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Lebenspartnerschaft

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Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist zulässig, wenn die Erklärenden gleichen Geschlechts sind.[1]

Nach deutschem Grundgesetz (GG), Antidiskriminierungsgesetz und diversen internationalen Gesetzen, zu deren Einhaltung sich Deutschland verpflichtet hat, ist jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unzulässig.

Warum dürfen Männer und Frauen in Deutschland keine Lebenspartnerschaften eingehen, wie etwa in Frankreich?[2]

Einzelnachweise

  1. § 1 Abs. 1 LPartG
  2. The PRO anti: Homo-Ehe: asozial?

Querverweise

Netzverweise