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Heidi Külzer

Aus WikiMANNia
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Information icon.svg Die Tochter des Opfers Horst Arnold musste die Kosten des Prozesses vorfinanzieren. Falsch­beschuldigerin Heidi Külzer musste keinen Schadensersatz zahlen und die Kosten für ihre Anwälte wurden mit Steuergeldern finanziert.[1]
Hauptseite » Personen-Portal » Heidi Külzer

Heidi Külzer
Heidi Kuelzer (verpixelt).jpg
Geboren 7. Oktober 1964
Beruf Pädagoge
Heidi Külzer im Gerichtssaal

Heidi Külzer (* 1964 in Elspe[wp]/Lennestadt) ist eine deutsche Lehrerin, die mit einer erfundenen Vergewaltigung die Verurteilung ihres Lehrer­kollegen Horst Arnold zu einer fünf­jährigen Gefängnisstrafe herbei­geführt hatte.

Für diese Falschbeschuldigung ist sie in Darmstadt zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Damit dürfte sie in Deutschland die erste Frau sein, die wegen Falsch­beschuldigung eine Haftstrafe verbüßen muss.

Falschbeschuldigung

Heidi Külzer hatte im Jahr 2002 ihren Kollegen vor Gericht beschuldigt, sie an einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt zu haben. Der Mann musste erst ins Gefängnis, wurde später aber freigesprochen. Das Landgericht verurteilte das vermeintliche Ver­gewaltigungs­opfer deshalb am Freitag wegen schwerer Freiheitsberaubung[wp].

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Angeklagte habe ihren angeblichen Peiniger zu Unrecht bezichtigt. Die Frau habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. "Sie hält ihre Geschichte bis heute durch." Motiv der Frau soll gewesen sein, den Kollegen an der Schule als Rivalen um eine bessere Stelle auszuschalten. Der unschuldig verurteilte Mann wurde erst in einem Wieder­auf­nahme­verfahren im Jahr 2011 von dem Vorwurf freigesprochen. Er starb dann ein Jahr später an Herzversagen in Völklingen im Saarland.

Schon im ersten Verfahren hatte er die Anschuldigungen bis zuletzt bestritten. Da er bei dieser Haltung auch in der Haft blieb, musste er die Strafe von fünf Jahren bis zum Schluss absitzen. Nach dem Freispruch misslang Arnold die Rückkehr in das bürgerliche Leben, weshalb er bis zu seinem Tod seinen Lebens­unterhalt durch den Bezug von Hartz IV bestreiten musste.

Die Angeklagte beharrte auch im späteren Gerichts­verfahren jedoch immer noch darauf, von ihrem damaligen Kollegen vergewaltigt worden zu sein. Die Verteidigung plädierte deswegen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Haftstrafe von sieben­einhalb Jahren gefordert, weil die Angeklagte ihrer Einschätzung nach eine "höchst­kompetente Lügnerin" sei.[2]
Heidi Külzer mit Perücke, Sonnenbrille und Regenmantel beim Prozess

Heidi Külzer (r.), Gefangene im offenen Vollzug

Prozess gegen Heidi Külzer

Am 25. April 2013 wurde vor dem Landgericht Darmstadt das Verfahren gegen Heidi Külzer wegen mittelbarer Freiheits­beraubung eröffnet, wohingegen sie aufgrund der Verjährung der von ihr begangenen Falschbeschuldigung wegen derselben nicht mehr strafrechtlich zu belangen ist. Der Prozess war auf sieben Verhandlungs­tage angesetzt. Der Zuschauer- und Presseandrang am ersten Prozesstag war groß, weshalb nicht alle Zuschauer und Pressevertreter Einlass erhielten.[3][4][5][6][7]

Am 13. September 2013, nach 18 Verhandlungs­tagen, verurteilte das Landgericht Darmstadt Heidi Külzer wegen schwerer Freiheits­beraubung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft, wobei damit gleichzeitig sowohl ein Verlust ihres Beamten­status als auch ihrer Pensions­ansprüche einhergeht.[8] Nach Auffassung des Gerichts hat sie Horst Arnold fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt. Die Vorsitzende Richterin der 15. Strafkammer, Barbara Bunk, attestierte der Angeklagten "einen Hang zum Drama" sowie "kriminelle Energie".

Barbara Bunk sieht das Urteil gegen Külzer nicht als Wieder­gut­machung an Horst Arnold, da dies unmöglich sei. Auch nicht für seine Angehörigen, sprach aber seitens der Justiz eine Entschuldigung an seine Familie aus.

Heidi Külzer beharrte selbst im gegen sie geführten Strafverfahren wegen Freiheits­beraubung darauf, dass die von ihr erfundene Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden habe, und kündigte an Revision gegen das gegen sie gesprochene Urteil einzulegen.

Motive

Zitat: «Horst A. habe die neue Kollegin erwischt, als diese seine Unterlagen durchstöberte, sagte Bunk. A. habe die ertappte Kollegin "angeherrscht". Aufgrund einer Persönlichkeits­störung und aus Furcht vor Konsequenzen an der für sie neuen Schule habe Heidi K. dann in den Tagen und Wochen nach der Begebenheit immer schwerere Vorwürfe erhoben.

Typisch für Menschen, die Probleme wie Heidi K. haben, sei ein besonderes Geltungs­bedürfnis, ein Hang zur Dramatisierung, sie wollten stets im Mittelpunkt stehen und erfänden Geschichten, sagte die Richterin. Sie suchten nach Mitleid, hätten gleichzeitig aber einen Mangel an Einfühlungs­vermögen gegenüber anderen. Die Medizin spreche von einer histrionischen Persönlichkeits­störung[wp]. Dieser Befund für K. ist laut Gericht durch ein Gutachten gestützt. Aufgrund dieser Persönlichkeits­störung habe Heidi K. auch kein besonderes Tatmotiv gebraucht.

In ihrer Situation sei Horst A., der damals Alkoholprobleme hatte und mit seinem Verhalten bei anderen Lehrern aneckte, für die Pädagogin "ein ideales Opfer" gewesen, sagte Richterin Bunk.»[9]

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Die Revision wurde am 22. Oktober 2014 vom Bundesgerichtshof verworfen, weshalb Külzer ihre fünf­einhalb­jährige Haftstrafe antreten musste.[10]

Rolle der Justiz

Die Justiz jedoch, welche der Lügnerin geglaubt hat und Horst Arnold durch ein Fehlurteil auf Grundlage eines konstruierten Vergewaltigungsvorwurfs zu Unrecht mit mehrjähriger Gefängnishaft bestrafte, hat sich mit diesem Urteil selbst rein­gewaschen.

Einzelnachweise

  1. Gisela Friedrichsen: Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss keinen Schadensersatz zahlen, Spiegel am 5. Februar 2014
  2. 48-Jährige muss nach erfundener Vergewaltigung ins Gefängnis, Hessische/Niedersächsische Allgemeine am 13. September 2013
  3. Pdf-icon-intern.svg 1. Verhandlungstag gegen Heidi Külzer - Prozessprotokoll - Rainer Luka, 25. April 2013
  4. Studienrätin bleibt dabei: "Ich wurde vergewaltigt", Westfalen-Blatt am 26. April 2013 (broken)
  5. Gerlinde Scharf: Prozess: Verhandlung gegen vermeintliches Vergewaltigungsopfer. Ein Gestrüpp aus Märchen und Lügen., MorgenWeb am 8. Mai 2013
  6. Gerlinde Scharf: Gericht: Im Fall Horst Arnold wurden gestern Zeugen befragt. Widersprüche in etlichen Aussagen., MorgenWeb am 15. Mai 2013
  7. Prozess: Waren die Vorwürfe der einstigen Kollegin erfunden? Horst Arnolds Richter sagt als Zeuge aus, MorgenWeb am 4. Juni 2013
  8. Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt, Pfalz-Express am 13. September 2013
  9. Mutter des Justizopfers: Dieses Urteil bringt mir den Sohn nicht zurück, Focus Online am 13. September 2013
  10. Bundesgerichtshof: Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft, FAZ am 22. Oktober 2014
    Anreißer: Mit falschen Vorwürfen brachte eine Lehrerin aus dem Odenwald einen Kollegen für fünf Jahre ins Gefängnis. Für ihre Vergewaltigungs­lügen wird ihr nun selbst die Freiheit entzogen, bestätigte der Bundes­gerichts­hof.

Querverweise

Netzverweise