Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
  90 % 1.080,22 €
1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 22. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Schutzjude

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Religion » Judentum » Schutzjude
Hauptseite » Recht » Rechtsgeschichte » Schutzjude

Der Begriff Schutzjude ist eine historische Bezeichnung für einen gegen besondere Abgaben den Schutz des Landesherrn genießenden privilegierten Juden.[1]

Hoheitsrecht

Das Judenregal war ein mittelalterliches königliches Hoheitsrecht (Regal). Dieses stellte im Heiligen Römischen Reich[wp] die Juden als "Schutzjuden" gegen Bezahlung von Gebühren unter den Schutz des Kaisers.

Der Königsfrieden[wp], unter den unter­schiedlichste Personen gestellt werden konnten, war von alters her eine Einkunfts­quelle für die königlichen Kassen. Juden spielten dabei eine her­vor­ragende Rolle. Schon in der Karolinger­zeit wurden die Juden gegen Zahlung eines Schutz­zinses unter königlichen Schutz gestellt und erhielten dafür Zoll­befreiungen und vereinzelte königliche Privilegien. Die Karolinger unterschieden verschiedene Status­gruppen von Juden, die aber nicht als Leibeigene angesehen wurden.

Im Wormser Privileg[wp] von 1157 erneuerten und verbesserten die Staufer den Judenschutz und unterstellten sie der königlichen Kammer. Friedrich II.[wp] unterstellte sich 1236 alle Juden reichsweit als königliche "Kammer­knechte" und gewährte ihnen Schutz vor Verfolgungen gegen die Zahlung von Schutzgeldern[wp]. Mit dieser rechtlichen Konstruktion knüpfte er an den Begriff der Regalien an. Unter Rudolf von Habsburg[wp] wurde das Judenregal als königliche Leib­eigen­schaft interpretiert, woraus sich das Recht ableitete, Juden ggf. entschädigungslos zu enteignen. Seit dem Interregnum[wp] verlieh der König das Judenregal an die empor­kommenden deutschen Territorial­fürsten. Karl IV.[wp] schützte zwar die Juden in seinem eigenen Haus­macht­bereich[wp], tat jedoch nichts zu ihrem Schutz auf Reichsebene. In der Goldenen Bulle[wp] übertrug er dann 1356 das Judenregal auf die Kurfürsten. Aus der ursprünglich persönlichen Bindung an den Kaiser wurde nun eine verkäufliche Ware, die auch verliehen und beliehen werden konnte.[2]

Einzelnachweise

  1. Siehe auch das Universal-Lexikon: Schutzjude
  2. Wikipedia: Judenregal

Querverweise