Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Erklärungsbote

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Erklärungsbote

Erklärungsbote ist eine Person, die eine fremde Willens­erklärung bloß weiterleitet und nicht Vertreter ist. Der Erklärungsbote steht auf der Seite des Erklärenden, so dass dieser sich Übermittlungs­irrtümer des Erklärungsbote zurechnen lassen muss. Derartige Irrtümer können jedoch ein Anfechtungs­recht des Geschäftsherrn nach § 120 BGB begründen.[1]

Beispiele

Erklärungsbote ist beispielsweise ein fünfjähriges Kind, das von seinem Vater zum Nachbarn geschickt wird, um dort ein Bestätigungs­schreiben zum Kauf einer Waschmaschine abzugeben, die der Nachbar dem Vater angeboten hatte. Hier überbringt das Kind eine verkörperte Willens­erklärung des Vaters (die Annahme eines Kaufvertrages), und gibt keine eigene Willens­erklärung ab. Es ist mithin irrelevant, dass das Kind geschäftsunfähig[wp] nach § 104 Nr. 1 BGB ist.[2]

Einzelnachweise

Querverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Erklärungsbote des Rechtslexikon. Der Rechtslexikon-Artikel steht unter Nutzungsbestimmungen.