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Adoptionspflege

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Adoptionspflege bezeichnet die Aufnahme eines Ziehkindes mit dem Ziel der Adoption.

Kurz und knapp

Die Adoptionspflege ist der Zeitraum, in dem das Kind bereits in seiner neuen Familie lebt, das Vormundschaftsgericht die Adoption aber noch nicht beschlossen hat. In dem Moment, wo eine Adoption rechtskräftig wird, werden aus den bisherigen Zieheltern die Adoptiveltern, aus dem Ziehkind wird ein adoptiertes Kind.

Bei Beginn der Adoptionspflege muss gewährleistet sein:

  • Es muss die Absicht bestehen, das Kind zu adoptieren (die Zeit der Adoptionspflege ist keine unverbindliche Probezeit).
  • Es ist zu erwarten, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.