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Ulf Buermeyer

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Ulf Buermeyer
Ulf Buermeyer.jpg
Geboren 1976
Beruf Jurist
URL buermeyer.de
Twitter @vieuxrenard
Zitat: «Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Twitter)(Facebook) ist Vorsitzender der GFF. Er arbeitet als Richter am Landgericht Berlin und ist Fellow des Center for Internet and Human Rights (CIHR) an der Europa-Universität Viadrina[wp] (Frankfurt/Oder). Während einer Abordnung an das Bundes­verfassungs­gericht war er wissen­schaftlicher Mitarbeiter beim damaligen Vizepräsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Winfried Hassemer, sowie beim heutigen Präsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Schwerpunkte seiner wissen­schaftlichen Arbeit liegen im Verfassungsrecht (insbesondere Tele­kommunikations­freiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informations­freiheit) sowie im Strafrecht (inkl. Strafprozess & Strafvollzug).»[1]


Zitat: «Der hat direkte Verbindungen zum Bundes­verfassungs­gericht und war dort für Tele­kommunikations- und Informations­freiheit und Datenschutz zuständig, hat also zweifellos noch Kontakte dahin und ist selbst Richter in Berlin. Der verfolgt also - man blicke auf die Fälle, die er da vorgestellt hat - genau das, was er vorher als Mitarbeiter beim Bundes­verfassungs­gericht gemacht hat.

Und dann sagte er im Vortragsvideo auf eine Zuschauerfrage, dass sie auch zwei ehemalige Verfassungs­richter haben, die da mitarbeiten, und er selbst dort "fast hundert Verfassungs­beschwerden bearbeitet".

Das ist ein Hammer.

Zwar ist mir bekannt, dass die Verfassungsrichter die Verfassungs­beschwerden nicht selbst bearbeiten, sondern bearbeiten "lassen" und dann hinterher nur noch ihr Einverständnis dazu geben oder vielleicht mal an den Formulierungen rumbiegen (hat mir sogar mal ein Verfassungs­richter so erklärt, als ich noch in Karlsruhe wohnte und bei einem Tag der offenen Tür das Bundes­verfassungs­gericht mal besichtigt und gefragt habe), aber im Fall Baer wurde genau das bestritten. Denn das Problem ist ja, dass niemand dem gesetztlichen Richter entzogen werden darf. Und die Mitarbeiter sind nicht Richter. Die dürfen gar keine Verfassungs­beschwerden bearbeiten, die dürfen offiziell nur den Richtern in Bezug auf konkret von denen gestellte Fragestellen zuarbeiten, also reine Hilfs­tätig­keiten ausüben. Man erfährt ja vom Bundes­verfassungs­gericht auch nie, wer die aktuellen Mitarbeiter sind oder eine Verfassungs­beschwerde bearbeitet hat, kann da also nicht mal Befangenheit oder sowas vortragen. Und seltsam ist ja auch, dass jeder Richter seine eigenen Mitarbeiter aussuchen darf, was im Wege einer Zuarbeit wenig, aber dann klar verständlich ist, wenn die in seinem Namen urteilen.

Ich weiß zwar schon lange, dass das so ist, aber hier habe ich zum ersten Mal eine greifbare und zitierbare Aussage aus dem Bundes­verfassungs­gericht, dass die Verfassungsbeschwerden inhaltlich nicht von den Richtern, sondern von ihren Mitarbeitern bearbeitet und entschieden werden, und die Richter dann nur noch politisch drübergehen.

Man könnte auch daran zweifeln, ob der das so überhaupt darf, denn wenn er über die reine Rechts­meinung hinaus konkrete Fälle fördert und (auch wenn es nicht seines ist) mit Geld fördert, macht er sich in dem Bereich natürlich befangen, weil er natürlich selbst nicht so urteilen würde, dass er sich da mit seinen Aktivitäten ins Gehege kommt. Richter dürfen sich aber nicht durch Neben- oder Privat­tätigkeit über Einzelfälle hinaus befangen machen.» - Hadmut Danisch[2]

Vorträge (Auswahl)

Interview

  • Pdf-icon-extern.svg Interview mit Nora Markard und Ulf Buermeyer[ext], NJW-aktuell 51/2016 (2 Seiten)

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise