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Familienzusammenführung

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Hauptseite » Familie » Familienrecht » Familienzusammenführung

Die Familienzusammenführung (Familiennachzug) ist ein Zuzug von Familien­angehörigen eines Inländers oder eines Ausländers mit Aufenthalts­erlaubnis, zum Zwecke der Herstellung oder Aufrecht­erhaltung der Familien­einheit, gleichzeitig oder nachträglich, auch nach Geburt eines aus­ländischen Kindes im Inland. Man unterscheidet zwischen Ehegatten­nachzug und Kinder­nachzug.

Der Familiennachzug wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt und die rechtlichen Bestimmungen differieren erheblich.

Europäische Union

Die Familienzusammenführung durch Drittstaats­angehörige, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitglied­staaten aufhalten, ist durch die Richtlinie 2003/86/EG (Familien­zusammen­führungs­richtlinie) vom 22. September 2003 geregelt.

Deutschland

Ein Staat, der bei illegaler Ein­reise nicht fähig ist, die Identität von Migranten festzustellen, soll feststellen, dass beim Familien­nachzug ihre Familien echt sind?

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familien­zusammen­führung durch das Aufenthaltsgesetz[wp] geregelt. 2005 kamen rund 80.000 Menschen aufgrund gewährter Familien­zusammen­führung dauerhaft nach Deutschland. Der Familien­nachzug bildete 2005 prozentual den größten Anteil dauerhaft zugewanderter Ausländer nach Deutschland.[1]

In Zukunft werden die Familiennachzüge nach Deutschland laut Vorhersage noch stärker zurückgehen - wegen des Sättigungs­effekts und der vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble seinerzeit an­ge­kündigten Verschärfungen beim Ehe­gatten­nachzug auf ein erhöhtes Mindestalter.[1] Diese Verschärfung des Ehegatten­nachzugs­alters wurde 2007 parlamentarisch beraten und eine Anhebung auf 21 Jahre wurde gesetzlich festgelegt. Ebenso wurde beschlossen, dass einfache Deutsch­kenntnisse nachgewiesen werden müssen gemäß der Stufe A1 des europäischen Sprachen­zertifikats.[2][3][4]

Der Familiennachzug soll unter bestimmten Umständen an das Einkommen gebunden sein. Auch auf Deutsche, die einen Ausländer heiraten, soll dies zutreffen, wenn eine Familien­zusammen­führung im Ausland zumutbar ist, was für Eingebürgerte oder Doppel­staatler[wp] eher der Fall sei als für Deutsche ohne anderen kulturellen Hintergrund. In diesem Zusammenhang wird die Befürchtung einer Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft geäußert.[5]

Seit Januar 2015 hat Deutschland 322.107 Visa zur Familien­zusammen­führung vergeben.[6][7]

Schweiz

In der Schweiz wird der Familiennachzug ab 1. Januar 2008 durch das schweizerische Ausländergesetz[wp] gewährt.

Familienzusammenführung als Element der Migration

Zitat: «Familien­zusammen­führung und der Nachzug von Familien­angehörigen ist weltweit ein bedeutender Zu­wanderungs­pfad. Migrations­soziologisch handelt es sich um "Ketten­wanderung": Pioniere wandern voraus, orientieren sich im Zielland und schaffen die Vor­aus­setzungen, damit Familien­angehörige nachziehen können. Die Asyl­migration der zurück­liegenden Jahre lässt dies noch einmal unübersehbar werden. Ketten­wanderung ist immer Gruppen­wanderung, was wider­sprüchliche Auswirkungen auf die Integration haben kann. Die Möglichkeit, in der Fremde auf die eigene Gruppe zurück­greifen zu können, kann einerseits zur psychologischen Stabilisierung beitragen, andererseits die Öffnung hin zur Aufnahme­gesellschaft erschweren.» - Stefan Luft[8]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Jörg Lau: Immigration: Wir waren ein Einwanderungsland, Die Zeit am 14. Juni 2006
  2. Pdf-icon-extern.svg Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug[ext] - Deutsche Botschaft Ankara
  3. Goethe-Institut: Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
  4. Der Deutschtest für Zuwanderer bei TELC
  5. Verhaltenes Willkommen, Deutschlandradio am 24. April 2007
  6. Auswärtiges Amt: Über 300.000 Personen kamen per Familiennachzug, Junge Freiheit am 9. Juli 2018 (Seit Januar 2015 hat Deutschland 322.107 Visa zur Familien­zusammen­führung vergeben. Fast 109.000 davon gingen an Syrer (34 Prozent) und fast 25.000 an Iraker (acht Prozent), berichtete die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Auswärtige Amt. Im ersten Quartal dieses Jahres erteilte Deutschland 27.551 Visa zum Familien­nachzug. Im Vorjahr betrug die Zahl 117.992, 2016 waren es 103.883 und im Jahr davor 72.681. Eine Prognose darüber, wie viele der seit 2015 ins Land gekommenen Asylbewerber ein Recht darauf haben, ihre Familien noch nach­zu­holen, will das Auswärtige Amt nicht abgeben. [...] Laut der Zeitung sind seit Frühjahr 2018 etwa 390.000 Syrer dazu berechtigt, Anträge auf Familien­nachzug zu stellen.)
  7. Bundesregierung: Bis zu 300.000 Migranten durch Familiennachzug - Die Visa sind erteilt, Epoch Times am 9. Juli 2017 (Kein Ende der Flüchtlingskrise in Sicht: Die Bundesregierung schätzt, dass weitere 200.000 bis 300.000 Syrer und Iraker einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland haben.)
  8. Stefan Luft: Migration, Familie, Integration: Zahlen, Fakten und Probleme, iDAF am 13. September 2016

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Familienzusammenführung (4. August 2011) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.