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Homo-Ehe

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Information icon.svg "Wer die Ehe umdefiniert, raubt dem Kind sein natürliches Recht auf Vater und Mutter." (Hedwig von Beverfoerde, Aktionsbündnis Demo für Alle)

"Wer die Ehe für Alle fordert, wird sich bald noch wundern, was dann alles gern Ehe sein würde. Wer einmal glaubt, Ehe umdefinieren zu können, der wird es auch ein zweites, drittes oder vielfaches Mal tun." (Birgit Kelle, Frau 2000plus)

"Es geht um die Abschaffung der Ehe." (Homo-Aktivistin[1])

"Das Wesen der Ehe ist vorstaatlich und kann weder von Parlamenten noch von zeitgeistigen Strömungen verändert werden."[2]

Hauptseite » Recht » Familienrecht » Ehe » Homo-Ehe
Politischer Jahrmarkt: Die Ehe für Alle! - "Gleichstellung! Endlich Gleichstellung!"
"Ehe für Alle!" = "Entwertung der Ehe durch Beliebigkeit!"

Der Begriff Homo-Ehe (Wortzusammenziehung aus Homo[wikt] als Abkürzung für Homosexualität und dem Begriff Ehe) ist ein medialer Neologismus[wp] und ein Kampfbegriff der Homo-Lobbyisten, mit dem die Lebens­partnerschaft gleich­geschlecht­licher Partner gemeint ist.

Der Begriff Homo-Ehe ist aus semantischer Sicht irreführend, weil er unterstellt, dass eine gleich­geschlecht­liche Partnerschaft mit einer Ehe, die eine Verwandtschaft zwischen zwei Herkunftsfamilien stiftet, vergleichbar wäre. Tatsächlich ist die gleich­geschlecht­liche Partnerschaft ein Konkubinat von Schwulen oder Lesben.

Zitat: «Auch wenn man über die steuerliche Gleichstellung nicht­ehelicher, also auch gleich­geschlechtlicher Lebens­gemein­schaften, wo die Partner füreinander in Haftung stehen, diskutieren kann, hebt das nicht die Unmöglichkeit einer "Homo-Ehe" auf.»[5]
Zitat: «Wenn [das Homokonkubinat] nun durch dasselbe Gesetz geregelt werden soll, wie die eigentliche Ehe, so kommt das im Grunde einer Abschaffung der Zivilehe gleich. Das Wort "Ehe" wird damit der staatlichen Willkür zum Opfer fallen und ab diesem Moment nur mehr ein sinn­entleerter Begriff, eine Worthülse sein. Das ist aber das Gegenteil dessen, wie ein Rechtsstaat agieren soll.

Dies macht sich auch in der öffentlichen Diskussion bemerkbar: Wir erleben seit Wochen eine völlig fanatisierte und irrationale Debatte rund um die Homo-Ehe. Dies kann auch nicht anders sein. Einen anderen Weg, eine sog. Homo-Ehe durchzusetzen, gibt es nicht. Vernunft muss beiseite geschoben werden.» - Mathias von Gersdorff[6]

Durch die rechtliche Gleichstellung des Zusammen­lebens gleich­geschlecht­licher Paare mit der Ehe wird die eheliche Lebensform implizit zu einem Konkubinat abgewertet. Der oft gegebene Hinweis, dass mit der "Zubilligung gleicher Rechte" den Verheirateten nichts weggenommen würde, ist also irreführend und falsch.

Zitat: «Die Homo-Ehe ist ganz offensichtlich ein Anliegen ihrer politischen Funktionäre und nicht der allermeisten Schwulen selbst.» - André F. Lichtschlag[7]
Trotz der Massenproteste in Frankreich hält die Regierung Hollande an ihren Plänen fest, die Homo-Ehe einzuführen.[8]

Abgrenzung zur Ehe

Birgit Kelle über die so genannte Ehe für alle.
Vergleich: Ehe und Konkubinat
Ehe / Konkubinat heterosexuell homosexuell
Ehegemeinschaft
(Familie)
Basis: Verwandtschaft[9] ? [10]
Ziel: Nachwuchs, Erbschaft, Existenzsicherung
Beginn: Formeller Akt durch Eheschließung vor dem Standesamt[wp] mit Eheurkunde[wp]
Dauer: auf Lebenszeit[11]
Ende: Nach Beendigung der Ehegemeinschaft besteht Anspruch auf Entschädigung (Unterhalt)
Scheidung: offizielle Aufhebung der Ehe vor einem Gericht[12]
Recht: Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG
Lebensgemeinschaft
(Konkubinat)
Basis: Zweierbeziehung von Mann und Frau, Liebe[13] Zweierbeziehung von Schwulen oder Lesben, Liebe[13]
Ziel: Selbstverwirklichung, Sex Selbstverwirklichung, Sex
Beginn: Informeller Akt durch "Zusammenziehen" oder zwei­seitiger Konfrontation des Umfeldes mit vollendeten Tatsachen "Wir sind jetzt zusammen!" Informeller Akt durch "Zusammenziehen" oder zwei­seitiger Konfrontation des Umfeldes mit vollendeten Tatsachen "Wir sind jetzt zusammen!"
Dauer: unbestimmt (so lange es gut geht) unbestimmt (so lange es gut geht)
Ende: Mit dem Erlöschen der Liebe entfällt die Geschäftsgrundlage[13] Mit dem Erlöschen der Liebe entfällt die Geschäftsgrundlage[13]
"Schluss machen": informeller Akt, mit dem die Beziehung ein­seitig aufgekündigt wird: "Ich habe mich getrennt!"[14][15] "Schluss machen": informeller Akt, mit dem die Beziehung ein­seitig aufgekündigt wird: "Ich habe mich getrennt!"[14][15]
Recht: nicht justiziabel, nicht schützbar[16] nicht justiziabel, nicht schützbar[16]


Das Problem ist die Position des Staates: Nachdem die Eheschließung der Kirche entzogen und in einen staatlichen Hoheitsakt verwandelt wurde - worauf eine standes­amtliche Trauung und die Rolle des Staates beim Vollzug der Scheidung hinausläuft - kann man sagen, dass die (heterosexuelle) Ehe auf den Status degradiert wurde, der jetzt von eingetragenen Lebens­partner­schaften eingenommen wird.

Denn bei der Eheschließung geht es nicht darum, eine Steuereinheit für die staatlichen Steuer­ein­nahmen zu werden; in christlicher Theologie werden Mann und Frau vielmehr "ein Fleisch". Obwohl sie ursprünglich nicht miteinander verwandt sind, macht die Ehe aus ihnen einen Leib, Verwandte, ein für die Geburt von Kindern passendes Umfeld. Zwei Männer können nicht auf diese Weise "ein Fleisch" werden, eben weil sie zusammen keine Kinder haben können. Entsprechend ist die Ehe ein Gelübde im Angesicht Gottes. Welche Meinung man auch immer über die Existenz oder Nichtexistenz Gottes hat: Die Eigenschaft eines Gelübdes ist, dass es nicht aufgehoben werden kann - weder von der Kirche, noch vom Staat. Ein feierliches Gelübde, und hierzu gehören auch der Krönungseid sowie justizielle und politische Amtseide, bindet ein Individuum ein Leben lang. Zu behaupten, dass der Staat ein Paar "scheiden" kann, führt das Gelübde ad absurdum. Es bedeutet, dass das Paar die ganze Zeit nicht wirklich "ein Fleisch" war. Eine standes­amtliche Trauung ist deshalb auch lediglich eine eingetragene Lebens­partner­schaft.

Das Problem des Konstrukts "Schwulenehe" ist, dass der Staat niemanden in "ein Fleisch" verwandeln kann. Wenn sie in einer Kirche zu heiraten wünschen, feierliche Gelübde ablegen wollen, die einem möglicherweise existierenden höchsten Wesen etwas bedeuten oder auch nicht, dann kann der Staat solche Gelübde nicht für nichtig erklären.[17]

Nebenwirkungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • Ausländische Lebenspartner schützt die Homo-Ehe vor Abschiebung.
  • Seit Ende 2010 erhalten Ausländer, die mit Deutschen verpartnert sind, BAföG-Leistungen[wp].[18]
  • Durch die neuen Anreize wird ganz offensichtlich die Zahl der Homo-Ehen steigen. Was für Fritz und Heidi bislang schwierig war, schon weil sich einer schnell mehr davon versprechen könnte, liegt nun für den gut verdienenden Fritz und Skatbruder Kalle, der nur einen Aushilfsjob hat, doch entscheidend näher. Beide stehen auf Frauen, fliehen aber wie viele andere vor der ehelichen Bindung aufgrund der systematisch Männer benachteiligenden Versorgungs­gesetze. Gehen beide nun eine (Schein-)Lebens­partnerschaft miteinander ein, sind Missverständnisse von Beginn an ausgeschlossen. Zukünftig werden beide den gemeinsamen Verdienst geteilt durch zwei versteuern. Anschließend gibt Fritz dem Kalle von seiner hohen Steuerersparnis die Hälfte ab und damit noch ein zweites Gehalt oben auf. Beide schließen noch eine Risiko-Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ab, und der länger Lebende hat auch im Alter noch einen schönes Plus.[7]

Doppelmoral und -standards

Was Feministen im Eherecht als selbstverständlich und sozial gerecht betrachten, nämlich Alimente für die Mutter im Falle einer Scheidung auch ohne Sorgerecht und Umgang für den Vater, gilt in gleich­geschlechtlichen Beziehungen als Härtefall, zu dessen Konsequenz der Lebenspartner nicht verpflichtet werden darf: Die Sorge und die Alimentierung des gemeinsamen Kindes. Der Grundsatz aus § 1592 BGB, "Vater" des Kindes ist die Frau, mit der die Mutter verpartnert ist, fehlt.

Lesbische Frauen, die sich gemeinsam ein Kind anschaffen (Stichwort Samenraub), werden nach einer Trennung nicht für das Kind verantwortlich gemacht, sondern der "Samenspender" wird ausfindig gemacht und vom Staat verantwortlich und zum Zahlesel gemacht.[19][20]

Wir haben es hier mit einer Forderung zu tun, die von Männerrechtlern seit Jahren kommt: Keine Alimente ohne Sorgerecht! In Lebenspartnerschaften ist das selbstverständlich. Man muss also nur gleichgeschlechtlich sein, dann geht alles.[21]

Kritik

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Günter Krings[wp] sagte zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: "Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst genommen werden - auch vom Bundes­verfassungs­gericht." In einem Beitrag für eine Festschrift zum 80. Geburtstag des Staats­rechts­lehrers Karl Heinrich Friauf[wp] wirft Krings insbesondere dem Ersten Senat in Karlsruhe vor, er "bereitet nun den Weg für die völlige Gleich­behandlung von Ehe und eingetragener Lebens­partner­schaft, ignoriert die exzeptionelle Schutz­anordnung des Art. 6 Abs. 1 GG und lässt die Norm, soweit sie sich auf die Ehe bezieht, leer laufen".[22]

Homo-Lobbyverbände wie beispielsweise der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fahren die klassische "Wir-fühlen-uns-benachteiligt"-Argumentation:

"Lebenspartner sind in den vergangenen Jahren in immer mehr Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden. Es gibt aber noch immer einige Bereiche, in denen Lebenspartner im Vergleich zu Ehegatten massiv benachteilt werden."[23]

Einen aktiven Nachweis darüber, dass auch bei gleich­geschlechtlichen Paaren eine Verschwägerung der Herkunfts­familien stattfindet, wird nicht geführt. Die bloße Behauptung, benachteiligt zu werden und die formale Forderung nach Gleichstellung (kann man Äpfel und Birnen "gleichstellen"?), reicht ihnen aus für das Einfordern von Privilegien.

Norbert Geis reagiert auf wüste Beschimpfungen von Gegnern der Homo-Ehe durch Homo-Lobbyisten:

"Die Angriffe auf Gegner der Homo-Ehe zeigt einmal mehr, dass gerade jene, die am lautesten nach Toleranz schreien, andere Meinungen als ihre eigene nicht ertragen können."[24]

In der Jungen Freiheit bezweifelt Thorsten Hinz den gesellschaftlichen Mehrwert durch politisch erzwungener "Verschwulung":

"Deutschland muss, um seine Zukunft zu sichern, weiblicher, ausländer- und homo­affiner werden. So lautet das gesellschafts­politische Credo. (...) Die Kumulation des blanken Hasses (neudeutsch: Shitstorm), den die Homo-Szene im Internet über die CDU-Politikerin Katherina Reiche hereinbrechen ließ, widerlegt auch den zivilisatorischen Zugewinn der forcierten Verschwulung."[5]

In Österrreich liegt ein erster Fall vor, wo eine Lesbe einem Mann sein Vaterrecht streitig macht und auf Ebene der EU tatkräftig von Lesben- und Schwulen­verband (LSVD) unterstützt wird.[25]

Bedeutungslosigkeit der Ehe

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jüngst das Ehegattensplitting auch für ""Homo-Ehen"" als verfassungsrechtlich geboten erklärt. Was von dem Urteil zu halten ist, zeigt ein Blick auf seine Vorgeschichte. Ursprünglich war die Ehe für das BVerfG die "Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft, deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden" könne. Das deckte sich damit, dass Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (Art. 6 I GG) "unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" stehen. Im Jahr 2002 hat das Gericht die "Besonderheit" dieses Schutzes dann aber für juristisch bedeutungslos erklärt.[26]

Diese Bedeutungslosigkeit der Ehe ermöglicht die Aufwertung von Paarbeziehungen homoerotisch veranlagter Männer bzw. Frauen (Homokonkubinat).

Grundgesetz auf dem Treibsand des Zeitgeistes

Zitat: «Im Jahr 2002 hat das Gericht die "Besonderheit" dieses Schutzes dann aber für juristisch bedeutungslos erklärt. Damit konnte es argumentieren, dass sich aus Art. 6 I GG kein Gebot herleiten lasse, "andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen". Im Klartext: Das Lebenspartnerschaftsgesetz war danach verfassungsgemäß. Nachdem weitere elf Jahre verstrichen sind, hält es das BVerfG nunmehr sogar für verfassungsrechtlich verboten, der Eingetragenen Lebenspartnerschaft Vergünstigungen vorzuenthalten, die der Ehe gewährt werden. Der Gesetzgeber soll also gar keine Unterscheidung mehr machen dürfen, selbst wenn er die parlamentarische Mehrheit dafür hat. All dies zeigt, dass diese Rechtsprechung auf dem Treibsand des Zeitgeistes beruht. Der veränderte Zeitgeist wird unauffällig in das Grundgesetz hineingeschmuggelt und anschließend als verfassungsrechtliches Gebot wieder herausgeholt.» - Johann Braun[wp][26]
Zitat: «Das Sexualverhalten gehört in unserem Kulturkreis in den Bereich des Privaten, der den Staat im Prinzip nichts angeht. Anders verhält es sich mit den Folgen, die aus diesem Verhalten resultieren können; denn hier geht es um etwas, das letztlich alle betrifft. Wie man früher allgemein wusste, ist die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau - gemeinhin Ehe genannt - die Grundlage für den Fortbestand jeder Gesellschaft und all dessen, was sie an kulturellen und zivilisatorischen Leistungen aufzuweisen hat. Solange die nächste Generation nicht aus der Retorte kommt, hängt es vom Verhalten der Ehegatten ab, was aus der menschlichen Gattung wird. Deshalb ist der Staat gut beraten, einen institutionellen Schutzraum für diese Lebensform bereitzustellen, auf die er selbst existentiell angewiesen ist. Dass hetero- und homosexuelles Verhalten moralisch gleich zu bewerten sind, mag sein. Sie jedoch symbolisch für rechtlich gleichwertig zu erklären, ist ein Zeichen für den Verlust aller Überlebensinstinkte.» - Johann Braun[26]
Zitat: «Soziale Normalität kann es nur geben, wo es soziale Normen gibt. Für jemand, der alles für gleichermaßen gültig und damit letztlich für gleichgültig hält, gibt es daher keine Normalität, sondern allein statistische Häufigkeiten.
Freilich sind es nicht die positiven Rechtsnormen, die darüber entscheiden, was in diesem Zusammenhang "normal" ist, sonst wäre die Argumentation zirkulär. Richtungweisend sind vielmehr die kulturellen Normen, die eine Gesellschaft prägen und tragen. In einer stabilen Gesellschaft versteht sich insoweit das meiste von selbst, in einer labilen, die keinen Lebenswillen mehr hat, müssen lange Argumentationsketten aufgebaut werden. Wo die Zeit dazu fehlt, kann man sich mit einem kurzen Test behelfen: Man muss nur fragen, ob ein bestimmtes Verhalten normativ geboten werden könnte. Homosexuelles Verhalten könnte nie zur allgemeinen Norm erhoben werden; es kann immer nur Ausnahme von der Regel sein. Deshalb kann es zwar toleriert, aber niemals als "normal" deklariert werden. Wer etwas anderes sagt, weiß nicht, was er redet.» - Johann Braun[26]
Zitat: «Noch in ihrem "Regierungsprogramm 2013-17" hatten die Unionsparteien festgeschrieben:
"Wir bekennen uns zum Verfassungsgebot der besonderen Förderung von Ehe und Familie. Die Diskriminierung anderer Formen der Partnerschaft, auch gleich­geschlechtlicher Lebens­partner­schaften, lehnen wir ab."

Damit stand für jeden, der des Lesens mächtig ist, fest: Gleich­geschlechtliche Lebens­partner­schaft ist eine "andere Form der Partnerschaft" als Ehe und Familie. Und als solche ist sie zwar nicht zu diskriminieren, steht aber eindeutig nicht unter dem Schutz des Artikel 6 GG. [...]

Die Abstimmung [am 30. Juni 2017] wird gleichzeitig deutlich machen, welche unserer Abgeordneten noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen - und welche sich davon gelöst haben. Denn ganz so einfach, wie dem naiven Volk gerade vorgemacht wird, ist es mit EfA dann doch nicht.

Als seinerzeit heiß darum gerungen wurde, ob die gleich­geschlechtliche Lebens­partner­schaft überhaupt zulässig sei, trat nach entsprechender Anrufung das oberste deutsche Gericht auf den Plan. In einem umfänglichen Urteil stellten die Verfassungs­richter fest: Ja, die Lebens­partner­schaft ist zulässig. Gleichzeitig aber befanden sie auch: Zulässig ist diese Lebens­partner­schaft nur und ausschließlich deshalb, weil sie ausdrückliche keine Ehe ist. Wörtlich liest sich das wie folgt:

"Jeder ehefähigen Person steht auch nach Einführung der eingetragenen Lebens­partner­schaft durch das LPartDisBG der Weg in die Ehe offen. Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesens­merkmal die Verschieden­geschlechtlich­keit der Partner innewohnt (vgl. BVerfGE 10, 59 <66>) und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungs­freiheit bezieht. Gleich­geschlechtlichen Paaren bleibt auch nach dem LPartDisBG die Ehe verschlossen. Ihnen wird für eine dauerhafte Bindung als Rechtsinstitut allein die eingetragene Lebens­partner­schaft eröffnet." (aus dem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichtes vom 17.07.2002 zum Az. 1 BvF 1/01, veröffentlicht BVerfGE 105, 313 ff.).

Dort steht unmissverständlich, dass homosexuelle Partnerschaften niemals "Ehe" sein können - und folgerichtig auch niemals unter den Schutz des Artikels 6 GG fallen werden.» - Tomas Spahn[27]

Zerschlagung bürgerlicher Institutionen

Auf die Frage: "Wenn Sie die Gefahr sehen, dass, nachdem heute die Homo-Ehe zu einer der traditionellen Ehe gleichwertigen Lebensform wird, morgen weitere Lebensformen folgen werden - übertreiben Sie da nicht?"

Zitat: «Keineswegs. Die Homo-Ehe ist bekanntlich vor allem von denjenigen politischen Kräften propagiert und durchgedrückt worden, die ursprünglich für die bürgerliche Ehe nur Spott übrig hatten. Ziel dieser Kräfte war und ist die Revolutionierung der Gesellschaft und die Zerschlagung aller überkommenen Institutionen. Dass man in den späten achtziger Jahren fast von einem Tag auf den andern nicht mehr die Abschaffung, sondern die "Öffnung" der Ehe für gleichgeschlechtliche "Paare" gefordert hat, bedeutet keine Abkehr von diesem Ziel. Im Gegenteil: Man hatte lediglich erkannt, dass sich dieses auf solche Weise unverfänglicher erreichen lässt.
Die von den "progressiven" Kräften beschworene "Lebens­formen­politik" sollte alle denkbaren "Lebensformen" ohne Rücksicht auf Geschlecht und Zahl der Beteiligten nebeneinander ermöglichen und keine davon "diskriminieren". Eine Sumpfblüte dieser Agenda, die gerade in unseren Tagen wieder ans Licht kommt, war die Verharmlosung ("Normalisierung") der Pädophilie. Daran waren viele beteiligt, die dies heute leugnen oder sich angeblich nicht erinnern können; denn insoweit weht der Wind mittlerweile aus einer anderen Richtung. An dem Plan, die Revolutionierung der Gesellschaft auf sanfte Weise, nämlich durch die Aushöhlung der bürgerlichen Institutionen und die politisch-korrekte Umpolung des Denkens zu erreichen, hat sich indessen nichts geändert.» - Johann Braun[26]

Damit niemand der Homo-Propaganda auf den Leim geht, man würde ja "nur" fordern, was Mann und Frau in der bürgerlichen Ehe zustünde. In Thailand wurde eine Homo-Hochzeit zu Dritt gefeiert:

Zitat: «Um den Homo-Phantasien die Spitze zu geben, fand die erste Dreier-"Homo-Hochzeit" der Welt in der Provinz Uthai Thani in Thailand statt. Die Nachricht von Nanopress über die drei "Frisch­vermählten" machte schnell die Runde. Die Bilder der "Hochzeit" wurden auf Facebook verbreitet. Wie Nanopress berichtet, sind Joke 29 Jahre, Art 26 Jahre und Bell 21 Jahre alt. Alle drei haben sich im Rahmen einer hochzeits­ähnlichen Feier "ewige Liebe geschworen". Auf Facebook begründete einer der drei Männer die Dreier-Verbindung mit den Worten: "Die Liebe ist bedingungslos und beschränkt sich nicht nur auf zwei Personen. Die Liebe bringt den Frieden in die Welt." Ob er den Unterschied zwischen Liebe und Sex kennt, geht aus dem Facebook-Eintrag nicht hervor.»[28]
Zitat: «Schwule und Lesben werden gnadenlos instrumentalisiert und zwar im Kampf gegen jede Form von traditioneller Identität und Herkunft. Das ist aber nur die Oberfläche. Tatsächlich sollen sie einem riesigen reproduktions­technischen Markt als Türöffner dienen. Spätestens, wenn die Gleichstellung der Homo-Ehe erreicht ist, wird es einen Kampf um die Legalisierung der Leihmutterschaft geben.» - Andreas Lombard[29]

Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Laut einer Studie der University of Texas in Austen haben Kinder, die bei einem homoerotischen Männer- und Frauenpaar aufwachsen, im Erwachsenenalter größere Schwierigkeiten. In der Ausgabe Juni 2012 der Wissenschaftszeitschrift Social Science Research wurden die Ergebnisse der Studie veröffentlicht, die zum Mittelpunkt der aktuellen Debatte um die Zulassung von homoerotisch veranlagten Menschen zur Adoption von Kindern werden dürfte.

Die vom an der Universität von Texas tätigen Soziologen Mark Regenerus erarbeitete wissenschaftliche Studie ergab, dass Kinder, die von einem gleichgeschlechtlichen Paar aufgezogen wurden, größere Schwierigkeiten haben als Kinder, die in einer Familie aus Mann und Frau aufwachsen. Der Autor der Studie stellte statistisch signifikante Unterschiede bei den Angaben Erwachsener fest, die bei Homosexuellen aufwuchsen oder in ihrer biologischen Familie bei Vater und Mutter. Insgesamt stellte Regnerus fest, dass Kinder, die ihre ganze Kindheit in einer stabilen, traditionellen Familie mit ihrem leiblichen Vater und in ihrer leiblichen Mutter aufwachsen, deutlich bessere Chancen haben, im Erwachsenenalter Erfolg zu haben.

Verschiedene Homosexuellenverbände griffen Regnerus als Person und seine Studie umgehend verbal an. Regnerus bezeichnete den Verbalangriff dieser Verbände als "unglücklich". Seine Studie entspräche allen "wissenschaftlichen Mindeststandards" und sei von "höchster Qualität". Er könne nicht für die politische Inopportunität der Ergebnisse seiner Studie als Wissenschaftler haftbar gemacht werden. Die seitens der Verbände geäußerte Kritik beurteilte er als "unverhältnismäßig" und als potenzielle Gefahr für die Forschungs­freiheit.[30]

Ablehnung unter homoerotisch veranlagten Menschen

Die Homo-Ehe in Großbritannien ist auch unter Homosexuellen umstritten, wie der britische Politiker und damalige EU-Parlamentsabgeordnete David Coburn[wp] feststellte. Er hält sie für einen Angriff auf das Christentum und nennt sie "hanebüchenen Unsinn". Die Einführung der Homo-Ehe wertet er als Versuch, andere Menschen herabzusetzen und ihre Werte zu schmähen. "Das ist bloß für ein paar Prinzessinnen, die sich in ein Brautkleid werfen, einen Schnurrbart ankleben und so vor der Szene Eindruck schinden wollen. Wenn es darum geht, ehrlich, dann war es die Aufregung nicht wert." Auch der staatlichen Rundfunk, die BBC, gehe in ihrem Bemühen, Homosexuelle zu repräsentieren, viel zu weit. Es gäbe kein einziges Programm im Fernsehen, in dem es nicht irgendwie um homosexuelle Handlungen ginge. Die Folge sei, dass sich in der realen Welt selbst die Homosexuellen darüber lustig machen würden. Die seien ohnehin nicht alle derselben Meinung; auch sie lehnten die Homo-Ehe durchaus ab.[31]

Konstruktionsfehler

Zitat: «Ein Leser weist mich gerade auf einen dramatischen Konstruktionsfehler der gleichgeschlechtlichen Ehe hin. Gottogott:

Naja, es gibt doch mindestens 60 Geschlechter, manche sagen über 4000.

Find da mal einen vom gleichen Geschlecht…» - Hadmut Danisch[32]

Zitate

Zitat: «Wenn [Menschen] behaupten, die Institution Ehe würde nicht zerstört, wenn sie alle möglichen anderen Beziehungs- und Verwaltungsformen - wie z. B. eine homosexuelle Partnerschaft - mit einbeziehe. Tatsächlich geschieht jedoch genau das: Das Konzept der Ehe wird damit inhalts- und bedeutungslos. Jeder kann alles darunter verstehen. [Oder eben auch nichts.] Entscheidend ist letztendlich nur, was der Staat als legale Verwaltungsform anerkennt und was nicht. Wir kennen die Ideologie unseres und anderer westlicher Staaten, die monogame heterosexuelle Ehe hat keine große Priorität. Das Konzept Ehe wird dadurch zerstört, indem man es vermeintlich "befreit" - "befreit" von einer als "zu eng begrenzt" bezeichneten Bedeutung, um den Preis der letztendlichen Inhaltslosigkeit.
Die Masse der nicht zu solchen abstrakten Gedanken fähigen Menschen interpretiert die Frage so: "Sie lieben sich, also warum sollen sie nicht heiraten?"
Diese Auffassung klammert zum einen aus, dass es keine Definition von Liebe gibt: Die Anerkennung durch den Staat soll wohl als letztes dazu dienen, die Promiskuität zu sanktionieren. (Wo wären wir ohne ONSs und Seitensprung-Agenturen - monogame Beziehungen? Igitt, wie abartig!) Zum anderen hat der Eheschluss nicht das geringste mit Liebe zu tun - weder wird durch ihn Liebe geschaffen, noch wird sie durch ihn bewahrt.
Diese Ansicht verkennt, dass der ursprüngliche staatliche Schutz der Ehe überhaupt nichts mit Gefühlen zu tun hat - wie sie ihre Ehe gestalten, bleibt den Partnern überlassen.
Die Ausweitung - bzw. Entkonkretisierung des Begriffes hat allerdings sehr konkrete politische Folgen, die in obiger Auffassung nicht verstanden werden. Die Ehe ist mehr als ein rechtlicher Zusammenschluss zweier Menschen. Als Ursprung der gesellschaftlichen und menschlichen Reproduktion ist sie - oder kann sie, idealerweise - mehr sein als zu was jedes politische Gesetz sie erklären wollen könnte. Sie hängt unmittelbar mit dem Konzept der Familie zusammen, weshalb es kaum verwunderlich ist, dass auch dieses Konzept durch Ausweitung von der Auflösung bedroht ist.» - Newman[33]
Zitat: «Die Gleichstellung alternativer Partnerschaften mit Ehe & Familie wertet erstere nicht auf, sondern letztere ab und reduziert sie.
Einen besonderen Nutzen haben Interessengruppen, die sich hinter dem Begriff Staat verstecken. Wenn die faktische Untrennbarkeit von Biologie und Sozialem, wie sie in traditioneller Ehe und Familie ihre Entsprechung fand, in gesetztlicher Realität getrennt wird, dann gibt es nichts, woraus sich die Familie noch legitimieren kann, außer ihrer Begriffs­bestimmung durch den Staat, die allein der Verwaltung dient. Der Staat erlaubt, verteilt oder verwehrt Kinder bzw. den sozialen Kontakt zu ihnen, wo durch die Biologie eine faktische Bindung gegeben ist; er ordnet neu in seinem Interesse, wo diese Verbindungen nicht bestehen, und sieht es als seinen Auftrag an, diese gekappten Bindungen als exemplarisch darzustellen und zu fördern.
[...] Begriffe wie Ehe und Familie haben keine Bedeutung mehr.» - Newman[33]
Zitat: «Einer der Gründe, warum alternative Sexualitäten und Lebensmodelle durch die Politik solch eine Würdigung und Förderung erfahren, ist die Destabilisierung (behaupteter) männlicher Macht. Die Ehe wurde - und wird - als Kontroll­instrument des Mannes über die Frau gesehen (oder zumindest behauptet). Alles, was diese Vormacht irgendwie durchbricht oder in Frage zu stellen verspricht, ist erwünscht und förderungs­würdig. Es gibt keinen anderen "Nutzen" - die "Gleichstellung" erfüllt keinen Zweck, außer der Auflösung der Institution.»[34]
Zitat: «Aus Ehe & Familie werden temporäre F*ckgemeinschaften!» - Kalle Wirsch[35]
Zitat: «Für etwas, das keine Ehe ist, rechtlich so gestellt zu werden, als ob man eine Ehe führe, ist ein Sonderrecht!» - Alex[36]
Zitat: «Die "Ehe für alle" ist ein Terminus der Neuen Weltordnung, genauso wie "humanitäre Intervention" bedeutet sie das krasse Gegenteil des Gesagten: Die Institution der Ehe wird nicht ausgeweitet, sondern zerstört - wie die "Humanität" durch die Militär­interventionen.» - Jürgen Elsässer[37]
Zitat: «Es sei erwähnt, dass der Staat ohnehin keine Ehe zu schließen hat und dass dies Aufgabe der Kirche ist. Insofern wird auch nichts wirklich entwertet, weil die staatliche Ehe-Bescheinigung ohnehin kein Sakrament, sondern ein dem staatlichen Scheingeld nicht unähnlicher Witz ist, der nun eben auch inflationiert wird.» - André F. Lichtschlag[7]
Zitat: «Der Begriff Homo-Ehe ist eine Verfälschung.» - Thilo Sarrazin[38]
Zitat: «Die Verbindung von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, ist eine Essenz. Die Verbindung zweier Erwachsener, die Kinder adoptieren, ist eine Konstruktion.» - AndreasKs[39]

Literatur

  • Johann Braun[wp]: Ehe und Familie am Scheideweg. Eine Kritik des sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetzes., Roderer Verlag 2002, ISBN 3-89783-284-4

Einzelnachweise

  1. Homo-Aktivistin: Es geht um die Abschaffung der Ehe, Kath.net am 10. Juli 2015
  2. Petition an Frau Dr. Merkel: Ehe bleibt Ehe!, Citizen Go am 3. Juni 2015
  3. Götz Wiedenroth: Nur die Homo-Ehe gleichzustellen, hieße zu diskriminieren, Politik-Karikatur vom 12. März 2013
  4. Junge Freiheit: Karikatur der Woche 25/15
  5. 5,0 5,1 Thorsten Hinz: Gesellschaft: Toleranz wird nicht gewährt, Junge Freiheit am 8. September 2012
  6. Mathias von Gersdorff: Die Homo-Ehe wäre ein Angriff auf den Rechtsstaat, Kultur und Medien online am 9. Juni 2015
  7. 7,0 7,1 7,2 André F. Lichtschlag: Homo-Ehe: Der schöne Schein, ef-magazin am 27. Juni 2013
  8. Paris zu Einführung der Homo-Ehe "entschlossen", N24 am 14. Januar 2013
    Trotz der Massenproteste gegen die Homo-Ehe in Frankreich hält die sozialistische Regierung an ihren Plänen fest, die Homo-Ehe einzuführen.
  9. Durch die Eheschließung wird zwischen den beiden Herkunftsfamilien von Braut und Bräutigam eine verwandt­schaft­liche Verbindung geknüpft (Verschwägerung). Da dadurch ein vielschichtiges Beziehungs­netzwerk entsteht, sollte dies nicht leichtfertig und egoistisch von einer Partei aufgekündigt werden. Von einer Eheschließung zwischen einer christlichen Frau und einem Muslimen wird von Vertretern beider Religionen abgeraten, da die Auffassungen über Ehe, über Gleichberechtigung der Partner und (religiöse) Erziehung der Nachkommen zu weit aus­einander­liegen. Mögen die Eheleute gegebenenfalls noch individuelle Lösungswege für sich finden, so ist ein tragfähiges Übereinkommen zwischen den Herkunftsfamilien in aller Regel unwahrscheinlich.
  10. Gibt es nicht! Was soll das sein?
    Eine Lebensgemeinschaft, die auf Liebe und Sex beruht, kann weder auf Lebenszeit geschlossen werden noch wird damit die Verschwägerung zweier Herkunfts­familien angestrebt.
  11. Christlich: "Bis der Tod euch scheidet." - "Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Matthäus 19,6; Markus 10,8-9) - "Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann -, und der Mann darf die Frau nicht verstoßen." (1. Korinther 7,10-11) - "Denn ich hasse die Scheidung, spricht der Herr, Gott Israels." (Maleachi 2,16) - "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere Frau heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch." (Lukas 16,18; Matthäus 5,31-32)
    Islamisch: "Und wenn sie sich zur Ehescheidung entschließen, dann ist Allah allhörend, allwissend." (Sure 2, 227) - "Unter den erlaubten Dingen ist die Scheidung Allah am meisten verhasst." (Hadith: Abu Dawud)
    Säkular: Da die Ehebeziehung auf Dauer angelegt ist - Verwandtschafts­beziehungen[wp] wurden zwischen zwei Familien geknüpft - sollte die Scheidung die Ausnahme bleiben.
  12. Die Scheidung einer Ehe sollte im Gegensatz zum "Schluss machen" in einem Konkubinat nicht einseitig geschehen, sondern von der Überzeugung beider Herkunfts­familien getragen sein, dass die Fortsetzung der Ehe unzumutbar (bei extremer Gewalt) oder unmöglich (Eheleute und Herkunfts­familien sind unrettbar zerstritten) ist oder sonstwie Übereinkunft über die Aufhebung der Verschwägerung hergestellt wurde.
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 Zum Thema Liebe: Im Konkubinat ist die Liebe konstituierend und mit ihrem Erlöschen entfällt die Geschäftsgrundlage. Im Gegensatz dazu ist man nicht schon verheiratet, nur weil man jemanden liebt oder weil man zusammen wohnt. Auch ist man mit dem Erlöschen der Liebe nicht gleich geschieden.
  14. 14,0 14,1 Das "Schluss machen" lässt sich inhaltlich auf ein "Hey, es ist jetzt vorbei, du kannst gehn" zusammenfassen.
    Weiber gehen oft ziemlich verworrene Wege, um Beziehungen zu beenden: nehmen sich so genannte "Auszeiten", verweigern sich sexuell, suchen sich einen neuen Freund oder sogar gleich einen komplett neuen Freundeskreis ..., gerade so als würden sie Indizien hinterlassen, die der "ungeliebte" Partner einsammeln soll und ihn möglichst auf die richtige Fährte locken sollen. Das hat den Zweck, dass die unangenehme Wahrheit nicht selbst ausgesprochen werden muss, sondern "bequem" darauf gewartet werden kann, dass der Partner von allein irgendwann darauf kommt, dass er nicht mehr geliebt wird.
  15. 15,0 15,1 ElitePartner.de: Fünf Sätze beim Schlussmachen und was sie bedeuten
  16. 16,0 16,1 Liebe ist genauso wenig wie Freundschaft justiziabel, Sex ist nicht erzwingbar. Insofern kann bei einem Konkubinat die Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG nicht greifen. Die Forderung nach der Gleichstellung gleich­geschlechtlicher Lebens­gemein­schaften mit der Ehe sind deshalb systematischer Unsinn oder verfolgen den Zweck, das Institut Ehe zu einem Konkubinat abzuwerten und so des Schutzes nach Art. 6 Abs. 1 GG zu berauben.
  17. David J. Webb: Für die Freiheit der Homosexualität: Wider das politische Schwulsein, ef-magazin, Nr. 125 im August/September 2012
  18. Queer Wedding: Homo-Ehe: Rechte und Pflichten
  19. England - Schwuler Samenspender wird nach 13 Jahren von lesbischer Mutter auf Unterhalt verklagt, KuckucksvaterBlog am 29. Oktober 2012; Gay sperm donor told to pay child maintenance for 'his' two children, The Guardian am 27. Oktober 2012
    Anreißer: 13 years ago Mark Langridge helped a lesbian couple have a family. Now it's costing him £26 a week
    Es war ein Gefallen für lesbische Freundinnen: Schwuler Samenspender muss Unterhalt zahlen, Merkur am 29. Oktober 2012
  20. Samenspender - der etwas andere Vater eines etwas anderen Kuckuckkindes, KuckucksvaterBlog am 4. März 2011; "Wenn so ein Verzicht erklärt wird, ist das null und nichtig": Auch Samenspender sind unterhaltspflichtig, Deutschlandradio am 16. März 2011
    Jutta Wagner im Gespräch mit Stephan Karkowsky
    Berlin: Lesbische Mutter verklagt Samenspender auf Unterhalt[archiviert am 9. Dezember 2022], queer.de am 4. Mai 2012
  21. Homo-Ehe: asozial?, The PRO Anti
  22. Wegen Homo-Ehe: Union rügt Karlsruhe, FAZ am 10. August 2011
  23. LSVD: Stand der rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten, Stand: 25.11.2011
  24. CSU-Politiker: Homo-Lobby ist "aggressiv und intolerant", kreuz.net am 28. August 2012
  25. Adoption für homosexuelle Paare wird vor den Europäischen Gerichtshof gebracht[archiviert am 8. November 2012], Zenit am 18. September 2012
    Anreißer: Im Oktober wird ein österreichischer Fall Anhörung finden
    Kann die Lebensgefährtin der Mutter eines Kindes den Vater ausschalten?[archiviert am 8. November 2012], Zenit am 24. September 2012
    Anreißer: Die homosexuelle Adoption vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Teil 1]
  26. 26,0 26,1 26,2 26,3 26,4 Das Bundes­verfassungsgericht und die Homo-Ehe, Die Freie Welt am 18. Juni 2013
  27. Tomas Spahn: Ehe für Alle (EfA) und der Wahlkampf - Gewissensentscheidung oder genialer Coup?, Tichys Einblick am 28. Juni 2017
  28. Erste Dreier-"Homo-Ehe" in Thailand - "Alles ist Familie - Nichts ist Familie", katholisches.info am 6. März 2015
  29. Interview mit dem Publizisten Andreas Lombard: "Homosexualität" ist ein groß angelegtes Täuschungsmanöver, Neue Freiheit am 3. Dezember 2015
    Anreißer: Homosexuelle Reproduktion gibt es nicht - allen Versprechungen und Hoffnungen zum Trotz. Andreas Lombard sagt: Für den reproduktions­technischen Markt dienen sie bloß als Türöffner.
  30. Bei Homosexuellen aufwachsende Kinder haben größere Schwierigkeiten - Neue Studie, katholisches.info am 15. Juni 2012
  31. Schwuler EU-Abgeordneter kritisiert Homo-Ehe, Die Freie Welt am 31. Oktober 2014
  32. Hadmut Danisch: Warum die gleichgeschlechtliche Ehe gar nicht funktionieren kann, Ansichten eines Informatikers 11. Juni 2016
  33. 33,0 33,1 WGvdL-Forum: Zur Homo-Ehe (anlässlich des Pariser Beschlusses), Newman am 12. Februar 2013 - 19:37 Uhr
  34. WGvdL-Forum: Nutzen, Newman am 13. Februar 2013 - 23:39 Uhr
  35. WGvdL-Forum: Kalle Wirsch am 23. Februar 2013 - 10:07 Uhr
  36. Alex, Kommentar am 2. März 2013 um 1:43 Uhr
  37. Jürgen Elsässer: Adoptionsrecht für Schwule? Nein danke!, Elsässers Blog am 20. Februar 2013
  38. Thilo Sarrazin: Der Begriff Homo-Ehe ist eine Verfälschung, Focus am 23. Februar 2014
  39. MANNdat-Forum: AndreasKs am 28. Juni 2015 - 19:00 Uhr

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