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Unzucht

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Hauptseite » Recht » Unzucht

Der Begriff Unzucht bezeichnet ein menschliches Sexual­verhalten, das gegen das in einem speziellen kulturellen oder religiösen Kontext empfundene, angenommene oder vorgegebene allgemeine Sittlich­keits[wp]- und Schamgefühl[wp] verstößt. Historisch gesehen steht Unzucht allgemein für eine aktive Handlung, die den Menschen vom Status der Reinheit[wp] in den Status der Unreinheit führt. In der Regel geht das Urteil über ein als Unzucht angesehenes Verhalten mit sozialer Ächtung[wp] oder Bestrafung einher.

Im Speziellen ist mit Unzucht der außereheliche Beischlaf gemeint.

Bis in die 1960er Jahre wurden in westlichen Ländern beispielsweise die Masturbation[wp], der voreheliche Geschlechts­verkehr[wp], Homosexualität und Ehebruch als Unzucht bezeichnet. Diese Einordnung ist je nach religiösem und ethischem Umfeld auch heutzutage anzutreffen. Damit Frauen sich sexuell selbstverwirklichen können, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, wird Unzucht in westlichen Ländern nicht mehr generell strafrechtlich verfolgt, sondern nach dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung für Frauen werden nur noch Männer kriminalisiert.

Rechtslage

Deutschland

Im Rahmen der gesellschaftlichen Liberalisierung wurde der Begriff Unzucht als Rechtsbegriff in Deutschland aufgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten[wp] Unzucht und deren Förderung durch das Zur­verfügung­stellen einer Wohnung als Kuppelei[wp] strafbar sei. Mit der Großen Straf­rechts­reform[wp] der Regierung Brandt[wp] im Jahre 1969 wurden unter anderem die Straf­tat­bestände des Ehebruchs und der Kuppelei abgeschafft.

In der gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff "Unzucht" nicht mehr verwendet. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff "Unzucht mit Minder­jährigen" nicht mehr. § 176 StGB bezieht sich auf "Sexuellen Missbrauch von Kindern".

Altes Testament

Der Ausdruck Unzucht wird häufig verwendet im biblischen Zusammenhang, wo er der Inter­pretation nicht so weiten Raum bietet. Der Begriff der Unzucht (griechisch porneia) ist im Alten Testament vor allem durch 3. Mose 18 und 20 geprägt, sowie durch das sechste/siebente der Zehn Gebote[wp] ("Du sollst nicht ehebrechen"). Im Kapitel 18 von Levitikus geht es um Geschlechts­verkehr unter Verwandten (Inzest) (Lev 18:6-18), Geschlechts­verkehr während der Menstruation (Lev 18:19), Geschlechts­verkehr unter Männern (homosexuelle Handlungen) (Lev 18:22) und Geschlechts­verkehr mit Tieren (Zoophilie[wp]) (Lev 18:23). Für das hellenistische Judentum wie etwa von Philon von Alexandria[wp], der um Christi Geburt lebte und die verstreuten mosaischen Gesetze den Dekalog-Geboten zuordnete, umfasste das Gebot gegen Ehebruch vorehelichen Geschlechts­verkehr, Inzest[wp], Heirat mit Töchtern fremder Völker, Wieder­heiratung desselben Partners nach vorheriger Scheidung, Berührung während der Menstruation, wissentlich unfruchtbare Frauen heiraten, gleich­geschlechtliche Handlungen sowohl mit Jünglingen als auch mit Männern, Effemination[wp] von Männern, Eunuchen, Bestialität (Zoophilie) und Prostitution.[1]

Umgangssprachlich wurde der Begriff der Unzucht für alle anderen sexuellen Verhaltens­weisen verwendet, die nicht dem hetero­sexuellen Umgang innerhalb der Ehe entsprachen. Als Gewerbs­unzucht wurde dementsprechend die Prostitution bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Philon, The Special Laws 3.1-82

Querverweise