Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Urheberrecht » Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz und regelt die Wahrnehmung von Nutzungs­rechten, Einwilligungs­rechten oder Vergütungs­ansprüchen, die sich aus dem Urheber­rechts­gesetz[wp] ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungs­gesell­schaften[wp]. Die bekannteste derartige Verwertungs­gesellschaft ist die GEMA, deren Umsatz von inzwischen beinahe einer Milliarde Euro jährlich sich auf das Urheber­rechts­wahrnehmungs­gesetz stützt.

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verwaltet die Tantiemen aus Zweit­verwertungs­rechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland.

GEMA-Vermutung

Die GEMA leitet aus dem Urheberrechts­wahrnehmungs­gesetz ihre Monopol­stellung ab. Durch die im Urheber­rechts­wahrnehmungs­gesetz verankerte GEMA-Vermutung kann die GEMA für die Aufführung von Musik auch dann Geld verlangen, wenn sie keinerlei Rechte daran hat und auch nichts davon an die Künstler weitergeleitet wird.

Verwertungsgesellschaftengesetz

Die Wahrnehmung von Nutzungs­rechten, Einwilligungs­rechten oder Vergütungs­ansprüchen regelt seit dem 1. Juni 2016 das Verwertungsgesellschaftengesetz[wp] (VGG).

Querverweise

Netzverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem (inzwischen geschlossenen) Parteibuch Lexikon vom 29. Mai 2009.