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Artikel 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Der Artikel 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zu dem III. Abschnitt - "Der Bundestag" - des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 38-49 GG).

Der Absatz 1 erklärt den praktizierten Fraktionszwang[wp] für grund­gesetz­widrig.

Wortlaut

Artikel 46 Artikel 45 Artikel 38
Entwurf vom August 1948[1] Urfassung vom Mai 1949[2] Fassung vom 21. Juli 2010[3]
(1) Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. (1) Der Bundestag besteht aus Abgeordneten, die vom Volk in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Das Nähere bestimmt das Bundeswahlgesetz. (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
  Wahlberechtigt ist, wer das 21., wählbar, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat. (2) Wahlberechtigt ist, wer das einundzwanzigste, wählbar, wer das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
[...] (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.[4]

Kommentar

Artikel 38 Grundgesetz lautet:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Obgleich der im Grundgesetz normierten Unabhängigkeit der Abgeordneten sind die Partei­spitzen unserer System­parteien entschlossen, Abstimmungs­nieder­lagen im Bundestag - wie zum Beispiel bei der Mazedonien-Entscheidung oder bei der Abstimmung über Hartz IV - durch Druck auf die Parlamentarier zu verhindern. Solange jedoch Abgeordneten, die gegen den Fraktionszwang[wp] in wichtigen Entscheidungen verstoßen wollen, mit harten Konsequenzen gedroht wird, sie öffentlich und partei­intern diskreditiert oder gar 'zerrissen' werden und sich bei der nächsten Wahl bestimmt nicht mehr auf den vordersten Plätzen in den Listen oder als Direktkandidaten ihrer Partei wiederfinden, ist der in Art. 28 Absatz 1 Satz 2 GG[ext] normierte Grundsatz des freien Mandates des Abgeordneten eine Mär. Ein schwerwiegender Lapsus, wenn man bedenkt, daß es sich bei diesem Grundsatz um die wichtigste Verankerung des Prinzips der Repräsentativ­demokratie im Grundgesetz handelt. Ohne das freie Mandat des Abgeordneten ist somit überhaupt keine repräsentative Demokratie denkbar.

Hinzu kommt, daß die Parteien von ihren Mandatsträgern Sonderbeiträge ("Parteisteuer") einfordern. Wer diese "Parteisteuer" nicht bezahlt, hat bei der nächsten Wahl kaum eine Chance, wieder nominiert zu werden. Die "Parteisteuer" erreicht dabei nicht selten einen Betrag von mehr als 500,00 EUR im Monat, was verfassungs­rechtlich höchst bedenklich ist, da diese "Steuer" die Unabhängigkeit der Abgeordneten in einem weiteren nicht zu vertretenden Maße untergräbt. Auch erhöht dieses System die ohnehin üppigen staatlichen Zuwendungen an die Parteien, die durch diese "Steuer" - selbstverständlich als Spende an die Partei deklariert - noch einen kräftigen Zuschlag erhalten. Da diese Spenden darüber hinaus auch noch steuer­mindernd geltend gemacht werden können, schädigt diese Vorgehensweise nicht nur das freie Mandat des Abgeordneten, sondern auch unseren Haushalt.

Bedenken sollte man auch, daß viele öffentlich-rechtliche Ämter als "Sozial­ein­richtungen" für Politiker herhalten müssen. In Bayern zum Beispiel werden Kommunal­politiker der blau-weißen Volkspartei in Behörden - allen voran in den Versorgungs­ämtern oder Schiffahrts­verwaltungen - geparkt und vom Steuerzahler kräftig entlohnt, damit sie sich - freilich ohne finanzielle Not - ganz den Befehlen ihrer Parteiobrigkeit hingeben können.

Die Folgen sind für Deutschland verheerend, denn keiner der erfolgreich nach Ämtern und Macht gierenden, stramm stehenden Partei­soldaten hat das Zeug dazu, unser Land aus der Starre zu führen. Die kleine Schar derer, die dies tatsächlich vermocht hätten, wurde parteiintern von den Futter­trögen weggebissen und als ungeliebte Kinder ins Abseits gestellt.

Übrig blieb eine Schar von Polit­funktionären, die fürwahr nicht im Interesse der Bürger handeln - wozu sie eigentlich verpflichtet wären. So gab Angela Merkel[a 1] am 30. August 2003 wenigstens unumwunden zu, wer ihr Klientel ist: "Ob Pharmaindustrie[a 2], Genforschung[a 3] oder Kernenergie[a 4], viele Zukunfts­branchen werden aus Deutschland vergrault."

Die Unternehmensinteressen dieser Branchen haben jedoch überhaupt nichts mit der Wohlfahrt des deutschen Bürgers zu tun (auch nichts mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, weil diese überwiegend vom Mittelstand bereitgestellt werden), sondern ausschließlich mit Unternehmens­gewinnen. Dank unserer Politiker haben daher heute Großkonzerne die Macht und zwar nicht nur in ihren jeweiligen Sparten, sondern auch in den meisten anderen Bereichen unseres sozialen und gesellschaftlichen Lebens. Freie, durch Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht befindliche Märkte gibt es schon lange nicht mehr; sie existieren nur noch in den Lehrbüchern unserer Wirtschafts­wissenschaftler. In dem Bestreben der Politiker, die Gewinne ihres Klientel zu maximieren, versuchen sie zudem alle sozialen und umwelt­bedingten Kosten "nach außen" zu verlagern und damit dem Steuerzahler und den künftigen Generationen aufzubürden.[a 5]

Der Einfluß der Interessenverbände (Lobbys) auf die Politik ist nicht nur eine Folge ihres hohen Organisationsgrades, sondern vor allem eine Folge ihrer Verflechtung mit der uferlosen und mächtigen Ministerial­bürokratie unseres Landes und natürlich mit unseren Abgeordneten in den Parlamenten. Herr Conrad Schuhler hat dies in seinem Artikel "Business as Usual", erschienen in dem Magazin der Süddeutschen Zeitung am 20.09.2002, S. 24 ff., am Beispiel der 14. Legislatur­periode des Deutschen Bundestages treffend wie kein anderer zusammengefaßt:

"Ausschließlich im Namen des Volkes betätigen sich nur 167 der momentan 666 Bundestags­abgeordneten. Das Gros der Parlamentarier geht Neben­beschäftigungen nach: 206 Abgeordnete arbeiten für öffentliche Anstalten oder Körper­schaften wie Sparkasse, Rundfunk- oder Fernseh­anstalten. Oder sie engagieren sich - oft gegen Bezahlung - in Vereinen, Verbänden und Stiftungen. 293 Abgeordnete finden sich darüber hinaus auf den Gehaltslisten von Privatfirmen als Aufsichtsrat, Berater oder Angestellter. Manche sind selbst Unternehmer. Mindestens 405 solcher Beziehungen existieren zwischen dem Bundestag und der privaten Wirtschaft. So stehen 83 Abgeordnete in den Diensten von Banken und Versicherungen, 37 im Dienste der Landwirtschaft. 101 Abgeordnete werden von Misch­unternehmen bezahlt, darunter Beteiligungs­gesellschaften oder Unternehmensberater. Zahlreiche Abgeordnete arbeiten sogar für mehrere Unternehmen. (...) Der Vorsitzende[a 6] des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, Heinz Riesenhuber[wp] (CDU), ist Geschäfts­führer einer eigenen Unternehmens­beratung, Aufsichtsrat des Chemie- und Pharma­herstellers Altana, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Frankfurter Versicherungs-AG, der HBM Bio Ventures AG, der Heidelberg Innovation BioSciennce Venture II GmbH & Co KG, der Henkel KgaA, der Karlstadt Quelle New Media AG, der Mannesmann AG, der Osram GmbH sowie der Portum AG und der Evotec BioSystems AG. Nebenbei ist er Kopräsident des Deutsch-Japanischen Kooperations­rates für Hoch­technologie und Umwelttechnik sowie Vorsitzender des Kuratoriums des Deutschen Museums."

Fazit: War "Lobby" ursprünglich ein Begriff für die Einflußnahme von Interessen­gruppen außerhalb der Parlamente (in der Lobby eben), haben diese in der Zwischenzeit die Parlamente selbst vereinnahmt. Sehen Sie daher bitte unsere Politiker nicht als unabhängige Abgeordnete, sondern als Funktionäre des Allgemeinwohls übergeordneter, viel mächtigerer Interessen an - was wiederum sehr ungerecht ist, weil die Bürger in ihrer Gesamtheit den Politikern mehr Geld in den Rachen werfen, als dies die Interessen­gruppen tun.

Wichtig: Nach meinem "alternativen Demokratie- und Rechts­konzept" werden die Sonder­interessen in ihren Kompetenzen beschnitten, indem die Bürger­schaften in ihren örtlichen Angelegenheiten ausschließlich selbst für die Verwaltung und Gesetzgebung zuständig sind. In über­örtlichen Angelegenheiten liegt es im Ermessen der Bürgerschaften, Delegierte in Regional-, Länder- oder Bundes­gremien zu entsenden (Delegations­prinzip!). Diese Vertreter müssen sich strikt an den Mehrheitswillen des Organs halten, dem sie entsprungen sind (Prinzip der Delegatiokratie) - was die plebiszitären Elemente einer lebendigen Demokratie ausreichend absichert. Denn bei Mißachtung des Mehrheits­willens des untergeordneten Gremiums (Bürgerschaft, Regional- oder Landes­gremium) liefe der Delegierte Gefahr, auf der Stelle abberufen und ersetzt zu werden. Der Delegierte ist folglich in seiner politischen Arbeit nicht mehr den macht­politischen Zwängen einer Partei oder Lobby ausgesetzt, sondern ausschließlich dem Mehrheitswillen des unter­geordneten Gremiums verpflichtet. Hinzu kommt, daß diese Gremien sich nicht dauerhaft zusammenfinden, sondern nur bei Bedarf aktiviert werden. Dem Breitmachen von Polit­funktionären als Vertreter von Sonder­interessen in den Parlamenten wäre damit ein für allemal ein wirksamer Riegel vorgeschoben.


  1. Frau Merkel äußerte sich übrigens auf der internationalen Bilderberg-Konferenz[wp] in Rottach-Egern dahingehend, daß die Deutschen keinen Ewigkeits­anspruch auf Demokratie hätten. Die jährlich stattfindende Konferenz der Bilderberger, die kaum jemand kennt, hat einen großen Einfluß auf das Weltgeschehen. An ihr nehmen Strippen­zieher aus allen wichtigen Bereichen teil - Politik, Finanzwelt, Wirtschaft, Wissenschaft, Militär, Medien etc. (siehe auch www.nexus-magazin.de, "Hinter den Mauern des Schweigens, Bilderberger in Rottach-Egern" von Daniel Estulin).
  2. Die pharmazeutische Industrie ist eine der größten globalen Industriezweige. Die Folge ist, daß der Verbraucher von Tausenden über­flüssiger Medikamente überschwemmt wird, deren Kosten die Allgemeinheit zu tragen hat, die nicht die tatsächlichen Ursachen der Krankheit bekämpfen und von denen viele schädliche Neben­wirkungen haben. Zudem wird unser Gesundheits­system - eigentlich ein Thema, das der Ethik verpflichtet sein sollte - allein von den Markt­interessen der pharma­zeutischen Industrie beherrscht. Da in diesen Unternehmen nur die Profit­maximierung zählt (was aus unternehmerischer Sicht nicht verwerflich ist), hat uns diese Lobby konditioniert zu glauben, der menschliche Körper brauche permanente medikamentöse Behandlung, um fidel zu bleiben. Eine Mär, gleichzeitig aber auch ein Milliarden­geschäft!
  3. Merkel meint wohl die grüne Gentechnik, die von ihrem Klientel missbraucht wird, indem gegenwärtig nur ein Ziel verfolgt wird: die Eindämmung der natürlichen Saat durch Patentierung von - ehemals natürlich vorkommenden - Nahrungs­pflanzen. Wenn die "Genforschung" weiter derart einseitig verläuft, wird es in Deutschland in einem Jahrzehnt keine natürlichen Nutz­pflanzen mehr geben. An jedem Brot (Getreide!), welches Sie dann essen, wird die Gen-Lobby verdienen - auch ein Milliardeng­eschäft (vgl. bitte "Die Mär vom Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen"[ext]).
  4. Merkel wollte uns überzeugen (nun hat sie es wohl aufgegeben), Kernkraft sei unsere leistungs­fähigste Energiequelle, wobei sie freilich die ungeheuren Kosten, die bei dem Transport, der Lagerung und Entsorgung des radioaktiven Materials entstehen, willentlich völlig außer Acht läßt (genau genommen ist eine Entsorgung überhaupt nicht möglich, weil wir erstens noch über keine Endlager verfügen und zweitens Plutonium für den Menschen etwa 500.000 Jahre gefährlich bleibt. Verschwiegen wird auch gerne, daß die von Kernkraft­werken ausgestoßenen Immissionen sich in der Luft mit Sauerstoff und Wasserdampf vermischen und sich dadurch in Schwefel- und Stickstoff­säure verwandeln - dies verursacht sauren Regen). Eine derart verdrehte Anwendung des Begriffs Leistungs­fähigkeit ist typisch für unsere Politiker, die uns nicht nur über die sozialen und umwelt­bedingten Kosten falsch informieren, sondern auch über die politischen Realitäten hinter den Energiekosten. Während die Energie­konzerne durch ihre politische Macht hohe staatliche Subventionen für ihre konventionelle Energie­technik einkassieren, erklären sie skrupellos in aller Öffentlichkeit, die Sonnenenergie sei nicht leistungsfähig, weil sie auf dem "freien" Markt nicht mit anderen Energiequellen konkurrieren könne. Das gesamte energie­politische System, das die Rohstoffe unseres Planeten für einen winzigen Prozentsatz der Bevölkerung rasant ausbeutet, muß daher aus globaler Sicht als in hohem Maße unwirtschaftlich und nicht leistungs­fähig angesehen werden (vgl. bitte "Die Mär vom Schutz der natürlichen Lebens­grund­lagen").
  5. Siehe Fritjof Capra, "Wendezeit", Knaur Verlag (engl. Originaltitel: "The Turning Point").
  6. In der nun angelaufenen 16. Legislaturperiode ist er nur noch "einfaches" Mitglied des Ausschusses.
Dominik Storr[ew][5]

Einzelnachweise

  1. "Chiemseer Entwurf" - Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder (III. Bund und Länder)
  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Urfassung vom 23. Mai 1949[archiviert am 26. Oktober 2021]
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist.
  4. Bundestag: Grundgesetz: Der Bundestag, abgerufen am 26. August 2011
  5. Dominik Storr[ew]: Die Mär von den unabhängigen Abgeordneten - Art. 38 Absatzz 1 Grundgesetz

Querverweise