weggefallen) [1] |
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist der Versuch strafbar. | |||||
(2) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen. | (2) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht von Strafe absehen. | (2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn
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Kommentar
Man sieht, wie das Gesetz erst vom Straftatbestand "Widernatürliche Unzucht" auf den Straftatbestand "Homosexuelle Handlungen" verengt wurde, um danach ganz abgeschafft zu werden.
Zitat: | «Ich weise in diesem Zusammenhang aber einfach mal auf die deutsche Gesetzeslage hin: Sex mit 14-Jährigen ist hierzulande legal. Selbst ein 60-Jähriger darf einem 14-Jährigen einen blasen, solange beide das wollen (Es gibt gewisse Einschränkungen; es darf kein Geld oder andere Gegenleistung fließen, der Erwachsene darf kein Betreuer sein, usw. - aber grundsätzlich ist es legal). Unsere Gesetzgeber dachten anscheinend ähnlich wie Milo: In seinen Augen sind solche Beziehungen nicht pauschal als Ausbeutungs- und Ausnutzungsverhältnisse anzusehen, weswegen sie nicht pauschal verboten sind.
Der sexuelle Zugriff volljähriger Homosexueller auf männliche Jugendliche war für über 20 Jahre ein zentrales Anliegen des Schwulenbewegung in Deutschland. Der Paragraph 175 in der Fassung von 1973 war ihnen ein Dorn im Auge. Der stellte damals zwar nicht mehr pauschal homosexuelle Beziehungen unter Strafe, setzte aber unterschiedliche Schutzaltersgrenzen fest. Für Lesben und Heterosexuelle galt eine Altersgrenze von 14, für homosexuelle Männer von 18 (Ausnahme war, wenn beide minderjährig waren). Sie stritten also dafür, dass Erwachsene Männer Sex mit 14-jährigen Jugendliche haben dürfen; über 20 Jahre lang. 1994 wurde der Paragraph dann ganz abgeschafft, im Rahmen der Wiedervereinigung. Sie feiern das noch heute: Vor 20 Jahren: Homosexualität nicht mehr strafbar[ext] Schaut also genau hin, was die in den linken, deutschen Leitmedien dazu schreiben. Es ist davon auszugehen, dass die Autoren Standards anlegen, die sie sofort wieder über Board werfen, wenn's um die eigene Vergangenheit oder um jemand anderes als Milo geht.»[4] |
Einzelnachweise
- ↑ Juristischer Informationsdienst: § 175 StGB
- ↑ Einfügung 2. Oktober 1973: [§ 175 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) vom 25. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. 1 S. 645) ist jedenfalls insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als danach ein Mann über achtzehn Jahre, der mit einem Mann unter achtzehn Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.]
- ↑ lexetius.com: § 175 StGB
- ↑ WGvdL-Forum: Milos Sichtweise deckt sich mit derjenigen der deutschen Gesetzgeber, shockley am 22. Februar 2017 - 20:03 Uhr
Querverweise
Netzverweise
- CDU-Bürgermeister bedauert Legalität von Homosexualität, Die Zeit am 12. Juni 2014 (Der CDU-Politiker Sven Heibel hat die Abschaffung des Paragraphen 175 bedauert, der Homosexualität unter Strafe stellte. Trotz Kritik bleibt er bei seiner Meinung.)