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Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz und regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz[wp] ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungsgesellschaften[wp]. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, deren Umsatz von inzwischen beinahe einer Milliarde Euro jährlich sich auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz stützt.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland.
GEMA-Vermutung
Die GEMA leitet aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ihre Monopolstellung ab. Durch die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verankerte GEMA-Vermutung kann die GEMA für die Aufführung von Musik auch dann Geld verlangen, wenn sie keinerlei Rechte daran hat und auch nichts davon an die Künstler weitergeleitet wird.
Verwertungsgesellschaftengesetz
Die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen regelt seit dem 1. Juni 2016 das Verwertungsgesellschaftengesetz[wp] (VGG).
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz
- Bundesjustizministerium: Gesetzestext des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem (inzwischen geschlossenen) Parteibuch Lexikon vom 29. Mai 2009. |