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Unzucht
Der Begriff Unzucht bezeichnet ein menschliches Sexualverhalten, das gegen das in einem speziellen kulturellen oder religiösen Kontext empfundene, angenommene oder vorgegebene allgemeine Sittlichkeits[wp]- und Schamgefühl[wp] verstößt. Historisch gesehen steht Unzucht allgemein für eine aktive Handlung, die den Menschen vom Status der Reinheit[wp] in den Status der Unreinheit führt. In der Regel geht das Urteil über ein als Unzucht angesehenes Verhalten mit sozialer Ächtung[wp] oder Bestrafung einher.
Im Speziellen ist mit Unzucht der außereheliche Beischlaf gemeint.
Bis in die 1960er Jahre wurden in westlichen Ländern beispielsweise die Masturbation[wp], der voreheliche Geschlechtsverkehr[wp], Homosexualität und Ehebruch als Unzucht bezeichnet. Diese Einordnung ist je nach religiösem und ethischem Umfeld auch heutzutage anzutreffen. Damit Frauen sich sexuell selbstverwirklichen können, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, wird Unzucht in westlichen Ländern nicht mehr generell strafrechtlich verfolgt, sondern nach dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung für Frauen werden nur noch Männer kriminalisiert.
Rechtslage
Deutschland
Im Rahmen der gesellschaftlichen Liberalisierung wurde der Begriff Unzucht als Rechtsbegriff in Deutschland aufgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten[wp] Unzucht und deren Förderung durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung als Kuppelei[wp] strafbar sei. Mit der Großen Strafrechtsreform[wp] der Regierung Brandt[wp] im Jahre 1969 wurden unter anderem die Straftatbestände des Ehebruchs und der Kuppelei abgeschafft.
In der gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff "Unzucht" nicht mehr verwendet. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff "Unzucht mit Minderjährigen" nicht mehr. § 176 StGB bezieht sich auf "Sexuellen Missbrauch von Kindern".
Altes Testament
Der Ausdruck Unzucht wird häufig verwendet im biblischen Zusammenhang, wo er der Interpretation nicht so weiten Raum bietet. Der Begriff der Unzucht (griechisch porneia) ist im Alten Testament vor allem durch 3. Mose 18 und 20 geprägt, sowie durch das sechste/siebente der Zehn Gebote[wp] ("Du sollst nicht ehebrechen"). Im Kapitel 18 von Levitikus geht es um Geschlechtsverkehr unter Verwandten (Inzest) (Lev 18:6-18), Geschlechtsverkehr während der Menstruation (Lev 18:19), Geschlechtsverkehr unter Männern (homosexuelle Handlungen) (Lev 18:22) und Geschlechtsverkehr mit Tieren (Zoophilie[wp]) (Lev 18:23). Für das hellenistische Judentum wie etwa von Philon von Alexandria[wp], der um Christi Geburt lebte und die verstreuten mosaischen Gesetze den Dekalog-Geboten zuordnete, umfasste das Gebot gegen Ehebruch vorehelichen Geschlechtsverkehr, Inzest[wp], Heirat mit Töchtern fremder Völker, Wiederheiratung desselben Partners nach vorheriger Scheidung, Berührung während der Menstruation, wissentlich unfruchtbare Frauen heiraten, gleichgeschlechtliche Handlungen sowohl mit Jünglingen als auch mit Männern, Effemination[wp] von Männern, Eunuchen, Bestialität (Zoophilie) und Prostitution.[1]
Umgangssprachlich wurde der Begriff der Unzucht für alle anderen sexuellen Verhaltensweisen verwendet, die nicht dem heterosexuellen Umgang innerhalb der Ehe entsprachen. Als Gewerbsunzucht wurde dementsprechend die Prostitution bezeichnet.
Einzelnachweise
- ↑ Philon, The Special Laws 3.1-82