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Ehebestandszeit
Die Ehebestandszeit ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht und bezeichnet die Zeit, die eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger mindestens bestanden haben muss, um nach der Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Ausländer bekommen nach der Heirat mit einem deutschen Staatsbürger zunächst ein Aufenthaltsrecht, das auf "Familienzusammenführung" beziehungsweise "Ehegattennachzug" basiert. § 31 AufenthG[wp] regelt seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes[wp] das eigenständige Aufenthaltsrecht im wesentlichen entsprechend § 19 AuslG.
Gesetzesänderungen
Mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP wurde am 17. März 2011 die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines ehepartnerunabhängigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre beschlossen. Das Gesetz trägt den schönen Namen "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften".
Für die integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen, ist das eine "Verhöhnung" der Opfer von Zwangsehen. Die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Aydan Özoğuz, meint: "Unterm Strich bewirkt die Koalition mit ihrem Gesetz, dass das 'Gefängnis Zwangsehe' sogar um ein Jahr verlängert wird." So sahen es auch die meisten Sachverständigen bei der Anhörung. Einhellige und noch schärfere Kritik gab es von Frauenverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Rechtsanwälten, Kirchen (sic!) und Wohlfahrtsverbänden.[1][2]
In einer Presseerklärung der "Landesvereinigung Liberale Frauen Baden-Württemberg" schreibt die Offenburger FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk[wp], die auch Vorsitzende des Familienausschusses im Deutschen Bundestag ist und als Rechtsanwältin im Familienrecht tätig war, "feministisch korrekt":
- "Die beabsichtigte Regelung ist einseitig zu Lasten von Frauen. Sie benachteiligt vor allem Migrantinnen, die von deutschen Männern zur Eheschließung nach Deutschland geholt werden. [...] Die Ehebestandszeitdauer von zwei Jahren wurde eingeführt, um gerade von familiärer Gewalt betroffene Frauen vom 'Ausharrenmüssen' in einer solchen Ehe zu entlasten. [...] Der Schutz von Frauen vor familiärer Gewalt müsse daher Vorrang haben und solle nicht durch die Erhöhung der Ehebestandszeit erschwert werden."[3]
Die rot-grüne Regierung hatte im Mai 2000 die erforderliche Ehebestandszeit von vier auf zwei Jahre verkürzt[4], damit weibliche Migranten leichter durch Heirat an das unbefristete Aufenthaltsrecht im Wohlstandswunderland Deutschland gelangen können. Der Gesetzgeber zerstört auch an dieser Stelle die Grundfeste von Ehe und Familie mit dem zweifelhaften Vorwand des Opferschutzes. Die Opfer sind natürlich wieder nur Frauen.
Die feministische Gleichschaltung aller im Bundestag vertretenen Parteien richtet sich vor allem gegen deutsche Männer und zeigt sich an vielen Beispielen. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern, sagte dazu:
- "Das Problem ist nur, dass diese [...] Maßnahmen zum Schutz der Ehe [...] missbraucht werden, um in Wahrheit einen ungesteuerten Zuzug nach Deutschland zu organisieren, und dies unter Missachtung der Rechte der Frauen. Das wollen wir verhindern. [...] das Eingehen einer Scheinehe nennen, einer Ehe, die den Zweck hat, dass anschließend ein Ehepartner - in der Regel ist dies eine Frau - ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt. Ist die Frist sehr kurz, so ermuntern Sie manche dazu, die vernünftigen Regelungen, die es gibt, damit Ehepartner zusammenleben können, zu missbrauchen, wodurch es zu einer Zuwanderung nach Deutschland kommt, die so nicht beabsichtigt war."[5]
Eine Vorstellung davon, dass deutsche Männer von ausländischen Frauen missbraucht werden und Schutz von der eigenen Regierung benötigen, ist nicht vorhanden.
Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Marlies Brouwers, verteidigt den Opferstatus der Frau:
- "Eine Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eheunabhängigen Aufenthaltstitels für Frauen, die in Ehen mit deutschen Staatsbürgern von Gewalt bedroht oder betroffen sind, ist völlig unzumutbar."
Frauen seien in Ehen mit deutschen Staatsbürgern von Gewalt bedroht oder betroffen, schrieb sie in einem Brief an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).[6]
Einzelnachweise
- ↑ Gesetzesänderung: Bundesregierung verlängert "Gefängnis Zwangsehe", 21. März 2011
- ↑ Bundestag: Plenarprotokoll der 67. Sitzung vom 27. Oktober 2010
- ↑ Liberale Frauen fordern die Beibehaltung der zweijährigen Ehebestandszeit, Pressemitteilung am 8. November 2010
- ↑ Bundestag: Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes B038
- ↑ Befragung der Bundesregierung vom 27. Oktober 2010
- ↑ Deutscher Frauenrat: Informationen: Verlängerung der Ehebestandszeit ist unzumutbar, 25. Oktober 2010
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia: Ausländergesetz (AuslG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG)[wp]
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Stellungnahme Ehebestandszeit[ext] - Verband binationaler Familien und Partnerschaften, 18. Januar 2011 (8 Seiten)
- Frauenhauskoordinierung: Frauenhauskoordinierung warnt: Verlängerung der Ehebestandszeit verschlechtert Schutz von Migrantinnen vor Gewalt, 11. März 2011
- Verschiedene Aspekte zur Ehebestandszeit beleuchtet dieses Dokument