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Familienzusammenführung
Die Familienzusammenführung (Familiennachzug) ist ein Zuzug von Familienangehörigen eines Inländers oder eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis, zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit, gleichzeitig oder nachträglich, auch nach Geburt eines ausländischen Kindes im Inland. Man unterscheidet zwischen Ehegattennachzug und Kindernachzug.
Der Familiennachzug wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt und die rechtlichen Bestimmungen differieren erheblich.
Europäische Union
Die Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, ist durch die Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie) vom 22. September 2003 geregelt.
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familienzusammenführung durch das Aufenthaltsgesetz[wp] geregelt. 2005 kamen rund 80.000 Menschen aufgrund gewährter Familienzusammenführung dauerhaft nach Deutschland. Der Familiennachzug bildete 2005 prozentual den größten Anteil dauerhaft zugewanderter Ausländer nach Deutschland.[1]
In Zukunft werden die Familiennachzüge nach Deutschland laut Vorhersage noch stärker zurückgehen - wegen des Sättigungseffekts und der vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble seinerzeit angekündigten Verschärfungen beim Ehegattennachzug auf ein erhöhtes Mindestalter.[1] Diese Verschärfung des Ehegattennachzugsalters wurde 2007 parlamentarisch beraten und eine Anhebung auf 21 Jahre wurde gesetzlich festgelegt. Ebenso wurde beschlossen, dass einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen gemäß der Stufe A1 des europäischen Sprachenzertifikats.[2][3][4]
Der Familiennachzug soll unter bestimmten Umständen an das Einkommen gebunden sein. Auch auf Deutsche, die einen Ausländer heiraten, soll dies zutreffen, wenn eine Familienzusammenführung im Ausland zumutbar ist, was für Eingebürgerte oder Doppelstaatler[wp] eher der Fall sei als für Deutsche ohne anderen kulturellen Hintergrund. In diesem Zusammenhang wird die Befürchtung einer Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft geäußert.[5]
Seit Januar 2015 hat Deutschland 322.107 Visa zur Familienzusammenführung vergeben.[6][7]
Schweiz
In der Schweiz wird der Familiennachzug ab 1. Januar 2008 durch das schweizerische Ausländergesetz[wp] gewährt.
Familienzusammenführung als Element der Migration
Zitat: | «Familienzusammenführung und der Nachzug von Familienangehörigen ist weltweit ein bedeutender Zuwanderungspfad. Migrationssoziologisch handelt es sich um "Kettenwanderung": Pioniere wandern voraus, orientieren sich im Zielland und schaffen die Voraussetzungen, damit Familienangehörige nachziehen können. Die Asylmigration der zurückliegenden Jahre lässt dies noch einmal unübersehbar werden. Kettenwanderung ist immer Gruppenwanderung, was widersprüchliche Auswirkungen auf die Integration haben kann. Die Möglichkeit, in der Fremde auf die eigene Gruppe zurückgreifen zu können, kann einerseits zur psychologischen Stabilisierung beitragen, andererseits die Öffnung hin zur Aufnahmegesellschaft erschweren.» - Stefan Luft[8] |
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Jörg Lau: Immigration: Wir waren ein Einwanderungsland, Die Zeit am 14. Juni 2006
- ↑ Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug[ext] - Deutsche Botschaft Ankara
- ↑ Goethe-Institut: Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
- ↑ Der Deutschtest für Zuwanderer bei TELC
- ↑ Verhaltenes Willkommen, Deutschlandradio am 24. April 2007
- ↑ Auswärtiges Amt: Über 300.000 Personen kamen per Familiennachzug, Junge Freiheit am 9. Juli 2018 (Seit Januar 2015 hat Deutschland 322.107 Visa zur Familienzusammenführung vergeben. Fast 109.000 davon gingen an Syrer (34 Prozent) und fast 25.000 an Iraker (acht Prozent), berichtete die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Auswärtige Amt. Im ersten Quartal dieses Jahres erteilte Deutschland 27.551 Visa zum Familiennachzug. Im Vorjahr betrug die Zahl 117.992, 2016 waren es 103.883 und im Jahr davor 72.681. Eine Prognose darüber, wie viele der seit 2015 ins Land gekommenen Asylbewerber ein Recht darauf haben, ihre Familien noch nachzuholen, will das Auswärtige Amt nicht abgeben. [...] Laut der Zeitung sind seit Frühjahr 2018 etwa 390.000 Syrer dazu berechtigt, Anträge auf Familiennachzug zu stellen.)
- ↑ Bundesregierung: Bis zu 300.000 Migranten durch Familiennachzug - Die Visa sind erteilt, Epoch Times am 9. Juli 2017 (Kein Ende der Flüchtlingskrise in Sicht: Die Bundesregierung schätzt, dass weitere 200.000 bis 300.000 Syrer und Iraker einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland haben.)
- ↑ Stefan Luft: Migration, Familie, Integration: Zahlen, Fakten und Probleme, iDAF am 13. September 2016
Querverweise
Netzverweise
- Väternotruf: Familienzusammenführung
- Wikipedia: Ausländergesetz (AuslG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG)[wp]
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Stellungnahme Ehebestandszeit[ext] - Verband binationaler Familien und Partnerschaften, 18. Januar 2011 (8 Seiten)
- Frauenhauskoordinierung: Frauenhauskoordinierung warnt: Verlängerung der Ehebestandszeit verschlechtert Schutz von Migrantinnen vor Gewalt, 11. März 2011