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Dhimmi

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Der Dhimmi (ar. ذمّي) ist ein Schutzbefohlener unter islamischer Herrschaft. Das Rechtskonzept Dhimma[wp] (Bedeutungs­varianten: "Schutz(-vertrag)", "Obhut", "Garantie", "Zahlungs­verpflichtung") ist eine Institution des islamischen Rechts[wp] und entspricht in funktionaler Hinsicht dem Judenregal im christlichen Europa.

Die Definition von Dhimma und der juristische Umgang mit Schutz­befohlenen sind im islamischen Völker­recht[wp] im 2. muslimischen Jahrhundert (8. Jahrhundert n. Chr.) der islamischen Eroberungen[wp] entstanden und in dem daraus entwickelten Zweig der Rechts­literatur kodifiziert.

Ein solches Schutzbündnis war ursprünglich nur Juden, Christen und Sabiern[wp] vorbehalten. Im Laufe der islamischen Expansion hat man indes das Angebot der Dhimma auch auf andere Religions­gemein­schaften, wie beispielsweise die Zoroastrier[wp] oder die Hindus[wp], ausgeweitet, so dass letzten Endes alle Nichtmuslime schlechthin dazu befähigt waren, einen Dhimma-Vertrag mit den muslimischen Eroberern zu schließen.[1]

Seit der Entstehung der Nationalstaaten in der islamischen Welt mit jeweils unter­schiedlichem Geltungsbereich der Scharia in ihrer Legislative ist die Rechts­stellung des Dhimmi in der Gegenwart entweder aufgegeben oder modifiziert worden.

Der Begriff der Dhimma kommt in einer Auseinander­setzung Mohammeds[wp] mit den Polytheisten[wp] von Mekka in den Versen 8 und 10 der 9. Sure in der Bedeutung von "Bindung" und "Verpflichtung" vor.[2]

Einzelnachweise

  1. Robert G. Hoyland[wp] (Hrsg.): Muslims and Others in Early Islamic Society. Aldershot 2004, S. xiv.
  2. C. E. Bosworth: The Concept of Dhimma in Early Islam. In: B. Braude, B. Lewis (Hrsg.): Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Holmes & Meier Publishing, 1982. Bd. 1, S. 41

Querverweise

Netzverweise