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Adoption

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Hauptseite » Recht » Familienrecht » Adoption

Der Begriff Adoption (abgeleitet vom lateinischen Wort adoptio für annehmen) bezeichnet die Herstellung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses ohne Rücksichtnahme auf genetische Verwandtschaft. Ein Stiefvater kann, weil er nach deutschem Recht mit seinem Stiefkind (Stieftochter, Stiefsohn) nicht verwandt ist, was juristische Folgen beispielsweise beim Erbrecht hat, diese Rechtsbeziehung durch eine Adoption desselben herstellen. Auch können Kinder adoptiert werden, wenn ihre natürlichen Eltern gestorben sind. Sofern noch ein biologischer Elternteil lebt, muss dieser in der Regel seine Zustimmung zu der Adoption geben, solange das Kind noch nicht volljährig ist.

Verwandtschaft wird beliebig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Sukzessiv­adoption[wp] für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungs­widrig erklärt.[1] Wieder einmal erzwingt Karlsruhe einen Schritt zur Gleichstellung des Homokonkubinats mit der Ehe.[2] Auf der breiten Straße der Familienzerstörung spielen Kindes­interessen mal wieder keine Rolle. Kinder müssen sich zukünftig den Bedürfnissen von Schwulen und Lesben nach Selbstverwirklichung beugen. Damit entfernt das Bundes­verfassungs­gericht einen der wenigen verbliebenen Steine, die von der Ruine der Institutionen Ehe und Familie noch übrig geblieben sind, wo es doch eigentlich ihrem grund­gesetzlichen Schutz verpflichtet sein müsste. Damit bewahrheitet sich einmal mehr:

Zitat: «Die Justiz ist eine Hure der Politik - Talleyrand[wp]

Noch 2002 war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Auffassung

Zitat: «Ein Kind soll mit einer Familie versorgt werden, nicht eine Familie mit einem Kind.» - Frette gegen Frankreich

Im Januar 2008 hingegen entschied der EGMR, dass Schwulen und Lesben der Zugang zur Adoption nicht verwehrt werden darf. Das Urteil besagt, dass alle Gesetze und Regelungen in den Mitglieds­staaten des Europarates, die die Genehmigung einer Adoption aufgrund der homosexuellen Orientierung des Adoptionswilligen ablehnen, gegen den Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die Zerstörung der Familie wird also in der EUdSSR Par Ordre Du Mufti von ganz oben diktiert. Gegenteilige Meinungen werden bald in Europa via Antidiskriminierungsgesetz strafrechtlich verfolgt werden.

Adoption nach Tod einer Alleinerziehenden

Die Väterentsorgung ist nur der Teil eines zweiteiligen Aktes. Der zweite Teil besteht darin, was mit dem Kind passiert, wenn die nach der Entsorgung des Vaters allein­erziehende Mutter stirbt.

Sie ist alleinerziehende Mutter
War nie mit dem Kindesvater verheiratet
Sie hat alleiniges Sorgerecht
Kind ist 7 Jahre alt
Vater hat die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben
Kindsvater zahlt Kindesunterhalt
Was passiert, wenn sie stirbt?

Ein Vater berichtet:

Zitat: «Die Mutter meines ersten Sohnes beging 1992 Suizid. Ich bekam freundliche Post vom Jugendamt:
"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Mutter Ihres Sohnes XY nicht mehr der gesetzlichen Kranken­versicherung zur Verfügung steht. Wir fordern Sie deshalb auf, Ihren Sohn XY unverzüglich bei Ihrer Kranken­kasse anzumelden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden Ihnen alle Rechnungen der Gesundheits­sorge privat in Rechnung gestellt."

Vom Tod der Mutter (durch Erhängen) wurde ich vom Jugendamt nicht in Kenntnis gesetzt. Dieses erfuhr ich nur nach Kontakt­aufnahme mit den Eltern der Mutter.

Mein Sohn kam sofort in eine Adoptionspflege. Auch dieses wurde mir vom Jugendamt nicht mitgeteilt. Erst ein Jahr später kam eine Aufforderung einer Adoptions­zustimmung. Diese wurde von mir verweigert und durch Gerichts­beschluss ersetzt.

Die letzten Worte des Richters werde ich nie vergessen: "Herr X, was wollen Sie denn mit dem Kind? Sie können es ja nicht alleine erziehen. Die Sitzung ist geschlossen."»[3]

Der nicht sorgeberechtigte Vater hat das formale Recht, beim Tod der Mutter einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen zu dürfen. Das Familiengericht kann dem Vater des Kindes die elterliche Sorge übertragen; die Entscheidung ist am Kindeswohl zu orientieren. Die Kann-Bestimmung erlaubt es dem Richter aber, den Vater, der zu Lebzeiten der Mutter schon einmal entsorgt wurde, ein zweites Mal zu entsorgen. Das formale Recht dient nur dem Schein und soll Rechtsstaatlichkeit simulieren. Das deutsche Familienrecht erlaubt es, einem Mann alle Kosten für ein Kind aufzuerlegen, ihm jegliche Rechte als Vater vorzuenthalten und dies noch mit der Begründung "Kindeswohl" zu krönen.

Die allein sorgeberechtigte Mutter hat die Möglichkeit, eine testamentarische Verfügung zu hinterlassen, wo das Kind im Falle ihres Todes verbleiben soll. Das Familien­gericht ist aber auch hier an diese Verfügung nicht gebunden. Der Familien­richter in seiner unendlichen Weisheit kann sich sogar über eine testamentarische Verfügung hinweg setzen. Das Elternrecht wurde hier vom Staat vollständig gekapert.

Ein anderes Beispiel:

Zitat: «Mein nichtehelich geborener Sohn wurde 1995 geboren. 1996 hatte ich bei dem zuständigen Jugendamt vorgesprochen, dass ich jederzeit die Erziehung meines Kindes übernehmen könne, falls Umstände eintreten würden, durch die die Mutter unser Kind nicht erziehen könne.

Die Antwort des männlichen (!) Beistandes: "Da würden wir (das Jugendamt) sowieso erstmal bei den Eltern der Mutter anfragen." Ich war Vater des Kindes, hatte vor Ort feste Arbeit, Wohnung, zwei Eltern, eine Schwester und eine Nichte mit zwei gleichaltrigen Kindern, die mich bei der Erziehung unterstützt hätten.»[3]

Die Botschaft des Staates: Wir wissen zwar, dass Sie der Vater sind, aber wir machen mit ihrem Kind aber trotzdem was wir wollen, und sie haben dafür zu zahlen.

Die Jugendamtsmitarbeiter, die damals jünger als 43 waren, dürften zum großen Teil noch heute in dieser Behörde sitzen und zwar in höheren Positionen als damals. Der Anstrich ist heute anders, die Menschen darunter nicht.[3]

Zitate

Zitat: «Das Verlosen der Neugeborenen auf neue Eltern, nicht einmal Pol Pot[wp] kam auf diese Idee.» - Volkmar Weiss[4]
Zitat: «Adoptionsfachleute sind sich einig: Junge Mütter mit einem frischen Baby verschweigen gegenüber Behörden die Personalien des Vaters. Werden diese Kinder erwachsen, suchen sie natürlich alle vergeblich nach dem biologischem Vater. Da die Daten fehlen, fallen diese Jugendlichen in eine schwere Krise. Freiwillig entscheiden sich lediglich ca. 30 % der Mütter, den Vater zu benennen. Die KESB (Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörde) ernennen zwar in jedem Fall einen Vormund. Aber was nützt das? Dieser hat tatsächlich keine zwingend gesetzliche Pflicht oder Kompetenz zur Klärung der Vaterschaft. Dass 70 % der Kinder später in eine Krise geraten, interessiert Behörden nicht im geringsten. Das Wohl der Mutter steht über dem Kindeswohl[5]
Zitat: «In der Idee, schwulen Paaren das Adoptions­recht zu geben, weht der Geist der Paralympics[wp] - Michael Klonovsky: Aphorismen und Ähnliches
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [6]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Sukzessivadoption für homosexuelle Paare: Auch Schwule können Mutter und Vater sein, Focus Online am 19. Februar 2013
  2. Sukzessivadoption: Rechte von Homosexuellen gestärkt, Kölner Rundschau am 19. Februar 2013
  3. 3,0 3,1 3,2 Andreas Puderbach: Deutschland, Deine Väter... - ausgesperrt und abkassiert. Die Unterhalts- und Sorgerechtslüge im deutschen Familienrecht., Winterwork Verlag 2015, ISBN 3-86468-897-3
  4. Volkmar Weiss: Die Intelligenz und ihre Feinde. Aufstieg und Niedergang der Industriegesellschaft. 2012, S. 61-62
  5. 70 Prozent der Adoptivkinder werden ihren Vater nie kennen, Antifeministen-Zeitung am 27. Oktober 2013
  6. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise

  • Youtube-link-icon.svg Lesbische Adoptivmütter wandeln ihren Sohn in ein Mädchen um - Nikolai Alexander (5. Juli 2014) (Länge: 5:26 Min.)
  • Über die Verwechslung von Fremdem und Eigenem, Die Entdeckung des Eigenen am 1. März 2013 (Ersatzlink: Schlagwort-Archiv: Wohlfahrtsstaat)
    Ein Adoptionsrecht "für" gleichgeschlechtliche Paare verspricht, ein scheinbar unvermeidliches Defizit ausgleichen zu können. Aber woher kommt der Ausgleich? Von verschieden­geschlechtlichen Eltern, die selbstgezeugte Kinder haben und sie zur Adoption freigeben. 2011 wurden in Deutschland nur 4.060 Adoptivkinder vermittelt. Auf ein Adoptivkind kommen zehn Bewerber. Wir haben keinen Mangel an "Eltern", sondern an Kindern. Eine Homosexuellen­quote im Adoptionsrecht (darum geht es doch wohl - um Zuteilung unabhängig von Eignung) würde pro Jahr schätzungsweise 200 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern versorgen. Tendenz fallend, weil die Zahl der Adoptionen seit 20 Jahren fällt. Und dafür der ganze Aufwand?
    Schauen wir nach Wien. Dort kümmert sich die Grundrechte­agentur der EU nicht nur um Homosexuellen-, sondern auch um Kinderrechte. Je mehr Schutz von Kinderrechten, desto mehr Kindesentzug im Falle "ungeeigneter" Eltern. So könnte die Adoptionsrate steigen, während die Geburtenrate weiter fällt. Der Staat verspricht alles Mögliche, was ihm nicht gehört, warum nicht auch Kinder? Die Umverteilung zu Lasten Dritter funktioniert im Namen der Gerechtigkeit wie ein Naturgesetz. Neu wäre nur seine Anwendung auf knappes Humankapital. Jeglicher Widerstand kann als "Homophobie" kampflos besiegt werden.
    Wovon sprach die CSU dieser Tage, als sie von der Weitergabe des Lebens hätte sprechen müssen? Vom "Leben mit Kindern". Da haben wir ihn, wo wir ihn am wenigsten vermuteten, den vorauseilenden Abschied vom genealogischen Prinzip.
  • WGvdL-ForumWas hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich entschieden?, Mus Lim am 19. Februar 2013 - 19:16 Uhr
  • Mp3-icon-extern.png Auf der Suche nach Identität Teil 2 -Schattenseiten der Adoption[ext] - Väterradio, 16. Juni 2005
    • Karriere und Job lassen den Menschen wenig Zeit für Familie. Die biologische Uhr tickt. So werden in Deutschland immer weniger Kinder gezeugt. Deutschland ist mit das geburten­un­freundlichste Land der Welt. Die Lösung sehen etliche Familien in einer Adoption. Insider meinen, es warten auf ein Kind etwa 15-20 Eltern. Nur wenigen gelingt die Adoption, viele gehen leer aus. Da liegt es nahe, auch nach Kindern im Ausland zu schauen. Kinder aus Krisen- Kriegs- und Armuts­regionen werden von freien Adoptions­vermittlungs­stellen und den Landes­jugend­ämtern an Adoptions­eltern vermittelt. Dabei ist man auf die Zusammenarbeit mit Vereinen im Ausland angewiesen. Was ist aber, wenn diese Vereine Kinder mit gefälschten Papieren vermitteln? Was ist, wenn die Kinder den Familien einfach weggenommen und mit gefälschten Papieren ins Ausland gebracht werden?
    • Gäste: Gertrud Knuth - Adoptierte Kind aus Indien und gab es den Eltern zurück, gründete als Opfer die Initiative AdoptionsOpfer.de, Arun Dohle - Auf der Suche nach seinen Eltern, Irmela Wiemann - Diplom-Psychologin, Psychotherapeutin, Familientherapeutin und Autorin
  • stiefkindadoption.de (Stiefkindadoption: Kinder als Opfer im Geschlechterkrieg)

Querverweise