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Jugendschutz

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Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen[wp] und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit[wp], Schutz vor jugendgefährdenden Medien[wp], Jugendhilfe[wp], Jugendarbeitsschutz[wp]. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes[wp] umgesetzt werden. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugend­gefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür verantwortlich, dass keine Minder­jährigen[wp] zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.

Tatsächlich aber dient der "Jugendschutz" auch als Tarnung[wp] für staatliche Zensurmaßnahmen. (Siehe auch Kinderrechte)

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