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Staatsanwalt

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Hauptseite » Staat » Justiz » Staatsanwalt

Der Begriff Staatsanwalt (StA) bezeichnet einen Beamten im höheren Justizdienst, der die Staatsanwaltschaft leitet und damit ein Organ der Rechtspflege[wp] darstellt. In Deutschland kann zum Staatsanwalt nur eine Person berufen werden, die als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungs­dienst hat, weshalb in der Praxis nur durch besonders gute Examensnoten ausgewiesene Bewerber in Betracht kommen.

Der Staatsanwalt ist zunächst zuständig für das Ermittlungs­verfahren, er entscheidet, ob er den Beschuldigten wegen einer Straftat vor Gericht anklagt, und fungiert nach einer öffentlichen Klage in der Haupt­verhandlung als Anklage­vertreter. Im Falle einer Verurteilung des Angeklagten übernimmt die Staatsanwaltschaft als Straf­voll­streckungs­behörde die Vollstreckung der verhängten Strafe. Diese Aufgaben sind allerdings in weitem Umfang auf die bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspfleger übertragen. In besonders wichtigen Fragen entscheidet der Staatsanwalt als Voll­streckungs­dezernent selbst; so obliegt es ihm, den Widerruf der Straf­aussetzung zur Bewährung oder die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung bei Gericht zu beantragen.

Deutschland

Deutsche Staatsanwälte unterstehen dem jeweiligen Justizminister, sind daher weisungs­gebunden. In der Gewaltenteilung ist der Staatsanwalt als Leiter der Ermittlungen der Exekutive zuzuordnen.

Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungs­gebunden (§ 146 Gerichts­verfassungs­gesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 147 GVG). Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:

  1. der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher: Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als Unter­abteilungs­leiter oder Vertreter des Abteilungs­leiters),
  2. der Oberstaatsanwalt (als Abteilungs­leiter),
  3. der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behörden­leiter),
  4. der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
  5. der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.

Gabriela Piontkowski, seit zehn Jahren Staatsanwältin im Sonderdezernat "Gewalt gegen Frauen" bei der Staatsanwaltschaft Bremen tätig[1], sagt zum Thema Falschbeschuldigung:

"Die bewusste Falschaussage ist eher die Ausnahme. Gleichwohl wird ein Anteil von etwa 40 Prozent der Ermittlungs­verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Einstellungs­quote unterscheidet sich insoweit nicht von Verfahren aus anderen Delikts­bereichen."[1]

Schweiz

Bettina Groth, Staatsanwältin in Zürich, äußert sich zum Thema Falschbeschuldigung. Auf die Frage, wie das (Strafrechts-)System optimiert werden könnte, damit es zu weniger falschen Anschuldigungen von angeblichen Vergewaltigungs­opfern kommt, sagte sie:

"Also in den letzten Jahren haben wir sicher sehr viel gemacht, ähm, man hat, äh, das ist jetzt schon ein wenig länger her, das Opfer­hilfe­gesetz eingeführt, äh, jetzt haben wir eine neue Straf­prozess­ordnung, also ich glaube am System liegt das nicht, dass es einfach zu falschen Anschuldigungen kommt, das wird immer so sein, das kann nicht verhindert werden."

Auf die Anregung, ob etwa (seitens der Polizei) eine bessere Triage[wp] denkbar sei:

"Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich meine, wenn ein Opfer die Absicht hat, jemanden absichtlich einer Vergewaltigung zu beschuldigen, obwohl nichts passiert ist, kann man die Frau nicht daran hindern."[2]

Wie man eine Falschbeschuldigerin mit "Opfer" bezeichnen kann, weiß wohl nur die Staatsanwältin.

Zitate

Zitat: «Meine Botschaft, die lautet: Wenn in deutschen Knästen alle Häftlinge tot umfallen würden, die Taten zugegeben haben, die sie nicht begangen hatten, wären die Knäste halb leer. Viele Beschuldigte werden erpresst. Mit allen möglichen Mitteln dazu gebracht, Geständnisse abzulegen. Das ist das Wesen des sogenannten Deals vor Gericht. Man gibt als Beschuldigter um des lieben Friedens willen mehr zu, als man ausgefressen hat. Man räumt noch ein paar ungeklärte Fälle ein [...] und hofft auf Gnade. Die Staatsanwälte freuen sich, ihre Fälle sind aufgeklärt, sie kriegen Fleißkärtchen, und die Erfolgs­statistik stimmt. Der allerorts übliche Deal ist eine staatlich sanktionierte Erpressung. Und die Verteidiger raten ihren Mandanten: 'Machen Sie mit, sonst ist der Staatsanwalt böse und fordert eine höhere Freiheitsstrafe.' [...] Kein Staatsanwalt will Arbeit mit einem Fall haben, kein Verteidiger kämpft mehr, und der Leidtragende ist der Angeklagte.» - Jörg Kachelmann[3]
Zitat: «Die Staatsanwaltschaft [in Mannheim] muss sich den Vorwurf der Freiheits­beraubung gefallen lassen. Diese Leute haben ihren Beruf verfehlt und den Eid auf [...] das Grundgesetz, den sie einmal geschworen haben, gebrochen.» - Jörg Kachelmann[4]
Zitat: «Es scheint ein Wettbewerb unter den Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik ausgebrochen zu sein. Wer bringt das größte Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs in Gang? Wer hat noch scheußlichere Fälle vorzuweisen? Die Staatsanwaltschaft Münster hat in diesem Rennen lange geführt. Doch sie errang ihren Vorsprung sozusagen gedopt: Sie ignorierte sogar die schrill alarmierenden Signale - daß hier etwas nicht stimmte.» - Gisela Friedrichsen[5]
Zitat: «Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in der größten Staatsanwaltschaft Deutschlands, nämlich der in Berlin, irgendwo Leute geben wird, die in der Lage sind, eine Beleidigung juristisch von Flaschenpfand zu unterscheiden.» - Hadmut Danisch[6]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Interview vor dem Kachelmann-Prozess: "Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten", Stern am 4. September 2010
  2. Sendung "Doppelpunkt" von Schweizer Radio DRS
  3. Interview in Die Zeit am 9. Juni 2011
  4. dpa am 15. Juni 2011
  5. Prozesse: Blind die Blinden angeführt, Gisela Friedrichsen und Gerhard Mauz zum Freispruch im Montessori-Prozeß (II), Spiegel am 29. Mai 1995
  6. Hadmut Danisch: Von der Dummheit der Justiz und ihrer Sabotage durch Linkstum, Feminismus und Egomanie, Ansichten eines Informatikers am 28. April 2024

Querverweise

Netzverweise