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Kinderklaubehörde

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Der umgangssprachliche Begriff Kinderklaubehörde ist eine pejorative Bezeichnung für das deutsche Jugendamt und eine deutsch­sprachige Bezeichnung für die Kindes­wegnahmen in großem Stil praktizierende norwegische Kinderschutz­behörde Barnervernet[wp].[1]

Auf einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung zum Thema "Kindeswohl - Dilemma und Praxis der Jugendämter" hielt ein hoher Ministerial­beamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte:

"Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunfts­eltern bei der Verbesserung ihrer Gesamt­situation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunfts­familie 'ihrem Schicksal' zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen." [2]

Einzelnachweise

  1. Child Protection Services Norwegen - Barnevernet Norwegen
    Wir hören zum ersten Mal vom Child Protection Services Norwegen (Barnevernet) und schlagartig sind unsere Träume von diesem liberalen und modernen Land völlig durcheinander gewirbelt. Denn wir entdecken an Norwegen eine totalitäre Seite, die wir so nur Ländern wie China zuordnen würden.
    Haben wir lange überlegt, ob die Familie uns eine wilde Story erzählt oder völlig zu Recht betroffen ist, sind wir bei Recherchen darauf gestoßen, dass das Schicksal dieser Familie durch Barnevernet kein Einzelfall ist. Vorweg schicken möchte ich, dass ich selbst zwei Jahre mit misshandelten und missbrauchten Kindern und Jugendlichen gearbeitet habe und dass meine Frau als Ärztin selbst sozialmedizinische Gutachterin ist und mit dieser Familie im Gespräch war.
    Wir sind irgendwo in Skandinavien an einem See. Der Vater spielt mit seinem Kind im Vorschulalter, nach unserer Wahrnehmung sehr liebevoll und harmonisch. Das Kind ist seinem Vater offen und zugewandt. Die Mutter nutzt zur Erfrischung die Badestelle an diesem See.
    Nach einiger Zeit kommen wir ins Gespräch und irgendwie platzt kurz später aus ihr heraus, was sie erlebt hat. Angst, große Angst schwingt mit, dass sich das Gleiche bei ihnen wiederholen könnte.
    Beide sind norwegische Staatsbürger. Eigentum haben sich die beiden zugelegt, die Immobilien sind allesamt bezahlt. Zudem haben sie auch gespart, vielleicht noch für eine weitere Ausbildung, oder für ihre Kinder. Doch das Gesparte sei bald aufgebraucht, denn obwohl die Vorwürfe gegen sie haltlos waren, haben sie Einschränkungen bei Telefon- und Kredit­karten und könnten nur mit Prepaid-Systemen bezahlen.
    Ebenso sei es mühsam für ihren Mann als Freiberufler, Aufträge zu bekommen, überall werden sie möglichst gemieden.
    Alles fing damit an, dass die beiden ein Kind bekamen. Schon kurz später stand die Polizei mit Vertretern des Barnevernet bei ihnen vor der Tür und nahm das Kind mit. Dem Vater wurde vorgeworfen, gewalttätig zu sein und so das Kind zu gefährden. Die Mutter wurde gezwungen, in eine Mutter-Kind-Einrichtung einzuziehen, wenn sie das Kind wieder haben wolle. Etwa vier Jahre haben sie um ihre Familie gekämpft. Nun sind sie wieder vereint. Aber noch nicht rehabilitiert.
    Ihr Kind würden sie gerne bis zum Schulalter zuhause haben, aber so etwas wird in Norwegen, in dem die Kinder möglichst früh in die Betreuung gegeben werden, sehr argwöhnisch gesehen und sorgt schon für eine Beobachtung durch Barnevernet.
    Gerne würden sie ein weiteres Kind bekommen und es zuhause zur Welt bringen. Darüber hatten sie sich bereits mit einer Hebamme verständigt. Aber plötzlich habe die Hebamme ohne Angabe von Gründen erklärt, für diese Familie nicht mehr bereit zu stehen. Hausgeburten gibt es in Norwegen faktisch nicht.
    Die beiden erzählen auch, dass es riskant sei, offen das System Norwegen zu kritisieren. Auch das könne ihrer Meinung nach zum Kindesentzug durch den Child Protection Services Norwegen (Barnevernet) führen. Verleumdung sei Tür und Tor geöffnet. Ein Verdacht reiche, um Kinder aus der Familie zu holen und an unbekannte Orte zu bringen.
    "In Norwegen ist es riskant, das System Norwegen zu kritisieren, das andere Länder ja gerne so übernehmen. Kritik kann bereits dazu führen, dass Eltern das Kind weggenommen wird."
    Mittlerweile überlegt die Familie, ins benachbarte Schweden oder Finnland auszuwandern, weil sie bei jedem dunklen Fahrzeug und bei jedem Klingeln an der Tür Angst haben, ihr Kind könne wieder geholt werden oder, wenn Nachwuchs käme, könnte dieser ihnen genommen werden durch den Child Protection Servicse Norwegen, dem Barnevernet. Möglicherweise schon wenige Stunden nach der Geburt.
    Wir müssten ihnen nicht glauben und sie hätten Verständnis, wenn wir sie für schizophren hielten. Doch sollten wir über Barnevernet recherchieren, dann merkten wir, wie präsent das Thema in Norwegen sei.
    Es klingt wie die Struktur einer Diktatur, oder eine gefährlichen Sekte, doch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung geht mit dem norwegischen System recht unkritisch um, solange der wirtschaftliche Erfolg stimmt und so vertraut man Barnevernet.
    So wie sich diese Familie als Betroffene durch Barnevernet uns gegenüber öffnet, gehen aber immer mehr betroffene Menschen an die Öffentlichkeit. Und es fällt den norwegischen Bürgern schwer, anzunehmen, dass in ihrem Land etwas schrecklich daneben läuft und daß in ihrem Land staatliche Strukturen mit strafbaren Machenschaften in Form des Barnevernet Familien zerstören.
    "Intransparent in einem offenen Staat, transparent ist nur der Bürger"
    Wird der Child Protection Services Norwegen (Barnevernet) von verschiedenen Medien mit Kritik zu bestimmten Fällen konfrontiert, wird die Vorgehensweise hinterfragt und um Stellungnahme gebeten, so kommt die Standardantwort, dass man zu einzelnen Fällen nichts sagen könne und sich dazu auch generell nicht äußere.
    Es bleibt also die Aussage der Betroffenen. Also der Eltern wie der Kinder. Und so bleibt es, ihnen zu glauben oder nicht. Einen Einblick in das Verfahren, in die Argumentation, in die Hinweise erhält man nicht. [...]
    Jeder Sachbearbeiter hat eine enorme Macht, alleine in den Jahren 2014 bis 2016 wurden 5.268 Kinder ohne eigene und ohne elterliche Zustimmung zwangsweise in Obhut genommen. [...]
    Die frühere Menschenrechtsanwältin Hillestad Thune spricht offen den Verdacht aus, dass sich durch die tausenden Kindesentzüge und Unterbringung in Pflegefamilien eine regelrechte Pflegeeltern­industrie gebildet habe, die mit Barnevernet verfilzt sei. Für Pflegeeltern könnten die staatlichen Zuwendungen ein stabiles Zweit­einkommen bedeuten. So hat in einem konkreten Fall Barnevernet einer Pflegefamilie eine langfristige Pflege zugesichert, noch bevor über den Sorgerechts­fall entschieden war. Auffallend ist auch, dass das offizielle Durchschnitts­alter der durch Barnevernet in Obhut genommenen Kinder bei unvorstellbaren 3,5 Monaten liegt. Dies lässt den vereinzelten Verdacht aufkommen, dass es sich auch um Menschenhandel zugunsten von Paaren handeln könnte, die sich ein Kind wünschen, selbst aber keines bekommen können.
    In Norwegen Lebende mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind besonders von der Behördenwillkür des norwegischen Child Protection Service, dem Barnevernet, betroffen. Aufgrund des Risikos, dass Eltern ihr entnommenes Kind außer Landes bringen, wird der Kontakt zwischen Eltern und Kindern zunehmend komplett unterbunden. Zwangsadoption, wie man sie aus den dritten Reich oder der DDR und aktuell auch in Russland kennt, sind in Norwegen durchaus üblich. [...]
    In Norwegen leben etwa 11.200 Kinder in Pflegeheimen (2014) und innerhalb eines Jahres wurden 1665 Kinder zwangsweise ihren Eltern durch Barnevernet entrissen. Täglich werden in Norwegen drei bis fünf Kinder ihren Eltern entrissen, teils mit unangemessener Polizeigewalt. [...]
    Ich bin selbst adoptiert und kam bereits mit drei Monaten in eine neue Familie. Und das war auch gut so. Meine Eltern haben der Adoption ausdrücklich zugestimmt. Aber lebenslänglich trage ich Spuren auf meiner Seele, die aus der Anfangszeit nach der Geburt stammen. Frühkindlicher Hospitalismus, psychische Schäden, Vertrauensverlust, Bindungs- und Verlust­ängste können ein Kind verfolgen, wenn es aus einer Familie, wann auch immer heraus­gerissen wird. Das Kind wird zudem aus der sozialen Struktur und aus seiner Heimat herausgerissen, eine Heimat, nach der es sich vielleicht als Erwachsener sehnt und diese Sehnsucht nicht einordnen kann. Das Kind wird entwurzelt und wird es schwer haben, an einem Ort wo auch immer zu wurzeln. Und es wird als späteres Elternteil wenig Vertrauen zu Barnevernet aufbauen können.
    "Eine Hure ist oft eine bessere Mutter als eine Frau aus gehobenem Haus."
    Zitat meiner konservativ-christlichen Mutter, die in ihrem Leben etwa 400 Pflegekinder aufnahm
    Egal, ob das Kind als Baby oder als größeres Kind in eine fremde Familie kommt, es wird als Jugendlicher oder Erwachsener immer auf der Suche nach seiner Heimat, nach seiner Mutter sein, bewusst oder unbewusst. Es wird fragen, wer ihm den Namen gegeben hat und nicht verstehen, wenn dieser geändert wurde.
    So lange Politiker, Sozialarbeiter, Richter, Pflegeeltern oder Adoptiv­eltern davon keine Ahnung haben, so lange sollten sie nicht im Kinderschutz involviert sein.
    "Ein Kindesentzug ist immer eine der drastischsten Erlebnisse für eine Kinderseele, schlimmer, als einen oder beide Elternteile durch den Tod zu verlieren."
    Ein Kindesentzug ist immer eine der drastischsten Erlebnisse für eine Kinderseele, schlimmer, als einen oder beide Elternteile durch den Tod zu verlieren. Der Verbleib in der Famililie muss also deutlich schlimmer sein, damit dieser Schritt zu verantworten ist.
    Norwegen hat sich schon früh um das Recht von Kindern verdient gemacht und ist laut UNO eines der besten Länder, in denen Kinder aufwachsen können. Norwegen ist eines der führenden Länder, wenn es um das Recht von Kindern geht. Das ist aber kein Freibrief für Norwegen mit seiner Institution Barnevernet, nach Gutdünken über das Wohl eines Kindes zu entscheiden, ohne es daran teilhaben zu lassen.
    Es ist auch kein Freibrief, Vielfalt und Andersartigkeit in der Erziehung durch die staatliche Barnevernet zu unterdrücken und ein Klima von Angst und Verunsicherung zu schaffen, sowohl bei allen (nicht nur bei den betroffenen) Eltern und Kindern.
    Kinder und Eltern sind gleichberechtigt und die Verantwortung für die Erziehung, für das Wohl der Kinder, muss bei den Eltern liegen. Nur wenn die Gleichberechtigung gestört ist, also wirklich elementar gestört ist, kann eingeschritten werden.
    Erschreckend finde ich, wie schnell der Child Protection Services Barnevernet eingeschaltet wird, sei es von Ärzten oder Lehrern. Vielmehr müsste gerade diesen Menschen Raum gegeben werden, selbst das Gespräch mit den Eltern zu suchen, ohne daraus gleich einen Aktenfall zu machen. Mir wird der Eindruck vermittelt, dass Menschen, die mit Kindern arbeiten, unter massivem Druck stehen, keine Fehler zu machen. Daraus resultiert Angst. Aus Angst entstehen Fehler. Und die mangelnde Bereitschaft, mit dem Barnevernet zu kooperieren.
    Überall, wo Menschen sind, passieren Fehler. Auch in der Erziehung. Das ist menschlich. Keine Fehler machen zu dürfen ist unmenschlich. Das System Barnevernet in seiner aktuellen Form verhindert eine Vertrauensbasis, und viele Fälle zeigen die Angst vor diesem norwegischen System. [...]
    Mit der starren und unkontrollierbaren Haltung vieler Niederlassungen des Barnevernet hat der Child Protection Services viel Vertrauen zerstört und, wie bereits angeführt, Angst gesät, damit eine für viele unüberwindbare Kluft geschaffen, mit Barnevernet zu kooperieren, zumal Barnevernet nicht nicht einmal ausreichend über wirklich kompetentes Personal verfügt. [...]
    Solange Politiker, Richter, Sachverständige die Seele eines Kindes nicht verstehen, diese erst gar nicht ansehen und nicht bereit sind, mit anstatt über das Kind zu entscheiden, stellt sich Norwegen mit seiner Kinderfürsorge Barnevernet mit totalitären Systemen auf eine Stufe.
  2. zitiert von Karin Jäckel, in: "Das Urteil des Salomon. Eine Großmutter kämpft um ihre Enkelin.", 2005, S. 380 f.

Querverweise

Netzverweise

Barnevernet
  • Bericht über den Entzug von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit durch die staatliche Kinderschutzbehörde "Barnevernet" in Norwegen, AfD-Bundestag am 22. Mai 2020
    • Pdf-icon-extern.svg Zur Anfrage und Antwort der Bundesregierung[ext]
  • Andreas Thonhauser: Straßburg: Mutter gegen Norwegen, Die Tagespost am 25. September 2019
    Anreißer: Nach elf Jahren bekam nun eine Mutter vom Straßburger Gerichtshof Recht zugesprochen. Die norwegische Jugendschutz­behörde Barnevernet hatte ihr ihren Sohn entzogen.
    Auszug: Nun bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte in Straßburg, dass damit gegen die Rechte von Frau Strand-Lobben und die ihres Sohnes verstoßen worden ist. Die heute 33-Jährige erhält nun eine finanzielle Entschädigung. Ihren Sohn wird sie dennoch nicht wieder in die Arme schließen dürfen. Er hätte sich so sehr an die Adoptiv­familie gewöhnt, dass es unverantwortlich wäre, ihn aus dieser Umgebung zu reißen.
    Auf rechtlicher Ebene ist dieses Urteil ein Erfolg. Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte ist zuständig für mehr als 800 Millionen Menschen aus 47 Ländern inklusive Türkei und Russland. Jedes Urteil beeinflusst künftige Entscheidungen. Jede Entscheidung der Richter zugunsten der Eltern- und Familien­rechte stärkt deren Geltung in ganz Europa. In dem Fall Strand-Lobben ging es konkret um Artikel 8 der Menschen­rechts­konvention: "Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familien­lebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs." Aus dem Anspruch auf Achtung des Privat- und Familien­lebens leitet sich auch der Anspruch der Eltern auf ihre Kinder und der Kinder auf ihre Eltern ab.
    "Barnevernet" - so der Name der norwegischen Kinder- und Jugend­schutz­behörde - maß der Bedeutung der Herkunfts­familie und dem Elternrecht der Mutter wenig Bedeutung bei. Auch die Urteile der nationalen Gerichte konzentrierten sich zu einseitig auf das vermeintliche Kindeswohl und ignorierten die Rechte der Mutter. Dies wiegt umso schwerer, weil sich Frau Strand-Lobben während einer schwierigen Schwangerschaft von sich aus vertrauensvoll an die Kinderwohlfahrt gewandt und um Hilfe gebeten hatte. Diese wurde ihr zunächst auch gewährt, in Form der Aufnahme in eine Mutter-Kind-Einrichtung.
    Erst als sie sich nach der Geburt stark genug fühlte, ihr Leben und das des Kindes wieder selbst in die Hand zu nehmen, und den Wunsch äußerte, die Einrichtung zu verlassen, entzog man ihr das Kind.