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Legitimierung
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Die Legitimation oder Legitimierung (aus lat.: lex, legis = "Gesetz", "Rechtfertigung") bezeichnet:
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis der Berechtigung
- im Familienrecht bei Kindern das Erlangen der Rechtstellung der Ehelichkeit, siehe Ehelichkeitserklärung und Unehelichkeit
- in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft)[wp] und Legitimationskettentheorie[wp]
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim.
Formen der Legitimierung
Zitate
Zitat: | «Es geht hier um den Staat und seine Legitimation. Diese hat er nur durch die Mündigen (die Freien[wp], die Freisassen[wp]), nicht durch die Unmündige (den Plebs[wp], die Sklaven[wp]) bekommen. Letztere haben darauf keinerlei Anrecht.» - DvB[1] |
Einzelnachweise
- ↑ (Neugelbes WGvdL-)Forum: Dieser Staat duldet Eigenverantwortung gar nicht!, DvB am 1. Juli 2011 - 15:51 Uhr (Archiv)
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Legitimation